Guten Abend,
hier mal eine fiktive Fragestellung zur Privat- bzw. richtiger Verbraucherinsolvenz:
Susi Schuldig ist durch Mitunterschriten zu Verträgen ihres Ex-Mannes in die Schuldenfalle geraten und musste den Weg in die Verbraucherinsolvenz gehen. Das Gericht hat den Eröffnungsbeschluss im Mai 2012 erlassen…
Nun im Februar 2013 hat die fiktive Susi Schuldig ihre jährliche Stromabrechnung bekommen. Ergebnis: 200,- Rückzahlung. Diese entstehen durch (freiwillig höher gesetzte) Abschlagsbeträgen aus den Monaten April 2012 bis Januar 2013, sowie durch eine freiwillige a Konto Zahlung aus dem Februar 2013… Schulden bestanden bei dem Stromanbieter nie!
Der Stromanbieter hat ihr nun mitgeteilt, dass er dieses Guthaben an den Insolvenzverwalter abführt. Nun fragt sich Susi: Ist das korrekt so? Oder prüft der Insolvenzverwalter nur, wieviel Guthaben sie aus dem Monat vor dem Eröffnungsbeschluss bekommen hat und erstattet Susi den Restbetrag? Schließlich hat sie die Abschlagsbeträge ja aus ihrem pfändungsfreien Selbstbehalt gezahlt und sicherheitshalber, eben um keine Nachzahlung zu bekommen, einen höheren Abschlagsbetrag freiwillig einsetzen lassen… ist sie nun die Dumme und hätte das lieber nicht tun sollen?
Vielen Dank für eine Einschätzung zu diesem fiktiven Sachverhalt.
Gruß
MG