ich habe am Montag meinen Antrag zur PI dem Amtsgericht per Einschreiben eingeschickt. Meine Frage ist nun: Ab wann habe ich Pfändungsschutz durch den Gerichtsvollzieher? Schon mit der Abgabe des Antrages oder erst zu dem Zeitpunkt, wenn ich vom Gericht ein Schreiben bekomme, daß das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist?
Ich habe hier im Internet nix darüber lesen können. Danke für die Antwort
Hallo manleit,
Der Pfändungsschutz greift erst mit der Eröffnung des Verfahrens. Ich mußte auch vorher zum Gerichtsvollzieher und meine Eidesstattliche abgeben!
Gruß wacker
Hallo, danke für die antwort!!
Bekomme ich da vom Gerichtsvollzieher ein Schreiben, daß ich zu ihm kommen muß, oder kommt er selbst? Ich bekomme nämlich von meinen Gläubigern bald täglich Zwangsvollstreckungsbescheide, das macht mich bald wahnsinnig. Wie lange dauert es denn, bis so ein Insolvenzverfahren eröffnet ist?
Hallo,
Der Gerichtsvollzieher kommt, wenn einer der Gläubiger Vollstreckung beantragt. Ansonsten mußt Du erst zu einer Schuldnerberatung, denn die machen einen außergerichtlichen Versuch, und erst danach läuft der eigentliche Antrag auf Inso-Eröffnung. Dann dauert es noch ein paar Wochen.
Gruß wacker
Hallo,
ich war ja schon bei der Schuldnerberatung auch beim Anwalt, der hat für mich einen Schuldenbereinigungpslan erstellt, den die Gläubiger abgelehnt haben. Daraufhin haben wir am Montag Antrag auf Privatinsolvenz beim Amtsgericht gestellt. Das heißt, wenn jetzt der Gerichtsvollzieher kommen sollte, kann ich ihm den Antrag zeigen und sagen, er soll mir die eidesstattl. Versicherung abnehmen, daß ich endlich ruhe habe bis zur Insolvenzeröffnung durchs gericht…?
Hallo, ja das ist richtig, da müßtest du bald vom Gericht die Inso-eröffnung kriegen. Und wenn der Gerichtsvollzieher vorher kommt, dann zeigst du ihm
die Anmeldung!
Gruß wacker
Es ist immer schlimm wenn Ihnen jemand eine Insolvenz empfehlt nur deshalb, weil er nichts Besseres weiß.
Da Sie kein Insolvenzantrag stellen müssen wenn Sie verschuldet sind und unter Einbeziehung eines wirklichen Profis Sie viel wirkungsvoller Ihren Schulden begegnen können, macht dieser Weg keinen Sinn.
Natürlich wirkt der sogenannte Pfändungsschutz erst ab dem Augenblick, da die Insolvenz eröffnet worden ist.
Aber denken Sie doch mal drüber nach - der Pfändungsschutz verlagert sich dann auf den Insolvenzverwalter.
Wollten Sie das wirklich?
Wenn ja - viel Glück.
Wenn nein - dann sollten Sie SOFORT den Antrag rückgängig machen.
Ich verstehe zwar nicht wie Du das mit der Insolvenz alleine machen kannst, da Du dafür eine kompetente und geeignete Stelle wie http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html brauchst, aber egal.
Per Einschreiben kannst Du Dir auch sparen, aber auch egal:wink:
Zu Deiner Frage:
Solange das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet worden ist, kann jeder Gläubiger den Gerichtsvollzieher zum Schuldner schicken. Dabei ist unerheblich, ob eine Insolvenz beantragt worden ist.
Also auf Deutsch: Der Gerichtsvollzieher kann zu Dir noch kommen, da das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet wurde.
Das Hinsenden Deines Briefes zählt nicht!
Hallo
Ich denke nicht dass Zynismus jetzt hier angebracht
Ist. Ich kenne Menschen die mit ihrer Insolvenz bereits mehrere Jahre leben und nie irgendwelche Probleme gehabt haben. Weder die Insolvenzverwalter die sich aufspielen haben noch sonst irgend eine Institution Bank oder dergleichen mehr. Ich denke es ist ein staatlich verfasstes recht das jedem Bürger zu steht ohne dabei entmündigt zu werden Bei dieser Aussage ist Quatsch man wird nicht entmündigt. Es wird lediglich eine Person der (Der Insolvenzverwalter) Damit beauftragt in gepfändeten Teil deines Vermögens zu verwalten und Ihnen die Gläubiger zu Verteilen
Wo steht denn da geschrieben dass ich den Antrag alleine gestellt habe habe ich nichts davon gesagt! Habe lediglich geschrieben das ich den Antrag abgegeben habe Nachdem meine Rechtsanwältin wird diese in zweifacher Ausfertigung hat zukommen lassen Um diesen zu unterschreiben
Es steht dies zwar nicht geschrieben, aber ich dachte nicht dass hier ein Anwalt im Spiel ist.
Aus dem Grund, da ich dachte, dass Anwälte besser sind:frowning:
Denn so schlecht, so dachte ich mir, kann kein Anwalt beraten und den Klienten mit so viel Fragen und Fehlern zurück lassen…
Hallo manleit,
am einfachsten wäre gewesen wenn sie direkt zum Gericht gegangen wären und dort den Antrag zu Protokoll gegeben hätten. Falls schon eine Zwangsvollstreckung läuft sollte eine einstweilige Einstellung beantragt werden.
Das Gericht legt dann den Betrag für den Pfändungsschutz fest. Erst dann greift auch der Schutz. Nach den neuen Gesetzen muss die Bank bei einem P-Konto jedoch die „lebensnotwendigen“ Zahlungen ermöglichen bis der festgelegte Betrag vom Gericht vorliegt.
Alles Gute
Gruß Lore