Privatinsolvenz

Ich bin seit Kurzem auf dem Weg in die Privatinsolvenz. Nun hat ein Gläubiger(Zahnarzt)Einspruch gegen den Eintrag seiner Forderung in die InsoListe eingelegt.
Begründung:Es liegt eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung (Betrug) vor, weil ich schon vorher keine Geldmittel hatte!
Ich habe dagegen erst einmal Widerspruch eingelegt.
Wie geht es jetzt weiter und was kann mir jetzt im schlimmsten Falle passieren?
Vielen Dank schon einmal für alle Antworten.

Hallo,

Ich bin seit Kurzem auf dem Weg in die Privatinsolvenz. Nun
hat ein Gläubiger(Zahnarzt)Einspruch gegen den Eintrag seiner
Forderung in die InsoListe eingelegt.
Begründung:Es liegt eine vorsätzlich begangene unerlaubte
Handlung (Betrug) vor, weil ich schon vorher keine Geldmittel
hatte!

Das hätte ich an seiner Stelle in so einem Fall auch versucht. Er wird seine Meinung halt nachweisen müssen.

Ich habe dagegen erst einmal Widerspruch eingelegt.

Richtig so. Wenn er bezüglich seiner Einschätzung Recht hat, wird das allerdings nicht viel bringen. Allerdings wird das für den Zahnarzt auch kein „Spaziergang“ - weil Betrugsstraftaten nur vorsätzlich begangen werden können - und den Vorsatz muss er demnach auch nachweisen können … Das klappt relativ selten.

Wie geht es jetzt weiter und was kann mir jetzt im schlimmsten
Falle passieren?

Zivilrechtlich können Schulden aus Straftaten nicht in die Restschuldbefreiung eingehen. Strafrechtlich ist ein Eingehungsbetrug keine unkomplizierte Sache - je nachdem was Du beruflich machst, kann da auch ein Berufsverbot dranhängen.

Und wenn der Vorwurf zu Unrecht im Raum steht, dann würde ich mal einen Profi einschalten, der dem Herrn Doktor die Karten legt.

Viele Grüße

Hallo,
im schlimmsten Fall kann passieren, dass dieser offene Betrag angehangen wird. Das heißt das Sie nach Beendigung Ihrer Insolvenz, diesen Betrag zahlen müssen.
Mit freundlichen Gruss

Hallo
Wenn die Schulden nach der Beantragung der Insolvenz gemacht wurden hat der Zahnarzt Recht.
Wenn sie jedoch vorher gemacht wurden, ist es nicht so, da waren die Finanzen in der Zukunft noch unklar

Hallo Biddata,

warte bitte die Entscheidung des Insogerichtes ab.

Gruss
Knauffi

Hallo ,
Ob der Zahnarzt nun will oder nicht will , ist er ein Gläubiger wie jeder andere .
Er muss Ihnen erstmal Vorsatz BEWEISEN , d.h. er muss eine Anzeige wegen Betrug an die Staatsanwaltschaft stellen , die Staatsanwaltschaft wird dann entscheiden , ob er im Recht ist oder nicht .In schlimmsten Fall werden Sie ihm seine Förderung außerhalb der InsO bezahlen müßen , aber NUR , wenn die Staatsanwaltschaft so entscheidet .
Wenn Sie ihm nicht in die Gläubiger Liste aufgenommen hätten ( weil Sie ihn als Gläubiger z.B. vergessen :wink: ) wäre seine Förderung trotzdem von Ihre Insolvenz erfasst .
Um welchen Betrag ( Förderung ) geht es hier ?
Auf GAR KEINEN FALL dürfen Sie ihm an InsO vorbei etwas zahlen - dies wäre Gläubiger Bevorteilung und erst recht strafbar , damit würden Sie Ihre Restschuldbefreiung gefährden .
Das Insolvenzgericht wird sich melden , wenn sie meinen , daß er im Recht ist ( was eher unwahrscheinlich ist ) und wird Ihnen mitteilen , ob seine Anzeige berechtigt ist oder nicht .
Dies bedeutet aber viel Arbeit für das Gericht und Ihren Insolvenzverwalter/in , viele Insolvenzgerichte tun sich sowas gar nicht an .
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Kraft , daß sie das Ganze durchziehen .
Gruß .

Es ist das Recht dieses Gläubigers, es so zu sehen. Ob das Gericht es auch so sieht, wird der Richter/ die Richterin entscheiden