Privatinsolvenz Fahzeug

Hallo, mein Mann muß in die Insolvenz das Verfahren wurde nun am 27.01.2011 eröffnet. Da unser Auto kaputt war, hatten wir uns am 24.01.2011 für 1200Euro ein anderes gekauft. Das Geld haben wir uns von seinem Chef geliehen, das wir nun monatlich mit 100Euro zurückzahlen. 3 Wochen später kam die Treuhänderin zu Besuch und wollte noch ein paar Papiere abholen. Den Fahrzeugbrief hatte sie mitgenommen, angeblich um ihn zu kopieren. Sagte uns das es sein kann, das dieses 17 Jahre alte Auto mit in die Insolvenzmasse fällt aber sie glaube es nicht da es ja schon so alt ist. 4 Tage später kommt ein Brief mit der Aufforderung 700Euro zu bezahlen um das Auto wieder abzukaufen, sonst holen sie das Auto ab verkaufen es und stellen uns 500Euro zu verfügung um uns ein anderes zu kaufen.
Meine Fragen sind:
Darf sie das?
Muss sie nicht eigentlich nach dem Listenwert des Fahrzeuges gehen und nicht danach was wir bezahlt hatten?
Hätte sein Chef nicht eigentlich anrecht auf den Fahrzeugbrief, bis wir die Schulden abbezahlt haben, nur um das zu umgehen?
LG Nicole

Hallo und
Oh Weh - da seid ihr wohl an ein Prachtexemplar an vorbildlichem Gläubigerertreter … … Insolvenzverwalter pas excellent geraten :frowning:(((((

Ihr könnt bei dem zuständigen Insolvenzgericht „Beschwerde“ einlegen. Ob diese erfolgreich ist, ist abhängig davon, ob das Fahrzeug für eine Erwerbstätigkeit zwingend/dringend benötigt wird.
Die IV wusste schon bei ihrem Besuch, ob sie dieses Fahrzeug verwertet oder nicht. Ja - es hängt von dem (zumeist gem. Schwacke) beurteilten Restwert ab und wie sich das Fahrzeug im Verkauf einer Versteigerung „verwerten“ lässt.

Im Zuge des Insolvenzverfahrens DARF KEINE SCHULDENRÜCKFÜHRUNG mehr erfolgen. Dies gilt als Gläubigerbevorteilung und kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen! Das heißt auf Deutsch: der Kredit beim Chef hätte in den Eröffnungsantrag gehört! Steht er dort nicht, sind die Angaben unvollständig. Deswegen dürfen dem Chef auch keine Raten zurück gezahlt werden. Fahrzeugeigentümer ist der, der den Brief hat. Da dieser bei Euch lag - jetzt beim IV habt ihr im Nachhinein nur die Chance über die Beschwerde beim Insolvenzgericht.
Ob diese tatsächlich Erfolg haben kann, hängt natürlich von verschiedenen Faktoren ab, deren Kenntnis hier in diesem Portal nicht vorliegt.

Ich kann aufgrund der gemachten Angaben nur raten, gegen dieses „willkürliche“ Vorgehen Beschwerde einzulegen, wenn eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.

LG

Pech gehabt.
Der Fahrzeugbrief ist die Eigentumsurkunde.
Wer den Brief hat, dem gehört das Auto. Sie hätten den Brief den Darlehnsgeber sicherheitsübereigen müssen und den Brief zur Sicherheit übergeben sollen. Dann wäre nichts passiert.
Aber ein Versuch ist es wert: Wenn im Darlehnsvertrag
die Sicherheitsübereignung steht, soll der Darlehnsgeber diesen schriftlich bei Ihnen anfordern. Mit diesen Schreiben zur Insolvenzverwalterin. GGf. Klage zur Herausgabe des Briefes einreichen.
Wenn Sie das Auto nachweislich zum ERwerb brauchen, können Sie auch gegen diesae Maßnahme Einspruch einlegen. Dann wird das Gericht entscheiden.
Sie müssen aber sehr schnell reagieren. Die Treuhändlerin ist nämlich gehalten, verwertbares Vermögen zur Befriedigung der gläubiger zu verwerten

Hallo!
Es wäre besser gewesen, das Auto auf den Chef zuzulassen. Nun, da das Kind in den Brunnen gefallen ist, versucht mit der InsoV zu reden, dass sie das Auto nicht mit hineinrechnet. Vielleicht könnte man damit argumentieren, dass es aus dem pfändungsfreien Teil gekauft wird.
Das wäre der gangbarste Weg. Ansonsten versucht die InsoV zu wechseln. Wer so mit seinen Klienten umgeht, nein, danke!
LG Dirk

Ist für mich alles überhaupt nicht nachvollziehbar!
Normalerweise wird einem so ein Auto nicht genommen, man benötigt es doch um zur Arbeit zu kommen, und wert war es ja auch so gut wie nichts mehr. Hat sich die Sache mittlerweile aufgeklärt?

Hallo,
nein hat sich leider noch nicht geklärt. Haben mittlerweile ein Schreiben beim Gericht eingereicht, mit der Bitte unser Auto aus der Insolvenzmasse rauszuhalten. Da mein Mann im 3 Schichtsystem arbeitet und am Tag 60 km zur Arbeitsstätte und zurück fährt, Buss oder Bahnverkehr gibt es bis dahin nicht bzw nicht abends. Ausserdem hat mein Mann noch ein Unterhaltspflichtiges Kind und müssen Kita-Beitrag bezahlen und dann liegen wir gerade mal 45 Euro überm Hartz4 Satz. Da können wir das Auto mit 700 Euro nicht bei ihr abkaufen.
Haben mit einem Anwalt gesprochen der bis vor ein paar Tagen noch mit ihr zusammen gearbeitet hat. Der erzählte uns das er sich von ihr Beruflich getrennt hat, da sie einem Mann zwecks insolvenz das Auto weggenommen hat, der dadurch Arbeitslos wurde, er sagte wortwörtlich, das es mit sowas nicht zusammen arbeiten will. Ich hoffe, dass es bei uns nicht so läuft. Werden uns auf jedenfall wehren.
Gruss Nicole

Hallo Nicole,

  1. wenn Dein Mann das Auto für die Arbeit benötigt, kann ein Auto in der Preisklasse normalerweise nicht gepfändet werden. Wird es nicht für die Arbeit benötigt, geht es definitif in die Masse. Am besten bezeugt der Chef Deines Mann, dass er das Auto benötigt.
  2. Gehört der Chef nun zu den Gläubigern. Ich hoffe, Ihr habt ihn mit angegeben. Denn wenn nicht, kann es passieren, dass Deinem Mann wg. Bevorzugung eines Gläubigers die Restschuldbefreiung versagt wird. Der Chef Deines Mannes bekommt als gemeldeter Gläubiger anteilig an den gesamtten Schulden sein Geld durch den Pfändungsbetrag zurück gezahlt. Es kann ihm aber passieren, dass er nur ein Bruchteil der Summe zurückerstattet bekommt. Aber es ist wichtig, dass Ihr ihn als Gläubiger anmeldet.

Mich interessiert, von wem Ihr beraten wurdet, bevor Ihr die Insolvenz eröffnet habt. Denn diese Beratung scheint sehr schlecht gewesen zu sein!

LG Maria

Der Chef gehört nicht zu den Gläubigern, das haben mein Mann und er Privat gemacht unter Freunden. Wir haben kein Geld übrig um es dem Chef zu geben oder an die Gläubiger zu verteilen aber da mein Mann ein Auto brauch um zur Arbeit zu kommen mussten wir das mit dem Autokauf machen und sparen uns die Raten quasi vom Munde ab. Beraten wurden wir von einem Schuldnerberater und der sagte uns auch, das wir das Privat machen können.

Da ich ja leider kein Fachmann bin, such Dir bitte hier Rat, da Dir dort Fachläute kostenlos Deine Frage beantworten. Meiner Meinung nach kannst Du wg. d. Auto Beschwerde beim Insolvenzgericht einlegen, da Dein Mann es zur Arbeit braucht: www.pleite-was-nun.info

Viel Glück

LG Maria