Privatinsolvenz/gekündigter Kredit

Hallo,

angenommen, ein Ehepaar schlösse gesamtschuldnerisch einen Kredit zur Finanzierung von Wohneigentum. Die Ehe würde geschieden werden, Person M würde „abtauchen“, Person F mit den Kindern und dem Kredit alleine zurückbleiben. Nach einer gewissen Zeit würde die Bank den Kredit kündigen. Person F würde Privatinsolvenz anmelden. Angenommen weiterhin, daß das Verfahren normal verläuft und Person F auch während der Wohlverhaltensphase sich ebenso verhält, so daß es zur Restschuldbefreiung käme.

Nun die hypothetische Fragen: Hätte die Bank B nach der Restschuldbefreiung für Person F noch einen Anspruch gegen Person M? Was würde passieren, wenn Person M sterben würde. Müssten dann die Kinder K1 und K2 für die Schulden der Person M einstehen?

Vielen Dank für die hypothetische Beantwortung der hypothetischen Fragen.

Gruß
Anka

Hallo,

die Restschuldbefreiung wirkt nur für den jeweiligen Schuldner. Der gesamtschuldnerisch Mitverpflichtete haftet natürlich weiterhin.

Seine Kinder haften als Erben nur, wenn sie das Erbe annehmen (sie können es ja auch ausschlagen) - und in diesem Fall könnten sie ggf. auch Nachslassinsolvenz beantragen. M sollte sich daher auch überlegen, vielleicht Verbraucherinsolvenz anzumelden.

Chrissie

Hallo Chrissie,

danke für Deine Antwort.

die Restschuldbefreiung wirkt nur für den jeweiligen
Schuldner. Der gesamtschuldnerisch Mitverpflichtete haftet
natürlich weiterhin.

D.h., die Bank könnte sich dann das restliche Geld aus dem Kreditvertrag von M holen?

Seine Kinder haften als Erben nur, wenn sie das Erbe annehmen
(sie können es ja auch ausschlagen) - und in diesem Fall
könnten sie ggf. auch Nachslassinsolvenz beantragen.

Das wäre auch die Befürchtung von F, K1 und K2.

M sollte sich daher auch überlegen, vielleicht Verbraucherinsolvenz
anzumelden.

Da M wie geschrieben „abgetaucht“ wäre und sich in der Vergangenheit jeder Mit-Verantwortung und Verpflichtungen entzogen hätte, sehe ich da nicht viel Hoffnung auf Einsicht seitens M.

Gruß
Anka

D.h., die Bank könnte sich dann das restliche Geld aus dem
Kreditvertrag von M holen?

Ja, wenn sie kann …

Das wäre auch die Befürchtung von F, K1 und K2.

Da müssen die drei nichts befürchten, denn Nachlassinsolvenz ist auf den Nachlass beschränkt und Ausschlagen kostet (fast) nichts.

Da M wie geschrieben „abgetaucht“ wäre und sich in der
Vergangenheit jeder Mit-Verantwortung und Verpflichtungen
entzogen hätte, sehe ich da nicht viel Hoffnung auf Einsicht
seitens M.

Das ist dann aber ausschließlich Ms Problem.

Also, mal meine persönliche Anerkennung für das (hypothetische!) Durchhalten einer Wohlverhaltensphase mit anschließender Restschuldbefreiung!

Gruß, M.

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Hallo Martin,

Ja, wenn sie kann …

stimmt, dürfte sehr schwierig werden.

Da müssen die drei nichts befürchten, denn Nachlassinsolvenz
ist auf den Nachlass beschränkt und Ausschlagen kostet (fast)
nichts.

OK, gut zu wissen.

Also, mal meine persönliche Anerkennung für das
(hypothetische!) Durchhalten einer Wohlverhaltensphase mit
anschließender Restschuldbefreiung!

Ich werde es ausrichten und Person F weiterhin, so gut ich es kann, unterstützen.

Gruß
Anka