Hallo,
ich habe folgende Frage.
Ich habe vor etlichen Jahren Schulden bei meinem Lebensgefährten gemacht. Diese waren recht hoch, da ich einige Kosten aus einem überschuldeten Erben übernommen habe.
Zur Sicherung seiner Ansprüche haben wir eine Grundschuld (Privatgrundschuld) auf seinen Namen eintragen lassen. Die Grundschuld hat die Höhe der Schulden und das Haus ist aber auch nicht mehr wert als die Grundschuld.
Nun muss ich aus dem Erbe nach Jahren weitere Kosten begleichen und habe das Geld aber nicht. Wenn ich mich hier nicht einigen kann, steht evtl. eine Privatinsolvenz an.
Wie verhält es sich dann mit dem Haus? Wenn das Haus verwertet werde müsste, würden ja eigentlich nur die Ansprüche meines Freundes daraus befriedigt werden können, mehr nicht. Dieser strebt aber zur Zeit nicht an das Geld von mir zurückzufordern, aber will natürlich seine Ansprüche gesichert sehen. Muss das Haus trotzdem veräußert werden, auch wenn der andere Gläubiger nicht daraus befriedigt werden könnte?
Ich kann meinem Freund noch nicht einmal das Haus überschreiben. Dies ist a) mit sehr hohen Kosten verbunden und b) möchte ich mich nichtstrafbar machen, weil dies vielleicht eine Vertuschung darstellen könnte. Wobei es so ja nicht stimmt, da die Grundschuld schon seit Jahren existiert und mein Lebensgefährte ja einen Anspruch darauf hätte.
Wer kann mir hier weiterhelfen?