Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
hallo,
ich befinde mich in der wohlverhaltensphase meiner PI. ich habe mein lebensstandart mitlerweile soweit runtergeschraubt , so dass am ende des monats etwas übrig bleibt.
meine frage:
kann ich nun ein sparbuch eröffnen ? gibt es da eine grenze, bzw. kann mein iso verwalter treuhänder, das geld auf meinem sparbuch einholen, pfänden ???
1000 dank für eine antwort.
freundlich grüsst
thomas
Hallo!
In der Wohlverhaltensphase darfst Du durchaus wieder ein verhältnismäßiges Sparbuch haben
Keine Sorge!!!
Unverhältnismäßig hieße, dass sich jeder fragen würde, woher auf einmal 25.000 EUR Spargelder kämen … … wenn noch eine Schuld von 50.000 EUR zu zahlen wäre … …
Das ganz normale Sparbuch kann keiner mehr nehmen 
Glückwunsch! Dann hast Du es ja bald geschafft 
LG
Hallo!
Sicherlich wirst Du Recht bekommen wenn man Dir das Geld abnimmt und Du es wieder willst. Aber zieh die Kosten für den Rechtsanwalt ab. Kauf Dir nen Tresor und pack die Scheine da rein. Viel wird es sowiso nicht sein. Du bist im Recht und tust Dir einfach leichter.
Gruß aus Franken
Hallo,
ich kann nur raten, mit dem Insolvenzverwalter zu sprechen. Er kann/könnte immer pfänden. Kann aber auch ein Einsehen haben und (bitte schriftlich) vereinbaren, das aus dem nichtpfändbaren Teil angesparte Geld nicht zu pfänden.
mfg
Johann Schwenk
Hmmm, etwas tricky die Angelegenheit. Mal das Pferd von hinten aufzäumen: Von dem Geld unterhalb der Pfändungsgrenze kann man im Grunde machen was man will (prinzipiell auch im Casino oder im Freundenhaus verprassen). Also warum auch nicht „zur Seite legen“. Auch angespart bleibt es ja Geld, welches unterhalb der Grenze lag). Problematik: Es häuft sich mit der Zeit ja ein gewisses Vermögen an. Und genau da beißt sich die Katze ja in den Schwanz: Verschwiegene Vermögen können das Versagen der Restschuldbefreiung bedeuten. Mir ist auch nichts bekannt, von einer evtl. Grenze bei Sparguthaben. Sicherlich sagt niemand etwas, wenn dort EUR 100,- oder so liegen (für den Notfall, oder falls mal die Waschmaschine kapuut geht oder sowas). Aber interessant wird es - denke ich - spät. bei vierstelligen Beträgen.
Mein Tipp: Geld unter die Matratze (Sparstrumpf, etc.) und dann am Ende z.B. als „Geschenk“ von einem Freund dafür verwenden, die Gebühren für das Gericht zu zahlen. Wenn es nämlich nichts zu pfänden gab, hat nach der Wohlverhaltensperiode das Gericht bzr. der IV noch ein Jahr die Möglichkeit seine Kosten einzuholen. Unter Umständen kann man das dann mit solch einem Geldsegen ein wenig abkürzen.
Normalerweise nicht, würde ich sagen…
Was ist jedoch wenn der Treuhänder schlecht gelaunt, ein schlechter Mensch, oder ihm etwas an einem nicht passt? Deshalb würde ich das Geld woanders unterbringen, einfach zur Sicherheit.
Gruß
Hallo, Thomas!
Mit Verwalter Rücksprache halten, dass er erkennt, dass das Geld aus dem unpfändbaren Einkommen stammt. Falls kein Sparbuch möglich, dann einfach zu Hause auf die hohe Kante legen, denn so viel Zinsen gibt es wirklich nicht und die Erträge wären wiederum pfändbar!
Liebe Grüße Dirk