Mal angenommen, jemand befindet sich in der PI (Wohlverhaltensphase - 3-Personen-Haushalt zur Miete).
Der oder die erhält rund 450 € Voll-EU-Rente und 250 € aus geringfüg. Beschäftigung.
Die Frau verdient durch Arbeitseinkommen rund 1000 €/mtl…
Darf der Rentenversicherer nun 50% der EU-Rente zur Verrechnung mit einer Sozialkasse einbehalten obwohl die Pfändungfreigrenze noch nicht überschritten ist?
Hallo Donlimbo,
kann ich dir nicht weiter helfen.
MfG. B
Trotzdem danke.
Hallo Donlimbo,
kann ich dir nicht weiter helfen.
MfG. B
Hallo Donlimbo,
um diese Frage zu beantworten, müsste ich die Rechtsgrundlage wissen, worauf sich die Verrechnung bezieht.
Aussserdem: warum wird verrechnet??
Gruss
Knauffi
Hat sich bereits durch eine andere Antwort erledigt. Trotzdem danke für die Mail.
Hallo,
hierzu möchte ich mich nicht ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes zu einer Pauschalaussage hinreißen lassen, da evtl. auch anderes Landesrecht einfließen kann (EU-Rente).
LG
Hallo,
EU-Rente heißt nicht EUROPA-Rente sondern Erwerbsunfähgkeitsrente.
Aber es hat sich zwischenzeitlich erledigt, danke.
Das ist eine Frage des Rentenrechts, darin kenne ich mich nicht aus.
Grundsätzlich sind verrechnungen bei der Altersversorgung möglich, egal ob PI oder nicht.
Nein eigentlich nicht. Was sagt Dein Insolvenzverwalter dazu?Ich verstehe Deine Frage so…Du bist in Rente verdienst dazu? Bei Dir wird die Rente gepfändet? Was hat Deine Frau damit zu tun? Du alleine bist in der Privatinsolvenz?
Ist die Sozialkasse ein aufgeführter Gläubiger in der PI?
Warum behält der Rentenversicher die 50% ein?
Gruß
Maria