Privatinsolvenz Betrug/Hinterziehung

Eine Person X(ca 25-30) ist seit 4 Jahren in einer Privatinsolvenz.
Er bezieht Hartz4 und nebenbei(neben seiner Ausbildung) Tättowiert er für Geld im Haus seiner Eltern.
In wiefern macht er sich strafbar?
Wo meldet man so etwas am Besten?

Hallo Anrede- und Grußloser,

In wiefern macht er sich strafbar?

Stichwort: Schwarzarbeit

Wo meldet man so etwas am Besten?

schau mal hier:
http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeanmeldung/wo…

Tätowierte Grüße Grisu

Hallo,

ich könnte mir hier auch vorstellen, dass das Insolvenzverfahren gefährdet ist, weil man ja Geld daran „vorbei geschafft“ hat. Mal abgesehen von Sozialleistungsbetrug und anderen Dingen. Die Restschuldbefreiuung könnte dann Essig sein…

Greetz
S_E

Hallo,

zwischen ALG II und der Pfändungsgrenze ist ja noch ein wenig Luft, aber auch dann würden sich mehrere Stellen interessieren. Man könnte es melden:

  • dem Amtsgericht am Wohnsitz des Insolventen (Folge: Information an den Treuhänder, der die Zusatzverdienste zur Schuldentilgung einsetzt und Versagung der Restschuldbefreiung)
  • der ARGE / Agentur für Arbeit (Anrechnung auf die ALG2-Leistungen)
  • dem Zoll (Schwarzarbeit)
  • dem Finanzamt (Steuern nicht abgeführt)
  • der lokalen Ordnungsbehörde (Bürgermeister / Oberbürgermeister, weil Gewerbe nicht angemeldet und keine Kontrolle der Einhaltung der Hygienevorschriften, der baurechtlichen Zulässigkeit stattgefunden hat)

VG
EK

  • dem Amtsgericht am Wohnsitz des Insolventen (Folge:
    Information an den Treuhänder, der die Zusatzverdienste zur
    Schuldentilgung einsetzt und Versagung der
    Restschuldbefreiung)
  • der ARGE / Agentur für Arbeit (Anrechnung auf die
    ALG2-Leistungen)
  • dem Zoll (Schwarzarbeit)
  • dem Finanzamt (Steuern nicht abgeführt)
  • der lokalen Ordnungsbehörde (Bürgermeister /
    Oberbürgermeister, weil Gewerbe nicht angemeldet und keine
    Kontrolle der Einhaltung der Hygienevorschriften, der
    baurechtlichen Zulässigkeit stattgefunden hat)

Ich bin ja gerade mal fasziniert, wie hier alle 3 Antworten davon ausgehen, dass da überhaupt und dann auch noch in dem Umfang etwas „ungesetzliches“ im weitesten Sinne passiert!

Aus dem Umstand, dass ein in Privatinsolvenz befindlicher ALG II-Empfänger gegen Geld bei seinen Eltern tätowiert, lässt sich zunächst mal - rein gar nichts ableiten!

Dazu müsste man bspw. überhaupt erst einmal Grund zur Annahme haben, dass die Tätigkeit

  • unangemeldet
  • schwarz
  • ohne Angabe beim Jobcenter
    ausgeübt wird.

All diese Annahmen aufgrund eines hingerotzten Zweizweilers aus dem noch nicht mal hervorgeht, woher der UP seine Infos glaubt zu haben?

Alle Achtung! Wo gibt es solche Glaskugeln zu kaufen?

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Hallo,

es hat doch niemand davon geschrieben, dass das illegal sein muss. Es geht nur um die Frage, wo man die Information hinschicken sollte, dass es eine selbständige Tätigkeit der Person im Haus der Eltern gibt.

Ob das nun legal ist oder nicht, muss ja nun nicht der Anzeigende ermitteln. Dafür ist ja die betreffende Behörde da.

Du scheinst auf dem Standpunkt zu stehen, man dürfte erst dann einer Behörde Bescheid sagen, wenn man Beweise hat. Das ist aber nicht zutreffend. Die Tatsache der Nebentätigkeit des Leistungsempfängers kann man jeder Behörde wie man möchte mitteilen, ohne Probleme zu bekommen. Nur mit unbewiesenen Vorwürfen wie „Schwarzarbeit“, „Steuerhinterziehung“, „Sozialleistungsbetrug“ sollte man sich zurückhalten.

Entweder der Betroffene hat alles richtig gemacht und es verläuft im Sande oder eben nicht, dann bekommt er Ärger.

VG
EK

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es hat doch niemand davon geschrieben, dass das illegal sein
muss.

Nicht sein muss, aber es ist von allen geschrieben worden, dass es illegal IST! Um das zu umgehen gäbe es in der deutschen Sprache u.a. den Konjunktiv!

Du scheinst auf dem Standpunkt zu stehen, man dürfte erst dann
einer Behörde Bescheid sagen, wenn man Beweise hat.

Es ist interessant, dass du aufgrund meines Beitrags glaubst zu wissen, was ich denke - während du aufgrund des UP nicht nur

Die Tatsache der Nebentätigkeit

als IST postulierst, sondern auch schon die Strafbarkeit.

Nur mit unbewiesenen
Vorwürfen wie „Schwarzarbeit“, „Steuerhinterziehung“,
„Sozialleistungsbetrug“ sollte man sich zurückhalten.

Eben. Allerdings hat der UP genau solche unbewiesenen Vorwürfe hier sehr konkret erhoben! Er spricht von „Betrug“ und „Hinterziehung“. Und er ist mit seiner Haltung, aus einer Information (tätowiert im Haus der Eltern) gleich mehrere (Straf-)Tatbestände zu machen, von euch sogar noch bekräftigt worden. Und das eben nicht mal in Konjunktiv ("wenn, dann wäre des …), sondern als gegebene Tatsache. Da muss er sogar aufpassen, dass er sich selbst nicht strafbar macht - oder zumindest zivilrechtlich angreifbar macht. Oder ist da meine Vermutung falsch?

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Es tut mir wirklich leid, dass ich es nicht von Anfang an genauer geschrieben habe…
Fakten sind:
-das Haus ist nicht gemietet, er wohnt bei seinen Eltern und Tättowiert schwarz im Keller
-er hat keinerlei Anmeldungen zur selbstständigen Tätigkeit gemacht hat
-er verdient monatlich mehrere hundert € dadurch
-keinerlei Hygienebestimmungen eingehalten werden
-die Insolvenz läuft noch 4 Jahre

Von Hinterziehung spreche ich, da 1. keine Steuern gezahlt werden und 2. die Gläubiger der Insolvenz leer ausgehen, obwohl er arbeitet.
Eine Straftat denke ich ist es, zumindest eine Ordnungswidrigkeit…

Hallo,

wie auch immer, der Fragesteller hat ja nun konkretisiert, dass auf jede der genannten Behörden nun eine Menge Arbeit zukommt, die dem Tätowierer nicht gefallen wird.

VG
EK

Staatsbürgerpflicht
Die näheren Angaben erklären den Verdacht auf Unzulänglichkeiten (ändern allerdings nichts an meiner ersten Antwort) - bilden dann aber auch einen Verstoß gegen die FAQ:1129

Ich erdreiste mir aber dennoch einen weiteren Kommentar:

Als man noch in gutem Kontakt stand, wurde über diese Unzulänglichkeiten großzügig hinweg gesehen - und nun, wo der private Kontakt abgebrochen ist, soll es gleich die ganze Breitseite geben? Das ist in meinen Augen heuchlerisch. Entweder, man empfindet das als seine Pflicht, in solchen Fällen nicht wegzusehen, dann ist das Mindeste, dass man so etwas im Rahmen einer Freundschaft, Bekanntschaft auch mal deutlich artikuliert. Oder man kann auch gleich die Klappe halten, wenn es denn auseinander geht.

Wenn der einzige Zweck einer solchen „Meldeaktion“ ist, dem Anderen eins auszuwischen, weil man sich nun auf einmal nicht mehr so gut versteht, sollte man selbst mal überprüfen, wie es um die eigene Staatsbürgerpflicht bestellt ist.

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wie auch immer, der Fragesteller hat ja nun konkretisiert,
dass auf jede der genannten Behörden nun eine Menge Arbeit
zukommt, die dem Tätowierer nicht gefallen wird.

Nix wie auch immer. Durch diese nachträglichen Ergänzungen ändert sich an meiner Antwort rein gar nichts.

aber richtiger wird sie auch nicht gerade da durch…

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wo du gerade die moralkeule auspackst und vorher auf dem Sachverhalt rumgehackt hast, wo siehst du den, das es ein (ex)Freund war?

es kann ein Gläubiger sein, ein Nachbar, der sich über nächtliche Kundschaft ärgert, ein Kunde, der sich schlecht behandelt fühlt oder ein anderer Nachbar, des es ärgert, wen Leute so offentsichtlich Sozialbetrug begehen…

gerade das es hier um eine tätigkeit geht, die in bezug auf das Bundes-Seuchengesetzes bzw. die Verordnungen dazu genau überwacht werden müssen

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Hallo,

also ich zahle brav alle Steuern und Abgaben, so dass ich keine Lust habe, für Schwarzarbeiter mitzuzahlen. Aus welchen edlen oder unedlen Motiven das zur Anzeige kommt, ist mir herzlich egal. Hauptsche es kommt zur Anzeige.

Da braucht man nicht seinen sozialen Kompass justieren. Hat den Täter ja auch Null interessiert, ob er mir oder allen anderen Zahlern schadet. Man sollte Täter und Opfer nicht verwechseln, genausowenig Staatsbürger mit Denunzianten.

VG
EK

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wo du gerade die moralkeule auspackst und vorher auf dem
Sachverhalt rumgehackt hast, wo siehst du den, das es ein
(ex)Freund war?

Janina weiß sowas. Die hat dafür ein App im Kopp.

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wo du gerade die moralkeule auspackst und vorher auf dem
Sachverhalt rumgehackt hast, wo siehst du den, das es ein
(ex)Freund war?

Moralkeule ja.

Sachverhalt nein. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass hier von drei Seiten bereits Straftaten als Tatsache postuliert wurden ohne die - sonst hier sehr wohl übliche! - Einschränkung in Form von Konjunktiv bzw. wenn dann.

Von Exfreund kann nicht unbedingt die Rede sein. Was der UP aber sehr wohl zum Ausdruck gebracht hat, ist eine zeitliche Abfolge: Der Sachverhalt, der eigentlich zu einer Anzeige führen müsste, ist länger bekannt. Man verstand sich gut - und nun versteht man sich nicht mehr gut und nun soll angezeigt werden.

es kann ein Gläubiger sein, ein Nachbar, der sich über
nächtliche Kundschaft ärgert, ein Kunde, der sich schlecht
behandelt fühlt oder ein anderer Nachbar, des es ärgert, wen
Leute so offentsichtlich Sozialbetrug begehen…

gerade das es hier um eine tätigkeit geht, die in bezug auf
das Bundes-Seuchengesetzes bzw. die Verordnungen dazu genau
überwacht werden müssen

Alles richtig! Und ich finde auch sehr wohl richtig, dass man da nicht wegguckt! Aber ich finde es falsch bzw. unmoralisch wenn man das erst dann tut, wenn und im Zweifel eben WEIL man sich mit jemandem nicht mehr gut versteht! Dadurch wird der Vorgang des Anzeigens selber nicht tangiert. Aber es lässt Rückschlüsse auf den Anzeigenden zu.

also ich zahle brav alle Steuern und Abgaben, so dass ich
keine Lust habe, für Schwarzarbeiter mitzuzahlen. Aus welchen
edlen oder unedlen Motiven das zur Anzeige kommt, ist mir
herzlich egal. Hauptsche es kommt zur Anzeige.

Tja - dann müsstest du aber den UP mal fragen, warum er nicht schon längst angezeigt hat (immerhin stehen 4 Jahre Privatinsolvenz im Raum), sondern erst, als er sich mit dem Tätowierer nicht mehr so gut verstanden hat.

Man sollte Täter und Opfer nicht
verwechseln, genausowenig Staatsbürger mit Denunzianten.

Oh, das tue ich nicht. Aber Staatsbürger und Denunziant unterscheidet ein ganz zentraler Punkt: Nämlich die, dass der Denunziant dies nicht aus Staatsbürgerpflicht tut, sondern aus eigenen, niederen Motiven. Ob das hier so ist, weiß ich nicht. Aber aufgrund der Schilderung der veränderten persönlichen Einstellung zum Tätowierer spricht zumindest einiges dafür, dass das sein könnte.

Hmm,

schon komisch, diese App.

Während der Tattookünstler tatsächlich ein Schurke ist, hat sie tapfer an das Gute im Menschen geglaubt.

Wo sie allen anderen, die einfach die gegebenen Informationen in der Fragestellung als Basis der Antwort akzeptiert haben, Glaskugelleserei vorwarf, sieht sie nun Dinge, die sich nicht in den gegebenen Information befinden.

Also ich glaube, ich habe die App „Idealismus 2.0“ nach kurzer kostenloser Testphase doch gelöscht.

VG
EK

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aber richtiger wird sie auch nicht gerade da durch…

Wird sie nicht? Ich frage noch einmal nach der Glaskugel!

Woher kannst du sagen, dass Sozialbetrug mit einer nicht angemeldeten Tätigkeit vorliegt - nur aufgrund des ersten Beitrags?

Nur, weil jemand eine solche Tätigkeit ausübt, heißt das noch lange nicht, dass die notwendigen Behörden davon nichts wissen.

Eine Nachbarin von mir, auch Hartz-IV-Bezieherin, betreibt einen Frisör-Hausdienst. Sie geht also zum Frisieren zu - bevorzugt älteren - Leuten nach Hause. Sie tut dies derzeit noch als Aufstockerin, weil sie Alleinerziehend ist und das nicht in dem Umfang machen kann, dass sie davon leben könnte. Bei ihr im Haus wohnt eine Else Kling (wieso müssen die immer Parterre wohnen), die genau so eine Anzeige losgetreten hat. Blöd nur, dass es in dem Fall rein gar nichts Illegales gab. Dafür allerdings nervende Lauferei und stundenlanges damit Auseinandersetzen für die Betroffene. Zeit, in der nicht gearbeitet werden konnte - und aufgrund des Status Aufstocker das faktisch sogar den Steuerzahler noch was gekostet hat.

Else Kling hat das übrigens auch nicht aus Staatsbürgerpflicht getan, sondern weil sie die Mieterin über sich loswerden will.

Während der Tattookünstler tatsächlich ein Schurke ist, hat
sie tapfer an das Gute im Menschen geglaubt.

Wo sie allen anderen, die einfach die gegebenen Informationen
in der Fragestellung als Basis der Antwort akzeptiert haben,
Glaskugelleserei vorwarf, sieht sie nun Dinge, die sich nicht
in den gegebenen Information befinden.

Ach was - wer sieht denn hier Glaskugel? Die Infos im UP:

Eine Person X(ca 25-30) ist seit 4 Jahren in einer Privatinsolvenz. Er bezieht Hartz4 und nebenbei(neben seiner Ausbildung) Tättowiert er für Geld im Haus seiner Eltern.

Fakten dieses ersten Beitrags:

  1. Alter der Person
  2. Status Privatinsolvenz 4 Jahre (was Rückschluss auf Wohlverhaltensperiode erlaubt)
  3. ALG II - Empfänger
  4. er befindet sich ein einer Ausbildung
  5. er tattoowiert nebenbei
  6. im Haus seine Eltern.

Daraus lässt sich rein gar nichts ableiten! Die Tätigkeit wäre nur dann strafbar, wenn sie „schwarz“ und nicht angemeldet verrichtet würde. Das lässt sich auf Basis der genannten Infos nicht festhalten, weil es sehr wohl möglich ist, dass man in der Konstellation ganz offiziell tätig sein kann.

Man könnte also auf diese Infos nur die Auskunft geben: So eine Tätigkeit müsste dem Jobcenter, dem Ordnungsamt, dem Gewerbeamt, dem Finanzamt und ggf. dem Gesundheitsamt gemeldet sein. Fehlt auch nur eine, könnte es genau da Probleme geben - wobei nicht zwangsläufig eine Strafbarkeit dabei rauskommt (das hängt davon ab, wer was nicht weiß).

Das Einzige, was mir allerdings selbst auch erst jetzt auffällt, was starkes Indiz dafür ist, dass an diesen - ach so sachlichen - Infos etwas nicht stimmt: Ausbildung und Hartz IV ist ein Widerspruch. Irgendwie scheint der UP also tatsächlich nicht so umfassend informiert zu sein, wie er den Anschein gibt.

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