hallo,
ich befinde mich bereits in der wohlverhaltensphase meiner PI. vor einem monat bin ich umgezogen und habe deshalb meinen verwalter gefragt ob ich anrecht auf die mietkaution habe. dieser sagte dass ich darüber ohne probleme verfügen kann. deshalb habe ich meine bank (DB) angewiesen das geld vom sparkonto der HASPA Sparkasse anzufordern.
jetzt habe ich post von der HASPA bekommen.sie haben einfach das geld an die Sparkasse Freiburg überweisen, das einer meiner gläubiger ist.
meine fragen sind nun, ob das rechtens ist, ? können die so einfach pfänden ? es handelt sich um 570 euro. habe ich anrecht auf das geld oder ist es futsch ?
kann ich das was machen und wenn ja was ?
1000 dank für jede hilfe
thomas
hallo thomas,
futsch. ;-(
bei einküften aus nichtselbständiger arbeit gibt es prändungsgrenzen, je nach familienstand, z.b.
alle anderen geldzuflüsse sind leider pfändbar und weg, wenn jemand seine ansprüche angemeldet hat. leider.
wenn das nächste mal so etwas zu erwarten ist, daß sie geld von irgendwoher bekommen, sollten sie vorsorge treffen, daß es nicht wieder so geht.
mfg
Johann schwenk
Sorry, aber das Geld ist weg…
Den gleichen Fehler habe ich auch gemacht, besser wäre gewesen Du hättest einen Deal mit deinem Vermieter gemacht dass er das Geld beantragt hätte.
Ärgere dich nicht, ist nur Geld…
Eigentlich hätte dein Treuhänder das Geld bekommen müssen damit er es an die Gläubiger verteilen kann.
Gruß
Hallo,
aus dem geschilderten Sachverhalt sind wichtige Details nicht entnehmbar, so z. B. wann genau die Haspa das Geld an die Sparkasse überwiesen hat. Ich gehe zudem davon aus, dass das Geld explizit als Mietkaution angelegt war!
Die HASPA darf während des Verfahrens nicht mehr an die Sparkasse auszahlen. Es wundert mich nur, dass der IV das Geld im Verfahren nicht eingezogen hat ??? Ohne die Kenntnis des genauen zeitlichen Ablaufes, kann ich leider nicht mehr Angaben machen.
LG
hallo
danke für die antwort.
also, die kaution wurde vor der PI hinterlegt. ich bin zum 01.03.11 umgezogen, und zu diesem zeitpunkt befand ich mich schon in der wohlverhaltensphase. darauf hin fragte ich meinen verwalter ob ich darüber verfügen kann. er hatte keine einwände.anschliessend, mitte märz, wies ich meine bank an das geld von der HASPA anzufordern. ein paar tage später buchte die HASPA,noch im märz, an die Sparkasse Freiburg…
was ich auch nicht verstehe, hätte das geld, wenn überhaupt, nicht an erster stelle an meinen verwalter gehen müssen. als ich deswegen anrief, sagte man mir, dass sie nichts für mich tun können, nur im falle einer erbschafft, oder wenn ich wieder gesund bin und wieder arbeiten kann müsste ich abgaben an den verwalter machen…
danke für weitere hilfe 
gruss
thomas
Hallo,
nach diesen Angaben vermute ich, dass die Sparkasse vorher aufgrund eines Pfändungs-Erlasses den Betrag bereits eingezogen hat. Ansonsten hätte er dem Insolvenzverwalter zufallen müssen. Stand die Mietkaution denn als Guthaben mit im Verfahrensantrag? Am besten du fragst Deinen IV/TH. Wenn der Geldwechsel zwischen HASPA und Spk. vor der Insolvenz stattgefunden hat, dann wird dieser das Geld „verwertet“ haben. Ich fürchte also, dass das Geld wirklich weg ist
.
LG
hallo naochmal, und danke nochmal,
nein, eben nicht, die überweisung HASPA -> SPK fand vor ein paar tage statt, nachdem mein ehemaliger vermieter es frei gegeben hat. das ganze prozedere fand inerhalb 3 wochen statt. ich bin schon seit monate in der WFP…
ich hatte ja voab erst mein IV angerufen, und er sagte ich kann über das geld frei verfügen… das war vor ca 3 wochen wie gesagt.
wenn mein IV das geld frei gibt, bedeutet das nicht auch dass es nicht in der iso masse drin ist ? da ich ja in der WFP bin ?
ich habe wiedersprüchliches im internet gelesen, aber einige schreiben dass wenn man in der WFP ist, bekommt man die Kation… stimmt das ?
ich verstehe nicht dass das die HASPA direkt gemacht hat, ich dachte immer wenn geld da ist muss der IV handeln, der aber gab mir grünes licht bzw. sagte das geld ist meines ??
oje, lg thomas
Also nach dieser Schilderung ist es nicht zulässig! Du bist mit allen Schulden in die Insolvenz gegangen, wenn die Spk nun dieses Geld bekommt, ist das in meinen Augen einen „Gläubigerbevorzugung“ Sprich Deinen IV/TH mal darauf an.
Der Spk u. Haspa schreibst Du einen Brief mit ungef. diesem Tenor:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Guthaben der Mietkaution Sparb. Nr. … wurde zu Unrecht ausgezahlt.
Unter dem Az… läuft seit dem … mein Verbraucherinsolvenzverfahren. Forderungen hätten von Ihnen hier angemeldet werden müssen, so dass sie nach dem anteiligen Verfahren befriedigt werden.
Sie haben diesen Betrag unrechtmäßig erhalten; er ist von daher zurück zu erstatten.
Ich bitte um Rücküberweisung bis zum … auf mein Konto:… …
MfG
Sollte sich darauf hin niemand melden; leite dieses Schreiben an den TH weiter, mit der Bitte, Weiteres zu veranlassen.
LG
danke !!!
soeben an die HASPA gefaxt.
soll ich Dich auf dem laufenden halten ?
llg
thomas
Hallo,
also, ich bin kein Profi, aber wenn der VW sagt, dass Sie über das Geld verfügen können, dann können Sie das auch. Ausserdem kann niemand einfach so entscheiden, dass das Geld an einen Ihrer Gläubiger geht. Wenn, müssten alle Gläuberiger gemäß der prozentualen Aufteilung berücksichtigt werden. Sonst ist es Bevorzugung eines Gläubigers. Aber ganz genau können Ihnen das die Fachleute von dem Forum „pleite-was-nun.info“ sagen. Dort werden Ihre Fragen kostenlos u. professionell beantwortet! Viel Glück!#
LG
Maria
hallo
also ich habe die HASPA angeschrieben und mein verwalter auch, keiner von beiden antwortet,
was für möglichkeiten bleiben mir noch
??
grüsse
thomas
Hallo,
also 3 Wochen würde ich etwa abwarten. Hattest Du eine FRIST gesetzt?
Letztlich bleibt nur die Mögichkeit, einen RA einzuschalten, der den Sachverhalt genau prüft, oder eine Schuldnerberatungsstelle (religiöse oder städtische Einrichtung (kostenlos); am besten die, die dich bis zum Inso-Antrag begleitet hat).
Einkommensabhängig kann Dir evtl. auch ein Beratungshilfeberechtigungsschein zustehen. Dies wird bei deinem zuständigen Amtsgericht geprüft (Einkommensnachweise und regelm. Abgabennachweise mitnehmen!). Wenn Du ihn bekommst, kannst Du einen Anwalt deiner Wahl aufsuchen und bekommst eine Beratung für max. 10,- EUR.
LG
hallo Lunajane,
vielen lieben dank dass du mir mut gemacht hast
schmaz
soeben rief mich eine völlig aufgelöste frau (warum auch immer) von der haspa an und wollte meine bankverbindung um mir das geld zu überweisen. die SPK freiburg hatte das geld zurücküberwiesen mit dem hinweis dass sie es nicht annhemen dürfe.
was letzt letzendlich gezogen hat kann ich auch nicht genau sagen. an alle die in der gleichen lage sind: kämpfen lohnt sich ! gerne könnt ihr mich anschreiben wenn ich euch weiter helfen kann 
nochmals danke Luna
slg
thomas