Hallo zusammen,
ich bin 57 Jahre alt und seit einem guten Jahr selbstständig.
Leider bin ich gezwungen (schlechte Zahlungsmoral und Insolvenz einiger Kunden) selbst Insolvenz anzumelden.
Ich habe mein gesamtes privates Kapital in diese Firma gesetzt. Leider werde ich auch noch eine Privatinsolvenz anmelden müssen.
Meine Frage ist diese:
Was passiert mit meiner betrieblichen Direktversicherung, die ich vor 18 Jahre abgeschlossen
habe?
Geht diese in die Insolvenzmasse? (geschäftlich,privat)
Soll ich diese Beitragsfrei stellen lassen bevor ich in die Insolvenz gehe?
Nur zur Info. Ich besitze kein Eigentum und meine zukünftige Rente wird so um die 860€ betragen.
Ich bedanke mich jetzt schon mal für Ihre Hilfe! )
-( Ja - das sind die ganz traurigen Fälle der Insolvenz. Das tut mir wirklich leid - aber bitte: Kein Mitleid ! In England wäre jetzt 1 Jahr Durststrecke und man könnte neu anfangen - hier ist einem das Leben finanziell verwirkt - aber Du wolltest ja eine Antwort … …
Ich weiß nicht genau, um was für eine Versicherung es sich bei Dir handelt. In der Regel sind zusätzliche „Rentenvorsorgen“ nicht pfändbar (bwz. zur Masse ziehbar). Da gibt es aber ganz strikte Regeln, was Rente ist und was nicht. Wie vieles hier in Deutschland kann dies auch strittit sein (sprich: die Schuldnerberatung oder Anwalt sagen NEIN - der Insolvenzverwalter sagt JA und zieht die Gelder zur Masse). Dann müsste in einem Rechtsstreit Klärung herbeigeführt werden.
Ist aber in der Versicherung wirklich von Altersvorsorge die Rede und wurde vielleicht sogar vom Arbeitgeber bezuschusst, dann bist Du auf der sicheren Seite!
Kopf hoch und Anerkennung für deinen Mut!
LG
Lunajane
in der prvatinsolvenz müssen sie alle - derzeitigen - einkünfte und vermögenswerte angeben. die betriebliche altersversorgung stellt zwar einen gewissen vermögenswert dar, ist aber derzeit (bis zum 60?, klassisch bis zum 65. lebensjahr, nicht als geldzufluß ralisierbar.
ob der insolvenzverwalter dann (mit 60, bzw. 65), die ansprüche realisieren kann und wird weiß ich nicht.
ich rate ihnen, zum zuständigen amtsgericht zu gehen und dort einen rechtspfleger zu befragen. der müßte es wissen, wie derartige altersversorgungen zu behandeln sind.
und für den fall, daß der insolvenzverwalter zugriff haben, nehmen könnte, würde ich abklären (mit einem rechtsanwalt) ob eine unwiderrufliche abtretung der leistungen aus der dirktversicherung (an ehefrau oder kinder) in frage kommt, um das geld „in sicherheit“ zu bringen.
-( Ja - das sind die ganz traurigen Fälle der Insolvenz. Das tut mir wirklich leid - aber bitte: Kein Mitleid ! In England wäre jetzt 1 Jahr Durststrecke und man könnte neu anfangen - hier ist einem das Leben finanziell verwirkt - aber Du wolltest ja eine Antwort … …
Ich weiß nicht genau, um was für eine Versicherung es sich bei
Dir handelt. In der Regel sind zusätzliche „Rentenvorsorgen“
nicht pfändbar (bwz. zur Masse ziehbar). Da gibt es aber ganz
strikte Regeln, was Rente ist und was nicht. Wie vieles hier
in Deutschland kann dies auch strittit sein (sprich: die
Schuldnerberatung oder Anwalt sagen NEIN - der
Insolvenzverwalter sagt JA und zieht die Gelder zur Masse).
Dann müsste in einem Rechtsstreit Klärung herbeigeführt
werden.
Ist aber in der Versicherung wirklich von Altersvorsorge die
Rede und wurde vielleicht sogar vom Arbeitgeber bezuschusst,
dann bist Du auf der sicheren Seite!
Kopf hoch und Anerkennung für deinen Mut!
LG
Lunajane
Hallo liebe Lunajane,
erstmal lieben Dank für die schnelle Info!
Zu der Zeit wo ich diese Versicherung abgeschlossen habe nannte man diese auch Gehaltsumwandler.
Ich werde mal mit einem Anwalt darüber sprechen!
Liebe Grüße
Hallo
vorweg möchte ich der formhalber mitteilen, dass keine Rechtsberatung erfolgt bzw. nur durch Rechtsanwälte zulässig ist. In dem von dir geschilderten Fall wird die Direktversicherung voraussichtlich nicht in die Insolvenzmasse fließen, da Du noch keinen Zugriff auf das Vermögen hast. Erst mit Erlangen des Rentenbezugalters wird die Direktversicherung ausgezahlt.
Solltest Du dann die Privatinsolvenz einreichen, wird selbstverständlich Dein Vermögen - und somit auch die Direktversicherung - zur Verwertung herangezogen.
Übrigens, auch Deine gesetzliche Rente ist nicht von einer Privatinsolvenz verschont. Bis zur Pfändungsfreigrenze bzw. ggf. Grundversorgung kann auch hier die Insolvenz durchschlagen.
Lieber johan schwenk,
danke für die schnelle Antwort!
Und danke für den Tip. Ich werde mich schnellstmöglich darum kümmern, bevor ich die Insolvenz anmelden muss.
Lieben Gruß
o.k., gern geschehen. würde mich auch über eine kurze info freuen, wie das mit der betrieblichen altersversorgung vom amtsgeircht gesehen wird.
man lernt ja gerne immer was dazu.
gruß
johann schwenk
Lieber johan schwenk,
danke für die schnelle Antwort!
Und danke für den Tip. Ich werde mich schnellstmöglich darum
kümmern, bevor ich die Insolvenz anmelden muss.
Lieben Gruß
Da muss ich leider passen - diese spezielle Frage kann ich nicht verbindlich beantworten. Meines Wissens sind Aufwendungen für die Altersvorsorge pfändungssicher. Aber für eine verlässliche Auskunft würde ich mich vertrauensvoll an die Versicherung wenden. Das sind diejenigen, die das eientlich aus Erfahrung wissen sollten.
Viel Erfolg.
Hallo und willkommen im Club!
Die DV ist nicht pfändbar, das ist ein Vorteil bei der PI, so lange sie nicht ausgezahlt wird. Erst dann können die Gläubiger dies als Einkommen anrechnen lassen. Stilllegung ist eine Möglichkeit, sie kann aber auch weitergeführt werden.
Hoffe, ich konnte helfen, mir geht es genauso. Kopf hoch, es kann nur besser werden!
Es kommt auf den Vertrag an:
das Geld ist nicht pfändbar, wenn die Verträge folgende Bedingungen erfüllen:
(1. die Leistung in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt wird,
2. über die Ansprüche aus dem Vertrag nicht verfügt werden darf,
3. die Bestimmung von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ausgeschlossen ist und
4. die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen eine Zahlung für den Todesfall, nicht vereinbart wurde
Das ist immer auch ein Streitpunkt mit dem Insolvenzverwalter:
Tipp:
erstmal auf Sicherheit gehen un dBeitragsfrei stellen
unbedingt ein Fachanwalt für Insolvenzrecht aufsuchen
Es kommt hier wirklich auf das Kleingedruckte an, das kann man nicht so allgemein Beantworten
leider fällt ihre frage in den bereich einer rechtsberatung, welche wir nicht tätigen dürfen. aber guter tip, sie werden ja einen schuldnerberater konsultieren, bitte dann dieses thema ansprechen-wichtig- oder sie wenden sich an ihren versicherer, wo sie die direktversicherung haben.
drücke die daumen dass alles gut verläuft, es wird wieder irgendwann mal hell am horizont erscheinen.
mfg
das team von
Guten Tag!
Sorry für die späte Antwort!
Das Thema googelst Du am besten! Das Geld zu behalten wird das kleinere Problem sein. Mit einem gewissen Alter kann man einen bestimmten Anspruch auch behalten! Tipp!!! Nimm Dir einen Rechtsanwalt für Deinen IV! Das Geld ist gut angelegt. (Natürlich nur einen der auf PIV spezialisiert ist. Die Raten könntest Du theoretisch weiter zahlen, aber viele Gerichte haben schon entschieden, dass deswegen die Pfändungsfreigrenze nicht erhöht wird. Das ist eine Ungerechtigkeit mit der ich vor das BVG ziehen würde! Aber ich hab nur noch 3 Jahre , bin selbständig und so alt (jung) wie Du!
Gruss aus Franken
Danke Dir für die Antwort und wie du so schön sagst wer im Herzen noch (jung) ist dem kann das Alter nicht anhaben )
Werde Euch alle auf dem laufenden halten wie´s weitergehen wird.
Ich wünsche dir und allen anderen noch alles gute für die Zukunft,
Bis bald