Privatinsolvenz, belastete Immobilie

Hallo,

ich habe folgende Frage.

Ich habe vor etlichen Jahren Schulden bei meinem Lebensgefährten gemacht. Diese waren recht hoch, da ich einige Kosten aus einem überschuldeten Erben übernommen habe.

Zur Sicherung seiner Ansprüche haben wir eine Grundschuld (Privatgrundschuld) auf seinen Namen eintragen lassen. Die Grundschuld hat die Höhe der Schulden und das Haus ist aber auch nicht mehr wert als die Grundschuld.

Nun muss ich aus dem Erbe nach Jahren weitere Kosten begleichen und habe das Geld aber nicht. Wenn ich mich hier nicht einigen kann, steht evtl. eine Privatinsolvenz an.

Wie verhält es sich dann mit dem Haus? Wenn das Haus verwertet werde müsste, würden ja eigentlich nur die Ansprüche meines Freundes daraus befriedigt werden können, mehr nicht. Dieser strebt aber zur Zeit nicht an das Geld von mir zurückzufordern, aber will natürlich seine Ansprüche gesichert sehen. Muss das Haus trotzdem veräußert werden, auch wenn der andere Gläubiger nicht daraus befriedigt werden könnte?

Ich kann meinem Freund noch nicht einmal das Haus überschreiben. Dies ist a) mit sehr hohen Kosten verbunden und b) möchte ich mich nichtstrafbar machen, weil dies vielleicht eine Vertuschung darstellen könnte. Wobei es so ja nicht stimmt, da die Grundschuld schon seit Jahren existiert und mein Lebensgefährte ja einen Anspruch darauf hätte.

Wer kann mir hier weiterhelfen?

Hallo!
Wenn keine Einigung mit den Erbanspruchstellern erreicht wird, bleibt wohl nur der Weg der PI. Eventuell wäre auch ein Abzahlungsvergleich möglich. Da aber das Haus als Wert gegeben ist, werden die Gläubiger eine Zwangsversteigerung anstreben.
Am besten zur Schuldnerberatung gehen, die helfen weiter.
Liebe Grüße
Dirk

Hallo!
Das solltest Du am besten mit Deinem Notar besprechen! Fakt ist, wenn Du in die PIV gehst werden zuerst alle anderen Gläubiger berfriedigt und Deine Lebensgefährte kann sich hinten anstellen. Es ist nur rechtens, wenn Dein Freund die Summe jetzt beansprucht und sich dafür das Haus überschreiben lässt. Sonst ist alles weg an irgendwelche anderen Gläubiger. Das ist nicht Deine Sache! Dein Freund soll zugunsten von sich selbst vollstrecken. Dafür ist auch die Grundschuld gedacht. Er soll sich an einen Notar wenden. Du solltest Dir mit der PV erst mal Zeit lassen.
Gruß aus Franken

Hallo,

also sprich ohne das mein Lebensgefährte einen vollstreckbaren Titel gegen mich hat, hat er schlechte Karten und muss sich hinten anstellen. Das wäre natürlich fatal, da er ja auch gerne irgendwann mal sein Geld wieder hätte, vorallem wenn es mal zu einer Trennung kommen würde.

Sollten wir das Haus jetzt auf ihn überschreiben (aufgrund der Grundschuld) könnte dann nicht der weitere Gläubiger behaupten wir wollten was vertuschen? Es gibt doch dieses Anfechtungsgesetz. Fakt ist es gibt einen Darlehensvertrag aus 2003 und die Grundschuld ist seit 2004 eingetragen.

Kostet so ein Titel viel? Ich denke eine Hausumschreibung wird wahrscheinlich auch sehr teuer…

Die eingetragene Grundschuld sichert die Ansprüche Ihres Lebensgefährten. Andere Gläubiger können allerdings eine nachrangige Grundschuld eintragen lassen. Diese würe nur dann zum tragen kommen, wenn der Verkaufserlös über der Grundschuld Ihres Lebenspartners liegt. Beim Insolvenzverfahren müssen Sie Ihr Vermögen angeben, also auch das Haus. Der Insolvenzverwalter entscheidet dann, ob eine Veräußerung sich lohnt.

  1. Teil
    Eine Übereignung stellt eigentlich keine Straftat dar. wenn Sie ein Gutachten haben, das den Wert des Hauses etwa auf den Wert der Schulden bei Ihren Lebenspartner bestätigt, kann Ihnen keiner einen Strick draus machen
  1. Teil
    Eine Übereignung stellt eigentlich keine Straftat dar. wenn
    Sie ein Gutachten haben, das den Wert des Hauses etwa auf den
    Wert der Schulden bei Ihren Lebenspartner bestätigt, kann
    Ihnen keiner einen Strick draus machen

Hallo,

besten Dank für die Antwort. Es beruhigt mich dann doch ein wenig. Also sprich, wenn der zweite Gläubiger sich nachrangig eintragen lässt und ich das Haus in sagen wir mal 20 Jahren verkaufe, dann bekommt mein Lebensgefährte seine € 300.000,-- und den Rest (falls es einen gibt der zweite Gläubiger). Wenn nicht hat er trotzdem noch einen Titel weitere 10 Jahre gegen mich. Sprich wenn ich mal von meinen Eltern was erben soll, greifen sie dann zu…

Was ist, wenn ich meinen Lebensgefährten heirate in einem Jahr und ihm das Haus dann schenke (zum abgleich der Schulden) Was ist dann mit dem Gläubiger der nachrangig eingetragen ist? Bleibt der dann trotzdem noch bestehen, obwohl das Haus dann meinem Mann gehört? Oder haben wir dann das gleiche Spiel. Im Grundbuch sind sie draußen, aber der Titel besteht logischerweise immer noch. Wobei ich dann immer noch in die PI gehen könnte.

Es gibt aber auch Gläubiger die vielleicht trotzdem eine Zwangsvollstreckung des Hauses anstreben, auch wenn sie nichts davon haben (außer Kosten. Zumindest habe ich das mal gehört. Das wäre auch schlimm. Ich hoffe doch sehr, dass ich mich vergleichen kann und das ich nicht in die PI gehen muss. Ich habe es hier mit der Stadt zu tun und ich weiß nicht wie die so „ticken“. Ich denke ein Privatgläubiger wäre eher bereit sich zu vergleichen…

Hallo!
Das sind genau die richtigen Fragen! Stell die dem Notar!!! Bevor man in die Insolvenz geht versucht jeder irgendwie zu überleben. Das ist keine Vertuschung!
Gruß aus Franken

Hallo,

in derartigen Grundstücksangelegenheiten würde ich am liebsten raten, zu einem wohlwollenden Notar zu gehen, der beraten kann. (vorher Kosten der Beratung klären)

Ansonsten hat im Falle einer Privatinsolvenz der Insolvenzverwalter alle Rechte, auch die Verwertung des Hauses würde ihm obliegen. Ob sinnvoll oder nicht. Das kann er beurteilen und Ihnen das Haus lassen oder er läßt es verwerten, sprich verkaufen oder versteigern.

Um diese Situation günstig für Sie darzustellen würde ich Ihnen raten, für Ihren Freund (Darlehensgeber) ein Wohnrecht eintragen zu lassen- oder für jemand anderen ihres Vertrauens oder für beide, zwei oder mehrere Personen. Würde das Haus dann verkauft oder versteigert, wird es kaum Interessenten finden. Denn das Wohnrecht midert dann den Wert natürlich erheblich und kommt als Beslastung zu der bestehende Grundschuld dazu.

Im Übrigen sehe ich keine Probleme bei einer Veräußerung des Hauses an Ihren Freund. (außer daß Sie damit alle Rechte daran aufgeben) Und den Kaufpreis können Sie auch unter Aufrechnung, bzw. des Wegfalls der Hypothek ermitteln, d.g. Zeitwert minus Grundschuld = Kaufpreis. und wenn o,oo bleibt, dann eben ein eher symbolischer Betrag von z.b. 1000 oder 5000 oder x Euro. Und die Kosten sind dann auch erträglich, denn sie richten sich nach dem Kaufpreis. (beim Notar fragen)

alles gute

Also, Schenkungen unter Verwandtten sind anfechtbar, wenn sie zu lasten dritter, also anderer Gläubiger gehen. Dann ist der Beschenkte in Höhe der Schenkung haftbar. Bring also nix.
Verkaufen geht, un dim Gegenzug wird die Schuld getilgt. Auch hier wieder: am besen ein Gutachten, das
den Wert des Hauses Taxiert

Folgendes haben Sie falsch verstanden:
WEnn ein weiterer Gläubiger eine Grundschuld hat, kann er auch eine Vollstreckung beantragen. Sind Sie in einer Privatinsolvenz, obliegt es dem Insolvenzverwalter. Die entscheiden in aller Regel nach ökonomischen Regeln,
andere Gläubiger können schon mal ärgern wollen.
Ansonsten muss man scih mit den anderen Gläubigern einigen.

Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.

LG