Privatinsolvenz der Tochter - eigenes Konto nötig?

Hallo. Die Tochter (U25) eines Ehepaares lebt seit einiger Zeit wieder in deren Haushalt (Bedarfsgemeinschaft). Vater und Mutter sind berufstätig, erhalten aber aufstockende Leistungen. Die Tochter musste aus gesundheitl. Gründen die Ausbildung abbrechen, hat sich dadurch verschuldet und stellt nun einen Insolvenzantrag. Das Konto der Tochter wurde durch die Bank gekündigt. Bei der Beantragung der insolvenz wird nun eine eigenes Konto verlangt. Die Tochter ist aber bereits wieder Teil der BG, und erhält Ihre Leistungen entsprechend anteilig. Braucht sie nun wirklich ein eigenes Konto, auf welches ja eh, keine Leistungen gezahlt werden? Und, kann verlangt werden, dass bei Vorlage des Leistungsbescheides der gesamten BG die Einkommen der Eltern ungeschwärzt bleiben? Man kann ja davon ausgehen, dass aus den Endsummen des Bescheides alles Notwendige ersichtbar ist.
Vielen Dank im Voraus

Hallo! 
Aus meinen Erfahrungen wurde ich sagen, das 1. Das die das Konto verlangen richtig ist, da falls irgendwann Einkommen wäre das nachvollziehbar sein muss dass essen Teil gepfändetwerden kkann oder unter der Freigrenze ist! 
Eigentlich zählt das Einkommen der Eltern nicht dazu,  da sie nicht haftbar sind für die Schulden! Um welche Höhe der Schulden handelt es sich, wenn man Fragen darf? 

Liebe grüße

Hallo,
nein, es ist im Insolvzenztverfahren keine Voraussetzung über ein eigenes Konto zu verfügen.Ich selbst habe im Isoverfahren seit 5 Jahren auch kein Konto, sondern lasse mein Gehalt auf das Konto meines Mannes überweisen.
Wichtig ist nur das der Isoverwalter monatl. einen Nachweis über das Einkommen erhält.

Mit freundlichen Gruß