ich habe eine dauerplatz auf einer campingplatz wo ich urlaub und wocheende bin
kosten jahrlich um die 1200€
habe privatinsolvenz beantrage darf ich es behalten
Natürlich darfst Du das behalten, das stellt ja keinen Wert dar, den man pfänden kann.
Das bist Du aber schlecht beraten worden, von demjenigen der die Insolvenz für dich vorbereitet hat, wenn Du solche Fragen stellst
hier kannst Du auch über Inso nachlesen:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html
Hallo,
natürlich können Sie den Dauerplatz behalten, denn er gehört ihn nie ja schließlich nicht.
Es ist nur die Frage, ob Sie ihn sich leisten können. Ihnen bleibt doch lediglich der Pfändungsfreibetrag.
Übrigens - warum um Himmels willen beantragen Sie Ihre eigene Entmündigung? Wenn sie Schulden haben, kann bezahlt ihnen der Insolvenzverwalter so etwas auch nicht.
Und wenn Sie glauben, dass ihnen mit Sicherheit die Schulden in Anschluss an die sogenannten Wohlverhaltensphase erlassen werden, gehen sie fehl.
Eine Entscheidung hierüber ergeht immer erst am Schluss der Wohlverhaltenphase und zwar grundsätzlich NACH Anhörung der Gläubiger.
Hand aufs Herz - würden Sie freiwillig auf Forderungen verzichten, wenn Sie Ihr eigener Gläubiger wären?
Warum glauben Sie, dass dies andere Ihrer Gläubiger tun? Wenn das stimmt was Sie schreiben, haben Sie jetzt immer noch die Möglichkeit, diesen Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz zurückzunehmen und Ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen, statt einem Ihnen nicht bekannten Insolvenzverwalter die Legitimation über Ihr eigenes wirtschaftliches Schicksal in die Hand zu drücken.
Denken Sie mal drüber nach.
Viel Glück!
Hallo,
das kann Ihnen Ihr Insolvenzverwalter sagen. Sie sind verpflichtet, bis auf den pfandfreien Betrag alles abzugeben, deswegen gehört das wohl eher zu Vermögen, was Sie nicht besitzen dürfen, außer Sie wohnen dort.
Gruß stoner
Sie müssen ihr Einkommen angeben und alles abgeben was über dem Existenzminimum liegt.
Wenn Sie den Platz bezahlen können, spricht nichts dagegen. Es kann nur sein, dass der Wohnwagen gepfändet und verwertet wird.
Es tut mir leid, aber da kann ich nicht helfen.
Alles Gute
Kann ich leider nichts zu sagen. Aber ich weiß, dass auch der Campingwagen auf alle Fälle mit anzugeben ist. Normalerweise muss alles zu Geld gemacht werden, was nicht unbedingt zur Lebensführung benötigt wird.
Und ein Campingwagen ist nun mal Luxus
Hallo
Wenn du die Kosten von deinem Selbstbehalt bezahlst - natürlich.
ml.
Hallo,
vermutlich bist du Eigentümer eines Wohnwagens oder Mobilheims mit einem entsprechenden Wert. Sollte es sich um einen veräußerbaren Wert handeln, müsste dieser Vermögenswert im Rahmen des Insolvenzverfahrens angegeben worden sein. Sollte es sich nicht um verwertbares Vermögen handeln, sehe ich keinen Grund, weiterhin Camping zu machen. Nur die 1200 EUR sind natürlich aus deinem Selbstbehalt zu zahlen.
l.G.