Privatinsolvenz

Bei einer Privatinsolvenz ist der Schuldner nach 6 Jahren schuldenfrei. Gilt das nur für die Schulden, welche er bei der Privatinsolvenz angegeben hat?

Was ist, wenn er (vor der Insolvenz) mit einem Freund einen Kreditvertrag geschlossen hat, diesen aber bei dem Insolvenzverfahren nicht mit angegeben hat, weil er DIESE Schuld unbedingt begleichen will? (Wenn nötig, mit Schwarzarbeit. Gilt diese Schuldenfreiheit dann auch für für diesen, nicht angegebenen vertrag?

Hallo,
bei einer Inso müssen alle Gläubiger bekannt gegeben und alle gleich behandelt werden. Das was Du beschreibst ist also nicht möglich, solltest Du es dennoch versuchen könnte dein Insolvenzantrag abgelehnt werden.
Gruß

Hallo,
ja, ist mir klar, daß alle Gläubiger angegeben werden müssen. Mich hat er jedoch nicht angegeben!
Deshalb meine Frage:
Ist meine private Forderung an ihn ebenfalls nach 6 Jahren erloschen?

Hallo,

ganz schwerer Fehler. Einen weiter bedienten Kredit beudeutet eine Gläubigerbevorzugung. Dies wirkt sich aus, dass eine Restschuldbefreiung nicht erfolgt, insbesondere dann, wenn dieser Kredit vorsätzlich verschwiegen wurde.
Der Gläubiger dieses Kredites kann den Betrag jederzeit zur Tabelle nachmelden! Es kann versehentlich ein Kredit nicht mit angegeben worden sein. Dies kann man wiederum heilen.

LG
Lunajane

Hallo erstmal,

gilt für alle Forderungen, Pfändungen usw, die vor der Insolvenz anhängig waren.

mfg
Lucy

Hallo!
Was soll die Frage?
Du interessierst Dich für Schuldenfreiheit gegenüber Deinem Freund, willst den Betrag aber, wenn nötig, mit Schwarzarbeit begleichen. Ist es nun wohl nicht mehr Dein Freund? Bist Du nicht mehr charakterfest?

Zu Deiner Frage: Wenn das raus kommt, ist Deine Schuldenfreiheit dahin, für immer! Du bist verpflichtet, alles an zu geben, was Du an Schulden hast. Durch die Veröffentlichung bei Gericht, wird auch unbekannten Gläubigern die Möglichkeit der Bekanntgabe ihrer Forderungen gegeben.
Fazit: Du darfst heimlich nichts bezahlen!!! Bleib bei der WAHRHEIT!

Gruß aus Franken

Soviel ich weiß, darf man keine anderen Schulden machen und auch keinem Anderen etwas bezahlen, da man sonst den positiven Abschluss seiner Privatinsolvenz gefährdet.

Die Restschuldbefreiung gilt nur für Schulden, die bei der Eröffnung des Verfahrens
angegeben wurden.
Alle anderen Schulden sind zu begleichen; und Sie sollten darüber Stillschwweigen bewahren.
Wird nämlich bekannt, das Sie ienen Gläubiger bevorzugt behandelt, ist es ein Grund, Ihnen die Restschuldbefreiung zu versagen

Hallo,

Ihr Verhalten kann (leider) die gesamte Insolvenz in Frage stellen, bzw. zunichte machen. Wenn Sie Schulden nicht angegeben haben, (und das Gericht oder der Insolvenzverwalter später davon erfährt) kann das dazu führen, daß Sie keine Restschuldbefreiung bekommen !!!

Außerdem (keine Restschuldbefreiung) könnte sich derjenige (der sich in Privatinsolvenz befindet) strafbar gemacht haben, wenn er einzelne Gläubiger bevorzugt und voll befriedigt.

mfg

Johann Schwenk

Antwort:
Bei Abgabe der Insolvenz-Unterlagen ist es wichtig, dass alle Gläubiger aufgeführt werden. Sollten Sie einen vergessen, wird er nicht in die Insolvenz aufgenommen und er kann, sofern die Forderung nicht verjährt ist, bzw. gesichert ist, später sein Geld einfordern.

Hallo,
vielen Dank für die Antwort! Sie war optimal! Eine Frage hätte ich da noch… in einer der Antworten heißt es :…durch Veröffentlichung bei Gericht wird auch unbekannten Gläubigern die Möglichkeit der Bekanntgabe ihrer Forderung gegeben.
Bedeutet das, daß ich bzw. jeder Andere auch,sich über die Schuldenhöhe und Gläubiger informieren kann?? Vielleicht sogar übers Internet?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort!

O.k. Alles klar. Danke! Wann verjährt die Forderung? Und was kann der Gläubiger tun, daß diese NICHT verjährt?

Nein, so ist das nicht.
Aber das Verfahren als solches wird veröffentlicht.
Die Höhe der Schulden und die Gläubiger werden nicht veröffentlicht

Hätte da noch eine Frage: tritt eine Verjährung auch ein (m. E. nach 3 J.), wenn der Schuldner immer wieder tilgt, oder hat die jeweils letzte Tilgung eine aufschiebende Wirkung? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!