Hallo Forumsexperten,
ich versuche grade Licht in mein Halbwissen zu bringen, nachdem ich schon eine Menge verschiedener Antworten bekommen haben.
Eine Person gerät in eine Privatinsolvenz. Wie sieht es aus mit der Haftung der Angehörigen? Man hört teilweise von „Eltern haften für ihre Kinder“ ,aber würde dies auch umgekehrt gelten „Kinder haften für ihre Eltern“ ?
Sprich: Werden die Kinder verpflichtet für Aussenstände aufzukommen?
In der Hoffnung, dass ihr ne Antwort findet…
derMarkus
Hallo Markus,
Angehörige haften grundsätzlich wie Dritte nur, wenn sie mit unterschrieben oder gebürgt haben. Beim Finanzamt sind bei einer Zusammenveranlagung die Ehegatten gesamtschuldnerisch dran. Wenn also Einer der beiden zahlungsunfähig ist, zahlt die/der Andere.
Meist handelt es sich um Verfahren, bei denen ein Antrag auf Verfahrenskostenstundung gestellt wird. Dabei kann unter Umständen der Ehegatte herangezogen werden, die Verfahrenskosten vorzuschießen, so es ihm/ihr finanziell möglich ist.
Ansonsten gibt es im wesentlichen nur Überschneidungen und Aufdröselprobeleme bei der Frage, wem was gehört.
Eine Person gerät in eine Privatinsolvenz. Wie sieht es aus
mit der Haftung der Angehörigen? Man hört teilweise von
„Eltern haften für ihre Kinder“ ,aber würde dies auch
umgekehrt gelten „Kinder haften für ihre Eltern“ ?
Wenn der Schuldner über 18 ist (sind ja Eltern doch häufiger): Nein.
Gruß Oskar
bedankt!
Hallo Oskar,
danke für deine schnelle Antwort!
Somit ist der Zustand des „gesunden Halbwissens“ endlich mal beendet und Klarheit in die Sache gebracht.
Gruss,
derMarkus
Eine Person gerät in eine Privatinsolvenz. Wie sieht es aus
mit der Haftung der Angehörigen? Man hört teilweise von
„Eltern haften für ihre Kinder“ ,aber würde dies auch
umgekehrt gelten „Kinder haften für ihre Eltern“ ?
Sprich: Werden die Kinder verpflichtet für Aussenstände
aufzukommen?
Hallo,
die Frage wurde Dir ja bereits beantwortet. Schau für weitergehende Infos zu dem Thema mal ins www.forum-schuldnerberatung.de
Gruß
Jens