Hallo,
befinde mich seit 07.2010 in der Privatinsolvenz (Hatte eine Firma als GbR). Seit 02.2010 bin ich wieder in einem Angestelltenverhältnis. Mein Inso macht für mich die Steuererklärung. Ich habe einen monatlichen Freibetrag eintragen lassen, da ich eine weite Anreise zur Arbeit habe. Die Steuererklärung geht auch zu händen des Inso. Jezt habe ich für Behördengänge mir eine Kopie zukommen lassen. Auf der Steuererklärung steht eine Nachzahlung drauf. Muss ich irgenwann die Nachzahlung leisten. Wenn ich mir keine Kopie zukommen lassen hätte, hätte ich nie davon erfahren. Oder muss der Inso die Nachzahlung leisten.
Guten Morgen,
der Zeitraum der steuerlichen Veranlagung sowie der Steuererklärung ist hier von Bedeutung. Ebenso ob das Verfahren berereits abgeschlossen ist. Mit einer sog. „Regel-Insolvenz“ (Firma) kenne ich mich nicht sehr gut aus. Bei der Verbraucherinsolvenz ist es jedoch so, dass Steuerverbindlichkeiten die vor der Inso entstanden sind auch mit in die Inso zählen, entsprechende Verbindlichkeiten nach Eröffnung als „neue Schulden“ zu sehen sind. Richtig ist, dass der InsoVerwalter oft in die Steuerlichkeiten des Schuldners einsteigt und die Finanzbehörde dann gar nicht mehr mit dem Schuldner kommuniziert. Dann hängt aber auch die Verwantwortlichkeit beim Verwalter. Hat dieser auch die Erklärung unterzeichnet?
Ein gutes Forum, in dem man sehr gut nachlesen oder auch mal Fragen stellen kann, findet man hier:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/ linke Menühleiste „Diskussionsforen“ dann „zu den Foren“ dann zum „Selbständigenforum“.
Alles Gute.
LG
Hallo Wenn Geld von Ihren Einnahmen als Angestellter an den Inso fließt und Sie nur über das pfändungsfreie Minimum verfügen sollte der Inso die Nachzahlung daraus leisten. Eine Steuerrückzahlung würde er ja auch einkassieren. Habe aber auch schon erlebt dass sich ein Insolvenzverwalter weigerte mit der Begründung das wären neue Schulden die nicht über die Insolvenz gedeckt wären. Liegt anscheinend am Inso .
Kann ich nur wünschen dass Sie einen schuldnerfreundlichen Insolvenzverwalter haben. Gruß
hallo derjenige der bisher die steuerrückerstattung bekommen hat
ich auch für die nachzahlung zuständig. Also in diesem fall der inso.
Mit freundlichen grüßen
lucy
Hallo,
dazu hast Du doch einen Insolvenzverwalter. Dieser wird von jeden Geldeingang, dass Er für die Schuldner gutschreiben kann bezahlt.Auch Deine Gutschrift vom FA. hat dieser schon bestimmt längst an die Insolvenzmasse aufgeteilt.Du hast damit nichts zu tun.
Für Steuerschulden ist man selbst verantwortlich.
Und es ist wichtig, diese zu bezhalen, weil man ja keine neuen Schulden machen darf.
Eigentlich ist der IV verpflichtet, nach Erhalt des Bescheid Ihnen den zuzustellen, damit Sie auch die Möglichkeit haben, Einspruch einzulegen.
Aber die zu zahlenden Steuern werden bei der Berechnung der Freigrenzen berücksichtigt. ( Insofern auch ein Vorteil für Sie). Weil ja die Pfändugnsfreigrenzen netto sind.