Oh, das tue ich nicht. Aber Staatsbürger und Denunziant
unterscheidet ein ganz zentraler Punkt: Nämlich die, dass der
Denunziant dies nicht aus Staatsbürgerpflicht tut, sondern aus
eigenen, niederen Motiven. Ob das hier so ist, weiß ich nicht.
Aber aufgrund der Schilderung der veränderten persönlichen
Einstellung zum Tätowierer spricht zumindest einiges dafür,
dass das sein könnte.
Könnte. Aber genausogut könnte es sein, das der UP schon von Anfang an etwas dagegen hatte und nur geschwiegen hat, weil Gefühle im Spiel waren.
es gibt ALG II auch als Aufstockung auf ein zu niedriges Gehalt, um davon leben zu können.
Aber das kann uns ja völlig egal sein. Der Fragesteller wollte nur wissen, wo er ein nach seiner Meinung strafbares Verhalten zur Anzeige bringen kann. Die ermitteln das dann schon.
Wir müssen hier nicht die gegebenen Parameter hinterfragen, wir müssen nicht entscheiden, ob es sich um Betrug oder Schwarzarbeit handelt auch nicht die moralische Seite hinterfragen, ob das denn in Ordnung ist oder nicht. Wir sind hier nicht im Ethik-Brett.
es kann ein Gläubiger sein, ein Nachbar, der sich über
nächtliche Kundschaft ärgert, ein Kunde, der sich schlecht
behandelt fühlt oder ein anderer Nachbar, des es ärgert, wen
Leute so offentsichtlich Sozialbetrug begehen…
Und woher bitte können diese Personen folgendes wissen?
Fakten sind:
-das Haus ist nicht gemietet, er wohnt bei seinen Eltern und
Tättowiert schwarz im Keller
-er hat keinerlei Anmeldungen zur selbstständigen Tätigkeit gemacht
hat
-er verdient monatlich mehrere hundert € dadurch
-keinerlei Hygienebestimmungen eingehalten werden
Solche Infos als z.B. Gläubiger zu haben erscheint mir dann doch
äußerst fragwürdig.
Der Sachverhalt, der eigentlich zu einer Anzeige
führen müsste, ist länger bekannt. Man verstand sich gut - und
nun versteht man sich nicht mehr gut und nun soll angezeigt
werden.
Beides finde ich in keinem Posting des Fagestellers. Das sind Unterstellungen bzw. interpretationen von dir - und das finde ich in Postings, die sich gegen vermeintliche Untertstellungen verwehren, schon sehr merkwürdig.
Deine Mutmaßungen, daß das so ist, wie Du sagst, sind nicht besser begründet als die Mutmaßungen, die du kritisierst. Denn natürlich hat die Fragestellung von vornherein nach illegalem handeln gestunken - mehr als es nach „entäuschter Freund nimmt Rache“ stinkt.
Gruß,
M.
es kann ein Gläubiger sein, ein Nachbar, der sich über
nächtliche Kundschaft ärgert, ein Kunde, der sich schlecht
behandelt fühlt oder ein anderer Nachbar, des es ärgert, wen
Leute so offentsichtlich Sozialbetrug begehen…
gerade das es hier um eine tätigkeit geht, die in bezug auf
das Bundes-Seuchengesetzes bzw. die Verordnungen dazu genau
überwacht werden müssen
Alles richtig! Und ich finde auch sehr wohl richtig, dass man
da nicht wegguckt! Aber ich finde es falsch bzw. unmoralisch
wenn man das erst dann tut, wenn und im Zweifel eben WEIL man
sich mit jemandem nicht mehr gut versteht! Dadurch wird der
Vorgang des Anzeigens selber nicht tangiert. Aber es lässt
Rückschlüsse auf den Anzeigenden zu.
Zoll
Hallöchen,
Für Schwarzarbeit ist das Bundeszollamt (kurz: Zoll) zuständig.
Diesem kann man Verdachtsfälle melden.
Ebenso bei der Bundesagentur für Arbeit.