Privatinsolvenz

Hallo,
ich befinde mich in einer Privatinsolvenz und das ist sehr hart monatlich.
Meine Frage daher gibt es möglichkeiten von Zuschüssen zum allgemeinen Lebensbedarf wie Miete,Heizung,Wasser& Strom,da ich Betriebskostengutschriften an meinen Insolvenzverwalter überweisen muss aber auf Nachzahlungen sitzen bleibe.
Für Informationen würde ich mich freuen !

Sorry, diese Frage kann ich nicht genau beantworten.
Hatte mal eine Nachforderung vom Fin-Amt. Zuvor hatte der IV auch Rückzahlungen eingezogen. Die Nachforderung musste er allerdings auch bezahlen.
MfG
Lucy

Hallo,

in dem pfändungsfreien Betrag sind die Kosten des täglichen Lebens abgedeckt. In Einzelfällen kann ein Insolvenzgericht entscheiden, diese Pfändungsfreigrenze anzuheben, z. B. wenn ein Umzug nicht in Frage kommt, oder andere außergewöhnliche Belastungen, die ankerannt werden, vorliegen.

Betriebskosten sind immer ein leidiges Thema. Bitte den Ansatz so wählen, dass keine Gutschrift erfolgen kann! Gleiches gilt ja auch für die Einkommenssteuererklärung! Das ändert sich, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Danach darf man die Gutschriften dann wieder behalten.

LG

Hallo Twingo,

wende Dich bitte an Deinen Rechtspfleger beim Insolvenzgericht.

Gruss
Knauffi

Die Frage ist, wie Sie Ihren Lebensunterhalt verdienen.
Betriebskostenrückerstattungen ( wie auch Strom etc) sind kein Einkommen und bleibt IHnen!
WEnn Ihr Einkommen unterhalb des Grundeinkommens liegt, können sie sich ans Jobcenter wenden. Wenn Sie besonders hohe Aufwendugen für Ihre Arbeit haben, können die mal nachrechnen, ob die Pfändugnsfreigrenzen nach SGB zu berechnen sich lohnt

Wie ? vertehe ich jetzt nicht. Dir bleibt dich der Mindessatz zum leben. Alles andere musst Du doch nicht abgeben. Solltest Du nach der Insolvenz noch weitere Schulden machen, gehören diese nicht mehr in Deine Insolvenz.