Guten Tag,
ich befinde mich in der Privatinsolvenz seit 4 Jahren.
Folgender Sachverhalt:
August 2012 Geburt meines Kindes. Seit dem in Elternzeit
Werde ab August wieder arbeiten…
Es besteht ein Angebot meines Arbeitgebers.vollzeit zu arbeiten, und mein Kind in selbiger Einrichtung betreuen zu lassen. Der Arbeitgeber gibt jedem Mitarbeiter der sein kind inser selben einrichtung betreuen lässt einen Zuschuss von 250 euro auf die Betreuungskosten.
Da ich Vollzeit arbeite, wird natürlich ein Teil des Gehaltes gepfändet. Werden die ZUSÄTZLICH zum Nettogehalt überwiesenen 250 euro gepfändet oder werden die zum Nettogehalt dazugerechnet?
Kann mir jemand eine Auskunft geben?