Hallo,
wird die private Nutzung eines Fa. PKW als Geldwerter Vorteil bei der Berechnung des pfändbaren Netto-Einkommens mit einbezogen oder nicht?? Es scheint da wohl unterschiedliche Auffassungen zu geben oder
hat sich gesetzlich da was geändert ???
Danke
Ich würde Ja sagen, denn… Wenn in der Lohnbuchhaltung dein Bruttoeinkommen berechnet wird so erhöht sich dieser um den geltwertigen Betrag der PKW Nutzung. Heißt fogendes. Bei einem Bruttoeinkommen von z.B. 1000,00 Euro und dein PKW ANteil bei sagen wir 200,00 Euro liegt so liegt dein reines Bruttoeinkommen bei 1200,00 Euro und dieses wird auch versteuert. Aus diesem Betrag errechnet sich dein Nettobetrag. Das einzige was evtl geltend gemacht werden könnte ist das ohne PKW kein Einkommen da ist und das dann nur ein Teil angerechnet wird. Kann ich mir aber nicht unbedingt vorstellen denn es gibt Pfändungsgrenzen die sich nach dem Einkommen berechnen und nicht nach dem was man zum Leben braucht. Frage doch einfach mal bei der Lohnbuchhaltung nach oder beim Steuerberater, der kann das genauer sagen. LG
Der PKW ist geltwerter Vorteil und in jedem Fall dem Insolvenzverwalter zu melden. Der wird den Anteil entsprechend berücksichtigen. Wird die private Nutzung eines PKW verschwiegen droht Versagung der Restschuldbefreiung.