Privatinsolvenz als Versicherungsvertreter

Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage. Ein Bekannter ist Versicherungsmarkler und hat Schulden bei einer Privatperson, die für ihn gebürgt hat. Nun ist er in Zahlungsschwierigkeiten und der Gläubiger droht mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Kann er in Privatinsolvenz gehen? Muss der Gläubiger dazu zustimmen?
Ist das als selbstständiger Versicherungsvertreter überhaupt möglich?
Vielen Dank im vorraus

Jeder kann in Privatinsolvenz gehen sollte er Insolvent sein. Eine Insolvenz ist mit erheblichen Auflagen verbunden. Der gläubiger muss hier nicht zustimmen. Ein Gläubiger kann sich dabei oft direkt an den Bürgen wenden und seine Schuld eintreiben.

Gruß
Der Ruhestandsplaner

für mich klang es als sei der Bürge bereits in Anspruch genommen worden und die Person zahlt derzeit an den Bürgen zurück…

Aber die Frage selbst war ja schon beantwortet :wink:

Gruss HighQ

…wäre halt nur noch die Frage, ob ne Privatinsolvenz zu „geordnete Verhältnisse“ zählt?:smile:)

Könnte wohl so auch ein Jobwechsel ins Haus stehen!:wink:

VG René

Ist das als selbstständiger Versicherungsvertreter überhaupt möglich?

Klar ist sie das. Aber mit der PI dürfte die Gewerbeerlaubnis widerrufen werden.

Hallo,
was heisst „geordnete Verhältnisse“ und was hat es mit einem Jobwechsel zu tun? Steh ich auf der Leitung?
Der Bürge steht für einen Kredit gerade und treibt eben dieses Geld von dem Versicherungsmakler ein, dieser kann aber momentan nicht bezahlen und so droht der Bürge mit dem Gerichtsvollzieher. Um dies abzuwenden hat besagter Versicherungsberater mit Privatinsolvenz gedroht.
Schöne Woche

Hallo.

von einem Versicherungsvermitller erwartet man per Gesetz
geordnete Verhältnisse.
Wenn nun ein Versicherungsmakler Privatinsolvenz anmeldet,
könnte es sein, dass er seine Tätigkeit aufgeben muss.

Gruß