Hallo,
ich würde gerne wissen, wenn man die Eidesstaatliche Versicherung abgelegt hat, darf man dann einen Sparvertrag unterschreiben
(monatlich 25 Euro) und gibt es dann da einen gewissen Freibetrag, den man ansparen darf - oder fällt damit dann alles automatisch an diejenigen, denen man noch Geld schuldet?
Danke
Renate
Hallo Renate,
Du wirfst da glaube ich ein paar Dinge durcheinander: Bei der eV versichert man an Eides statt (besonders, weil eine falsche Versicherung strafrechtliche Konsequenzen hat), welche Vermögenswerte vorhanden sind. Mit einer eV fällt nichts an irgendjemanden. Das geschieht erst mit der Pfändung. Die eV dient dem Gläubiger lediglich dazu, von der Existenz von Vermögenswerten zu erfahren, um diese dann zu pfänden. „Nebenbei“ wird man im Schuldnerregister des Amtsgerichts eingetragen, so dass die Aufforderung zur Abgabe der eV ein oft wirksames Druckmittel ist.
Man darf vor wie nach der eV direkt zur Bank gegenüber gehen und ein Sparkonto eröffnen. Es ist nur so, dass dieses bei der nächsten eV natürlich angegeben werden muss. Außerdem wäre es durchaus eine Überlegung, das Geld statt auf das Sparkonto an den Gläubiger zu zahlen. Gepfändet werden kann das Sparbuch jederzeit.
Im Übrigen kann ich jedem, der zahlungsunfähig ist, nur raten, sich an eine Schuldnerberatung zu wenden. Ost kommt man alleine nicht raus, weil z.B. die dazukommenden Zinsen höher als der Abtrag, so dass die Schulden trotz Zahlungen noch anwachsen. Bei der Schuldnerberatung bekommt man Hilfe. Schließlich wird derzeit lebhaft diskutiert, wie das System der Verbraucherinsolvenzen zu verändern ist, und die Vorschläge gehen nicht in Richtung einer Vereinfachung zugunsten des Schuldners.
Gruß Oskar