Privatinsolvenz

Liebe/-r Experte/-in,
wer weiß wie eine Privatinsolvenz abläuft? So in etwa habe ich mich schon informiert. Allerdings hatte ich schon einmal eine außergerichtliche Einigung bei einer Schuldnerberatung erreicht. Es heißt, dass man innerhalb der letzten 10 Jahre keinen Schuldenerlaß erreicht haben darf, sonst wird das Insolvenzverfahren abgelehnt. Wie werden die 10 Jahre zurückgerechnet? Meine Schuldenbereinigung war im Jahre 2002. Beantragt hatte ich das alles in 2001. Bis ich mein Auto verkauft hatte, in einer Reha war, in eine billigere Wohnung gezogen war, Geld von meinen Geschwistern geliehen hatte wurde es das Jahr 2002, in dem mir meine restlichen Schulden erlassen wurden. Nun habe ich wieder Mist gebaut und durch meine Erkrankung habe ich nur eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente. Jetzt kann ich wieder nicht zahlen obwohl ich es gerne würde. Wer kann mir da mal Auskunft geben? Vielen Dank schon mal im Voraus.

Liebe Grüße
Sanna

Hallo,

nach Deinen Angaben: 2002. Neues Verfahren also erst 2012 möglich, in dem Monat, wo die komplette außergerichtliche Einigung dokumentiert ist.

LG
Lunajane

Hallo Lunajane,
vielen Dank für deine Antwort. Na ja, bis ich den Anwalt in kleinen Raten bezahlt habe, vorher macht der auch nix, wird es wohl fast 2012. Vielleicht kann ich ja bis dahin noch was abtragen und dann sind die Schulden nicht mehr so hoch. Darf ich dich mal fragen, woher du das so genau weißt? Ich nehme an du hast sowas schon mal durchgemacht. Auch evtl. schon 2 mal? Nochmal danke im Voraus und
viele Grüße
Sanna

Hallo Sanna,

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Wenn noch weitere Fragen sind, kannst Du mich gern über meine HP kontaktieren!

Liebe Grüße - und: immer nach vorn schauen :smile:

Claudia

Hallo,

das scheint mir ein ziemlich umfangreiches thema zu sein. und es ist immer auch die frage ob besonderheiten vorliegen. vor allem beim thema „mist gebaut“.

da würde ich zum anwalt gehen oder einfach beim amtsgericht, bei der rechtshilfestelle, nachfragen. schlimmer kann es nicht werden

mfg

johann schwenk

Es gilt das Datum der Schuldenbereinigung; nicht des Antrages

Hallo Sanna.
Zunächst Sorry für die späte Rückmeldung - Deine Anfrage scheint bei mir irgendwie untergegangen zu sein.
Ich muss gestehen, dass ich da ein wenig überfragt bin, da es eine sehr spezielle Frage ist. Welche Daten da genau herangezogen werden, weiß ich wirklich nicht. Ich denke mir mal, dass das Datum der Bewilligung der damaligen Restschuldbefreiung eine Rolle spielt. Zur jetzigen Situation sieht es so aus, dass - speziell wenn es sich um einen Gläubiger handelt, der vielleicht schon beim ersten Mal leer ausging - Dir nun den Weg in die (nochmalige) Restschuldbefreiung oder gar generell in die Privatinsolvenz verweigern könnte, wenn es hat weniger als 10 jahre zurückliegt. Ich fürchte aber leider, dass ich da nicht wirklich weiterhelfen kann, aber ich hoffe, dass sich zwischenzeitlich die Fragen vielleicht anderweitig beantwortet haben?
MfG