Hallo,
ich habe im vergangenen Jahr eine Privat Insolvenz in Deutschland begonnen. Zu diesem Zeitpunkt habe ich bereits geplant ins Ausland zu gehen. Mein damaliger Berater sagte mir, das es moeglich sei die PI ins Ausland zu verlegen, nachdem man (in diesem Fall England) 1Jahr lang seinen Lebensmittelpunkt in diesem Land hatte. Er sagte, nach Ablauf des Jahres solle man sich an den Treuhaender in Deutschland wenden und diesem mitteilen das man die PI nach England verlegen moechte. Der Treuhaender wuerde die Sachen dann nach England uebergeben und man koenne dort die PI weiterfuehren.
Nun habe ich meinen Treuhaender gefragt, wie genau das Vorgehen hierfuer sei und habe ihn um Informationen gebeten. Mein Treuhaender sagte mir, es sei nicht moeglich die PI ins Ausland mitzunehmen da die PI dort gefuehrt wird, wo man zuvor gewohnt und die PI beim Gericht beantragt hat.
Was genau stimmt nun?
Kann ich die PI ins Ausland mitnehmen oder muss sie in Deutschland weiterlaufen?
Vielen Dank vorab fuer die Rueckmeldungen!