Bei einer Privatinsolvenz ist der Schuldner nach 6 Jahren schuldenfrei. Gilt das nur für die Schulden, welche er bei der Privatinsolvenz angegeben hat?
Was ist, wenn er (vor der Insolvenz) mit einem Freund einen Kreditvertrag geschlossen hat, diesen aber bei dem Insolvenzverfahren nicht mit angegeben hat, weil er DIESE Schuld unbedingt begleichen will? (Wenn nötig, mit Schwarzarbeit. Gilt diese Schuldenfreiheit dann auch für für diesen, nicht angegebenen vertrag?