Liebe/-r Experte/-in,
ich hoffe sie können mir helfen.
Ein getrennt lebendes Ehepaar meldet Privatinsolvenz an
(jeder für sich für mit einmal 3 gemeinsame/6
Gesamtgläubiger und einmal 3/8).
Wenn nun bei einem der beiden die Insolvenz scheitert,
weil
z.B. der Lebensstil nicht angemessen ist oder neue
Schulden gemacht werden, muss der insolvente dann
trotzdem die gemeinsamen Kredite bedienen (laut
Gerichtsvereinbarung) oder halten sich die Gläubiger an
den voll pfändbaren, nicht in der Insolvenz gelandeten
Partner.
Gruß
Ratsuchender
Der GL kann bei gemeinsamen Schuldnern sich aussuchen an wen er sich wendet.In diesem Fall wohl an den der nicht insolvent ist.
Hallo Hein.K47,
was meinst du mit „die Insolvenz scheitert“?
Wurde die Insolvenz mangels Masse abgelehnt (es gab nicht genug Guthaben um die Kosten für das Verfahren und den Insolvenzverwalter zu bezahlen) oder wurde nach dem Insolvenzverfahren in der Wohlverhaltensphase, die Restschuldbefreiung versagt, weil z.B. neue Schulden gemacht wurden?
Wie lautet der letzte aktuelle Beschluss aus dem Internet? (www.insolvenzbekanntmachungen.de)
Gruß
darli
Guten Tag,
und danke für die Anfrage.
Sie haben die Sache richtig erkannt, derjenige, der die Insolvenz erfolgreich vollzogen hat, ist danach aus dem Schneider, der Schuldner dem die Privatinsolvenz nicht gewährt wurde, aus welchen Gründen auch immer, muss weiter dafür gesamtschuldnerisch haften. Dem Schuldner dem die Insolvenz versagt wurde kann dann frühestens in 10 Jahren wieder an eine Insolvenz denken.
Der Schuldner der pfändbar ist, dem werden die Gläubiger entsprechend zur Beitreibung der Schulden heranziehen.
Wir hoffen wir konnten helfen.
Mit freundlichen Grüssen
Wenn beide Insolvenz beantragen, wer ist dann „der nicht in der Insolvenz gelandete“?