Privatinsolvenz: Mein beschlagnahmtes

… Vermögen übersteigt MEHRFACH die zu erfüllenden Verbindlichkeiten. Darf die Insolvenzverwalterin/Treuhänderin trotzdem das ganze Vermögen blockieren, bis das Verfahren (zwar vorzeitig, aber trotzdem erst) komplett abgeschlossen ist?

Hallo Bielefeld,

Werden vor Ablauf der WVP die Verfahrenskosten festgesetzt und sämtliche Gläubiger befriedigt, ist auf Antrag des Schuldners die WVP vorzeitig zu beenden und die Restschuldbefreiung auszusprechen. Ich würde mich wegen der Blockierung des gesamten Vermögens an das Insolvenzgericht wenden (In etwa so: nehmt Euch was ihr braucht, macht eine Schlussrechnung und erteilt mir die Restschuldbefreiung).

Gruss
Knauffi

Hallo erstmal,
soweit ich weis kann der InSoVerw. das gesamte Vermögen sperren. Da ja noch Forderungen ind einem gewissen Zeitraum angemeldet werden könnten.

Ja darf sie. Sie sollten mit ihr einen verwertungsplan machen, ggf. dabei behilflich sien. ( dann können sie mit absprechen, was zuerst veräußerd wird.)

Hallo, soweit ich informiert bin darf er das. Telefoniere doch einfach mal mit deinem Rechtspfleger vom Amtsgericht. Die sind meistens sehr nett und geben Dir Auskunft.

Hallo ! Und DANKE an alle für die schnelle und freundliche Hilfe.
Insgeheim hatte ich gehofft, dass in einem solchen Fall eine gewisse Verhältnismäßigkeit zu wahren ist.
Ich werde jetzt den Versuch „via Gericht“ suchen.
Gruß.
Bielefeld

Hallo, soweit ich informiert bin darf er das. Telefoniere doch
einfach mal mit deinem Rechtspfleger vom Amtsgericht. Die sind
meistens sehr nett und geben Dir Auskunft.

Darf sie, solange sie sich ein Überblick verschaffen muss. Wieso PI, wenn genug Vermögen da ist???

Gruß
Maria

Habe inzwischen geerbt.
Ganz lieben Dank.