Ich bin seid über einem Jahr in der Privatinsolvenz.
Ich bin seid Anfang des Jahres wegen einer Krankheit (beruflich) immer wieder Krank geschrieben.
Ich wollte gleich nach bekanntwerden meiner Krankheit mit meinem Insolvenzverwalter einen Termin ausmachen der hat gemeint das braucht er nicht obwohl ich ihm die Problematik geschildert habe. Das Problem ist die:
wenn ich in diesem Jahr mal gearbeitet habe dan nur für maximal 2.Wochen und somit wurde kein Anteil von meinem Arbeitgeber an Ihm überwiesen natürlich habe ich auch Krankengeld bekommen das dies Grenze nicht überschritten hat. Wenn ich aber beides zusammengerchnet habe dann bin ich drüber gewesen.
Ich habe diesem Verwalter per Schreiben mitgeteilt und wollte die Bankdaten das ich von mir aus diese Summe überweise, aber da habe ich nichts bekommen.
Der Druck ist so gewachsen das ich in mein SpielSuchtproblem zurückgefallen bin das mir die Insolvenz beschert hat.
Jetzt ist bald das Jahr hinüber und ich frage mich was wird passieren.
Ich bin hab mir schon überlegt ob ich zum zuständigen Amtsgericht gehen soll und da einen Rat holen wenn ich hier nun keine Antwort bekomme.
SOFORT wieder zurückrudern und vor allem aus der Spielsucht RAUS! – sonst geht ja alles wieder von vorn los Also: Kopf klar - und Ruhe bewahren!!!
Wenn der Insolvenzverwalter NACHWEISLICH angeschrieben wurde und nicht reagiert hat, dann ist das sein Problem!
Man ist jedoch in der Inso verpflichtet auch die höhe des Krankengeldes unaufgefordert dem IV mitzuteilen! Wenn das alles ordnungsgemäß geschehen ist, dann kannst Du Dich ganz entspannt zurück lehnen. Dann ist das Verschulden ganz klar beim IV. Selbst wenn Du das Gericht anschreibst, wird Dir das ganz klar mitteilen, dass dafür Dein IV zuständig ist.
Ich hatte seinerzeit auch eine solch „renitente“ Dame, die meinem „Geschmier“ kein Gehör geschenkt hat, und so für die Gläubiger rund 2.000 € versemmelte …
Bekomm Du erst mal Deine Sucht in den Griff, sonst ist alles für die Katz!
es ist richtig, dass Krankengeld wie Arbeitseinkommen pfändbar ist. Das liegt daran, das KG keine Sozialleistung, sondern eine Lohnersatzleistung ist.
Wende Dich bitte an Deinen Rechtspfleger damit es später dann nicht heisst:„Sie sind Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen“!!
aber was soll das heißen ich bin meiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen.
Ich hab ihm dies ausführlich telefonisch geschildert wie die Situation ist und er wollte mir keinen Termin
geben sowie hat er gemeint dies läuft übers Amtsgericht.
Ich werde Ihm halt dies nochmals schildern und dann sehe ich ja weiter.
Ich hab immer Gedacht dabei ist mir geholfen wenn ich in die Insolvenz gehe aber anscheinend gibts manche Verwalter denen Interessiert nur das sie Ihr Geld bekommen alles andere ist denen egal.
Naja, werde vielleicht selbst zum Amtsgericht gehen.
Hallo Crisi,
Du hast während der WVP keinerlei „Freunde“!!!
Alle haben ein interesse daran, dass DU/JEDER die 6 Jahre nicht durchhälst!!! Warum wohl??
Solche Dinge regelt man nicht einfach malso am Telefon-zumal Du dann immer " den kürzeren ziehst".
Geh zu Deinem Rechtspfleger oder schreib ihm per Einschreiben.
An den Insolvenzverwalter alles schriftlich machen. Und eine Durchschrift behalten. Wenn der Insolvenzverwalter sich nicht meldet, 2. anschreiben mit Fristsetzung.
Wenn er sich dann nicht meldet, an den Rechtspfleger beim Amtsgericht.
Leider gibt es immer wieder IV, die Ihre Aufgabe nicht richtig wahrnehmen.
Sie können auch die fälligen Summen ausrechnen ( Pfändungstabelle) und dieses dann überweisen. Ich gehe mal davon aus, das Sie beim Treuhänder ein Konto haben.
da du nicht beides zusammen bekommen hast, spielt es keine Rolle beim pfändbaren Betrag.
Daher kann dir nichts passieren.
Nur mit deiner Spielsucht solltest du schnellstens in Therapie gehen.
Ich grüsse Dich, also ersteinmal tut es mir leid, dass Du Dich durch diese Situation so runter ziehen lässt. Merke Dir bitte eins- immer wenn Du das Gefühl hast Du kommst bei Deinem Treuhänder nicht weiter, gehe bitte vormittags zu Deinem zuständigen Amtsgericht und zu Deinem Rechtspfleger. Rede mit diesen. Duglaubst garnicht wie gestärkt Du da raus gehst und was dieses für eine Wirkung auf deinen Treuhänder hat, ansonsten musst Du diesen wechseln.
das Krankengeld ist ebenfalls pfändbar u. wenn Du zusammen mit den drübr bist, must Du pfänden. Tritt Deinem Treuhänder auf d. Füsse, dass er Dir seine Bankdaten gibt u. überweise ihm das Geld. Mach das alles schriftl. per Einschreiben, damit Du später nachweisen kannst, dass Du Dich an ihn gewand hast. Und wenn möglich, schicke es ihm auch noch mal pr Mail. Setze ihm darin eine Frist von 2 Wochen u. droh ihm mit dem Insolvenzgericht. Tut sich nichts, wende Dich an Gericht u. fordere einen neuen TH!
Wg. sowas lohnt es sich nicht, gefrustet zu sein u. in alte Verhaltensmuster zurück zu fallen. Du willst doch was ändern. Das kannst Du, indem Du aktiv bist. Dann wirst Du auch Erfolge haben.