Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt.
Ein Verwandter von mir befindet sich zur Zeit in der Privatinsolvenz. Er lebt nur von seiner geringen Rente Er ist dauerhaft auf Medikamente angewiesen und ist für diese in Vorleistung getreten. Als er jetzt eine Rückerstattung der Krankenkasse für die von ihm im Voraus bezahlten Medikamente bekommen hat, hat sein Insolvenzverwalter dieses Geld gleich eingezogen.
Nun meine Frage: Ist es korrekt, dass einem Geld entzogen wird, das man ja im Voraus ausgelegt hat?
Vielen Dank
hallo,
auch, wenn es unmenschlich klingen mag, aber … ich kann die antwort nur mit einem ja beantworten (leider)
es ist wie mit allem, was man vorher angespart oder vorgelegt hat … es ist dann weg 
bausparverträge, lebensversicherungen ect. … sowie privatvermögen insgesammt.
vg
Hallo,
eine Beantwortung dieser Frage ist ohne weitere Kenntnisse des genauen Sachverhaltes nicht möglich. Es ist z. B. wichtig zu wissen, ob sich der Verwandte noch im Verfahren oder schon in der sog. Wohlverhaltensperiode befindet. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, erhalt man einen Bescheid vom Gericht; auch eine worin die Restschuldbefreiung angekündigt wird. Dann erst ist man in dieser Wohlverhaltensperiode - WVP. Da der Insolvenzverwalter IV das Geld gleich eingezogen hat, vermute ich, dass der Verwandte noch im Verfahren ist. Hier hat der IV m. E. die Macht und das Recht einzuziehen, wenn denn nicht eine Befreiung von der Krankenkasse vorliegt, was ja nicht scheint, sonst müsste der Verwandte nicht in Vorleistung gehen. Medikamente und der sonstige Lebenshunterhalt sind von dem dem Schuldner zu verbleibenden Betrag zu zahlen. Eine entsprechende Erstattung der Krankenkasse ohne, dass ein Antrag bei Gericht auf ERHÖHUNG der PFÄNDUNGSFREIGRENZE gestellt wurde (wegen dieser Erkrankung) und diesem Antrag entsprochen wurde, denke ich, dass der IV korrekt gehandelt hat. Ein gutes Forum findet man unter:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/
Eine - meines Erachtens - sehr gute Seite und ein Forum in dem man seine Frage stellen kann.
Lieben Gruß
Hallo.
Meines Erachtens nicht, da er ja im Grunde die Vorauszahlung von seinem pfändungsfreien Einkommen bezahlt haben wird. Folglich müsste er - für mein Empfinden - dieses Geld nicht an den Insolvenzverwalter abführen. Ich bin allerdings kein Rechtsexperte, ich würde einfach mal mit der o.g. Argumentation an den Insolvenzverwalter herantreten.
Viel Erfolg.
MfG
Ja, wenn das Insolvenzerfahren noch nicht abgeschlossen ist und das Gericht keine Restschuldbefreiung beschlossen hat.
Nein, wenn er schon in der Wohlverhaltensphase sich befindet.
Hallo!
Sofort zum Arzt bzw. Krankenkasse und die Bestätigung holen, dass er wirklich darauf angewiesen ist und wirklich in Vorleistung ging. Mit diesem Dokument zum Insolvenzverwalter und das Geld versuchen, zurückzuholen (wird schwierig).
Wenn er konstant Ausgaben für Medikamente nachweisen kann, versuchen, den Freibetrag von 985 € monatlich anheben zu lassen.
Hoffe, ich konnte helfen.
Liebe Grüße
Dirk
Hallo,
sorry das kann ich nicht beantworten. Bei mir hat der InsoVerw das nicht gemacht.
Grüße
lucy
Hallo!
Nein, das ist nicht korrekt auf den 2. Blick! Ihr müsst beim Amtsgericht eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze beaantragen. Wenn seine Ausgaben tatsächlich die Höhe des üblichen Pfändungsfreibetrages überschreiten, so wird Euch das Amtsgericht eine Eröhung dieser Freigrenze schnell zusagen. Natürlich kann man auch mit dem Insolvenzanwalt reden. Ich selbst hatte da aber nie ein offenes Ohr.
Juristisch ahbt Ihr Recht!
Das klappt schon! Viel Glück und Ausdauer!
Gruß aus Franken
Hallo,
da sind sicher die Voraussetzungen und Umstände zu klären.
z.b.
wurde die Vorleistung (für die Medikamente) bezahlt vor der Privatinsolvenz oder während der Privatinsolvenz? und wenn während der Privatinsolvenz, dann von welchem Geld? Von einem etwa pfändbaren Einkommen oder von nicht-pfändbaren Teilen?
Ich würde raten, mit dem Insolvenzverwalter zu sprechen, auf welcher Grundlage er es für gerechtfertig hält, die Rückzahlung einzufordern, bzw. einzubehalten.
und wenn der Insolvenzverwalter (was leider immer wieder vokommt,) darüber keine Auskünfte geben will, würde ich mich beim Insolvenzgericht erkundigen ob das korrekt ist.
mfg
Johann Schwenk