Man stelle sich folgendes vor:
AN ist in der P.-Insovenz. EkSt.-Erklärung wurde für 2005 gemacht, getrennte Veranlagung gewählt. Ehefrau bekam aus Klasse 5 entsprechende Rückzahlung vom FA. Nunmehr fordert das FA die seitens des AN zuwenig gezahlte Ek-Steuer vom Inso.-Verwalter . Der verweist jedoch darauf, dass Steuerschulden seitens des FA nur für den Zeitraum ab Inso.-Eröffnung rechtgültig seien. Was soll der AN nun und für die Steuererklärung 2006 machen? Was bringt gemeinsame Veranlagung ?
Oder , wieso treibt das FA den AN in eine neue Verschuldung die doch in der Wohlverhaltensphase absolut nicht zulässig ist.
zunächst eine frage: lebt man getrennt, ggf. seit wann? wenn nicht oder wenn man noch gut miteinander kann, würde ich mal lieber eine zusammenveranlagung machen. hier dürfte die nachzahlung nicht so hoch sein, viell. fällt die nachzahlung sogar ganz weg.
ansonsten hat der inso-verwalter schon recht. allerdings darf nach inso-eröffnung vom FA kein bescheid mehr erlassen werden, sondern nur eine steuerberechnung ohne zahlungsaufforderung u. rb-belehrung.
wohl kaum wird das FA den stpfl. in eine verschuldung treiben (wollen). bei allem verständnis dürfte der stpfl. für seine lage in allererster linie selbst verabtwortlich sein.
gibt es einen bescheid oder eine steuerberechnung?
Es wird einen Bescheid geben.
Eine Steuerberechnung wird an den InsVerw nur während des laufenden Ins-Verfahrens geschickt.
In der Wohlverhaltensphase gibt es wieder Bescheide, warum auch nicht.
Die in dieser Zeit anfallenden Steuerschulden werden aber meist vom FA niedergeschlagen, da sonst gleich die nächste Insolvenz drohen würde.
gibt es einen bescheid oder eine steuerberechnung?
da das Inso-Verfahren eröfnet ist, gibt es nur eine Steuerberechnung.
Wie meintest du das, dass das FA seine Forderungen niederschlagen würde. Für welche Phase der Inso gilt das deiner Minung nach ?
Das Inso-Verfahren läuft gerade seit 11/2005.
irgendwie läuft hier was durcheinander, habe ich das Gefühl.
Entweder das Inso-Verfahren läuft noch, dann gibt es Steuerberechnungen, deren Nachzahlungen nur aus einer eventuell vorhandenen Masse vom Insolvenzverwalter befriedigt werden (das heißt wirklich so )
Oder das Inso-Verfahren ist abgeschlossen, danach (!) kommt die Wohlverhaltensphase, dann kommen wieder Steuerbescheide.
Sind in den Steuerbescheiden wiederum Nachzahlungen zu entrichten, werden diese meist niedergeschlagen, sonst droht eben die nächste Insolvenz.
Man müsste also erstmal klären, in welchem Stadium man sich hier befindet.
Die Steuernachzahlungen für den Ehemann fließen in die Inolvenzforderungen mit ein, das FA bekommt wie fast immer nichts davon ab.
Die Ehefrau kann sich über die Steuererstattung freuen.