Hallo,
gibt es eine Stelle in der Steuererklärung, an der man angeben kann oder sogar muss, dass sich der Steuerpflichtige in der Privatinsolvenz befindet?
Bringt / brächte es eine Vorteil, das in irgendeiner Form zu tun und zB. im Abschreiben darauf hinzuweisen, sofern es den Punkt im Formular nicht gibt oder ist es für die Steurerstellung an sich irrelevant?
Danke
Frau Schmitz
Die Frage verwundert mich ehrlich gesagt!
Sie sind nicht verpflichtet dem Finanzamt bekanntzugeben, dass Sie in Privatinsolvenz sind.
Haben Sie keinen Insolvenzverwalter? Oder befinden Sie sich in Selbstverwaltung?
Wenn Sie eine Steuererstattung erhalten, dann müssen Sie daraus Ihre Schulden tilgen. Wenn Sie eine Steuernachzahlung erwarten, dann sollten Sie sich mit der Insolvenzstelle des Finanzamtes in Verbindung setzen, weil Sie evtl. mit der vollständigen Tilgung der Steuerschuld die Insolvenzquote Ihrer Gläubiger verletzen, das wäre eine Straftat!
Warum klärt Sie der Richter / Insolvenzverwalter nicht darüber auf?
Hallo und danke erstmal für Ihre Antwort!
Der Fall betrifft mich nur indirekt, da ich für einen Freund als Gefälligkeit seine Steuererklärung mache. In einem Nebensatz habe ich von ihm erfahrne, dass er sich in der Privatinsolvenz befindet. Unterlagen dazu habe ich keine.
Soweit ich weiß, befeindet er sich in Selbstverwaltung.
Da er in den letzten 6 Jahren keine Einkommensteuererklärung gemacht hat, stellte sich bislang für ihn auch nicht die Frage, ob er es irgendwo angeben ollte oder müsste.
Auch sonst hat er wohl wenig Interesse, sich um „amtliche“ dinge zu kümmern, weshalb ich auch keine weiteren Informationen von ihm bekommen habe.
Da ihm wohl bewusst war, dass er mit der eventuellen Steuererstattung seine Schulden tilgen müsste, hatte er mich ursprünglich gebeten, er fremdes Konto anzugeben, damit er das Geld behalten könne.
Davon habe ich ihm abgeraten und meine Mitwirkung bei der Steuererklärung unter diesem Aspekt verweigert.
Ich werde ihm mitteilen, dass er sich an die Insolvenzstelle des Finanzamtes wenden soll bzw. an seinen Insolvenzbetreuer / Richter oder wen er auch immer als Ansprechparnter haben mag. Sollte er dies nicht tun, ist es dann seine eigene Schuld.
An dieser Stelle von mir noch der Hinweis auf § 283c des Strafgesetzbuches „Gläubigerbegünstigung“ sowie § 283d des Strafgesetzbuches „Schuldnerbegünstigung“. Der Versuch ist jeweils strafbar sowie Anstiftung, Beihilfe und Mittäterschaft. Bei diesem Thema also bitte äußerste Achtsamkeit und Vorsicht walten lassen!