Privatinsolvenz

Hallo

Unsere Privat Insolvenz ist am 28.02.2013 zu Ende. Der Abschluss bericht ist von unserer Treuhänderin ist ans Gericht gegangen, vom Gericht haben wir das schreiben wegen der
Restschuldbefreiungsverfahren erhalten. Nun meine Frage können wir jetzt wieder eine
Einkommensteuererklärung machen .Können wir das Geld behalten
Mfg

Hallo,
eine Einkommensteuererklärung könnt Ihr möglicherweise sogar für einige Jahre rückwirkend noch machen - ich weiß nicht genau wie lange. Das hat allerdings m.E. mit der Insolvenz zunächst nichts zu tun.
Viele Grüße
Klaus Marwede

Hallo Melli,

JA-
und Glückwunsch!

Gruss
Knauffi

Hallo,
ersteinmal schön für Euch!!Natürlch dürft Ihr eine Einkommenssteuererklärung abgeben.Auch das Geld behalten.Wundert mich nur das der Insolvenzberater nicht während des Verfahrens darauf bestanden hat.Daduch wäre doch wieder Geld für die Gläubiger reingekommen.Also, ich musste diese jedes Jahr einreichen, darauf hat mein Iso Verwalter bestanden.

Gruß

tut mir leid da kenne ich mich zu wehnig aus.
Ich habe letztes Jahr meine Insolvenz beantragt.
Ich weis nur das ich Steuererklärung machen kann das jedoch alles was über 1028 € ist der Insolvenzverwalter bekommt.

Wie es jetzt ist wen die Insolvenz zu Ende ist weis ich nicht

Hallo ,
Wenn euch die Restschuldbefreiung erteilt wurde könnt ihr ruhig die Steuererklärung machen und die Rückerstattung behalten.
Herzlichen Glückwunsch , ihr habt es geschafft , das Terror hat endlich ein Ende !