Privatinsolvenz Einkommensituation

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein Problem mit meinen Schwiegereltern, welche jeweils eine eidesstattliche Erklärung abgegben haben, jedoch keine Privatinsolvenz machen möchten.

Es liegt zur Zeit folgende Einkommenssituation vor:

Rente Mann: 970 Euro + ein 400 Euro Job
Frau: 400 Euro Job

Jetzt hat meine Schwiegermutter entgegen meines Rates Ihren Rentenantrag gestellt, bei dem zu dem Einkommen noch ca. 400 Euro hinzukommen, d.h. meine Schweigereltern haben jetzt ca. 2200 Euro verfügbares Einkommen, was bzgl. der der eidesstattlichen Versicherung reichlich ist…

Frage: Unabhängig davon wie hier die rechtliche Lage ist, inwieweit laufen meine Schwiegereltern hier Gefahr, „schlafende Hunde“ zu wecken…gibt es hier einen Datenaustausch zwischen den einzelnen Sozialvericherungsträgern ??

Danke für Informationen hierzu und viele Grüße,

Marc

Hallo Marc,

ich kann Dir aufgrund der unvollständigen Angaben u. des fehlenden Hintergrundwissens nur eine eingeschränkte Antwort geben. Also, wenn sich die Einkommenssituation Deiner Schwiegereltern verändert u. sie Gläubiger haben, sind sie verpflichtet, diese darüber zu unterrichten. Ansonsten machen sich die beiden nämlich strafbar!
Eine Eidestattliche Versicherung macht man nur, wenn man Gläubiger hat u. diese nicht bedienen kann. Man versichert eidestattlich, dass man die Gläubiger nicht bedienen kann. Aber bei der Einkommenslage Deiner Schwiegereltern scheint dass nicht zu zutreffen. Somit schein sich ja seit der Eidesstattl. Vers. das Einkommen erhöht zu haben, oder? Es ist auch davon abhängig, ob die beiden getrennt o. gemeinsam veranlagt werden.
Werden sie jetzt gemeinsam veranlagt, wären sie jetzt schon mit 207,05 € pfändbar. Bei getrennter Veranlagung nur mit max. 7,05 €.
Wenn die Rente Deiner Schwiegermutter durch ist, sieht die Situation wie folgt aus:
Gemeinsame Veranlagung: 407,05 € pfändbar
getrennte Veranlagung: weiß ich nicht, da ich nicht weiß, ob Deine Schwiegermutter durch d. Rente nicht als unterhaltsberechtigte Person bei Deinem Schwiegervater rausfällt.

Wie alt ist die Eidestattl. Versicherung? Haben beide für d. Schulden unterschrieben o. hat nur einer d. Schulden? Was für Schulden u. in welcher Höhe?
All das wäre noch wichtig zu wissen, um eine fundiertere Antwort geben zu können.

LG
Maria

Also: wichtig ist erstmal, dass zur Zeit der Eidesstattlichen Versicherung die Angaben korrekt waren.
Wenn Ihre Schwiegermutter nachher eine Rente bezieht (also ihr Einkommen steigt) ist das nicht rechtswidrig und sie ist auch nicht verpflichtet, Änderungen den Gläubigern mitzuteilen.
Je nachdem, wer Gläubiger ist, können solche Informationen bei diesen (also den Gläubigern) landen.
z.B. Finanzamt, Sozialversichirerungsträgern, etc.
Auch Private Gläubiger kommen durch nicht ganz koschere Informationsbeschaffung an solche Informationen.
Ich rate hier unbedingt zum Pfändungsschutzkonto, weil es sehr komplieziert ist, falls eine Pfändung kommt,
da ja insgesamt 4 unterschiedliche Einkommen da sind.