Muss ein Ehepartner für die Privatinsolvenz eines anderen Ehepartners aufkommen, wenn er nichts unterschrieben hat (Kreditvertrag oder Bürge)?
Vielen Dank für jedes Feedback!
Muss ein Ehepartner für die Privatinsolvenz eines anderen Ehepartners aufkommen, wenn er nichts unterschrieben hat (Kreditvertrag oder Bürge)?
Vielen Dank für jedes Feedback!
Hallo,
nein! keine Sorge - nichts unterschrieben - keine Haftung! Und also auch nicht mit in der Inso.
Lieben Gruß
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort! Ich war mir nämlich nicht sicher, da keine Gütertrennung usw. vorlag.
Das ist bei der Insolvenz unerheblich 
Alles Gute!
Vielen lieben Dank! 
Das ist bei der Insolvenz unerheblich
Alles Gute!
Hallo!
!!! Nein !!! 
Gruß aus Franken
Nein, soviel ich weiß, hat der Ehepartner nichts mit der Privatinsolvenz des anderen zu tun.
Muss ein Ehepartner für die Privatinsolvenz eines anderen
Ehepartners aufkommen, wenn er nichts unterschrieben hat
(Kreditvertrag oder Bürge)?Vielen Dank für jedes Feedback!
Ganz kurz, Nein!
Gruß
Hallo!
Nein, natürlich nicht!
Liebe Grüße
Dirk
Hallo,
ein Ehepartner haftet für seinen (anderen) Ehepartner mit, so weit eine sog. Zugewinngemeinschaft besteht und kein anderer Vertrag, (Gütertrennung oder sonstiger Ehevertrag in dem das geregelt ist) das ausschließt.
In Ausnahmefällen am besten bei einem Notar oder direkt bei der Rechtshilfestelle beim zuständigen Amtsgericht nachfragen.
mfg
johann schwenk
Nein, muss er oder sie nicht.
Grundsätzlich sind Ehepartner nur dann für Schulden haftbar zu machen, wenn die eine Bürgschaft oder selbst Kreditnehmer sind. Ansonsten nicht