Privatinsolvenz möglich?

Liebe Experten,

mal angenommen, jemand war Mitinhaber einer GbR. Das Unternehmen wurde verkauft und dieser Jemand hat seitdem titulierte Forderungen am Hals, die er nimmer abzahlen könnte. Der Gerichtsvollzieher kommt immer wieder mal, findet aber nichts verwertbares.
Könnte dieser Jemand Privatinsolvenz beantragen obwohl die Forderungen aus einer gewerblichen Tätigkeit stammen? Gäbe es überhaupt eine Lösung?
Danke schon mal für das Kopfzerbrechen.
Boris

Hallo Boris!

Könnte dieser Jemand :stuck_out_tongue:rivatinsolvenz beantragen :obwohl die Forderungen aus :einer gewerblichen Tätigkeit :stammen?

Es handelt sich um Forderungen, für die unser „Jemand“ persönlich haftet und nicht um Forderungen aufgrund einer Straftat. Dann kann die Privatinsolvenz eine Lösung bringen. Je nach Gläubiger kann ein Vergleich sinnvoller und schneller gehen. Manche Gläubiger sind dazu bereit, weil sie wissen, daß es im Falle der Insolvenz womöglich gar nichts mehr gibt. Dann ist ein weitgehender Forderungsverzicht für den Gläubiger lukrativer. Der Schuldner sollte mit den Gläubigern verhandeln und zum Ausdruck bringen, daß er bei fehlendem Einigungswillen Insolvenzantrag stellen wird.

Gruß
Wolfgang

Umschuldung…
Hallo Wolfgang!

Es handelt sich um Forderungen, für die unser „Jemand“
persönlich haftet und nicht um Forderungen aufgrund einer
Straftat. Dann kann die Privatinsolvenz eine Lösung bringen.
Je nach Gläubiger kann ein Vergleich sinnvoller und schneller
gehen. Manche Gläubiger sind dazu bereit, weil sie wissen, daß
es im Falle der Insolvenz womöglich gar nichts mehr gibt. Dann
ist ein weitgehender Forderungsverzicht für den Gläubiger
lukrativer. Der Schuldner sollte mit den Gläubigern verhandeln
und zum Ausdruck bringen, daß er bei fehlendem Einigungswillen
Insolvenzantrag stellen wird.

Ich denke, Du hast recht, das sollte auf jeden Fall der erste Schritt vor Anmeldung der Insolvenz sein.
Als 2. Schritt: Der Schuldner sollte - da er vermutlich in einem solchen Falle nahezu völlig pleite ist und auf dem Papier wenig anzubieten hat - versuchen, eine für ihn erträgliche „Umschuldung“ zu organisieren. D.h. z.B. im Familienkreis eine für eine Rückzahlung tragbare Summe als Möglichkeit(!) im Falle eines Vergleiches auftreiben, die er als Lockmittel für einen Verzicht der Gläubiger einzusetzen bereit ist. Ist der Gläubiger bereit, sollte die Abwicklung Zug um Zug dann allerdings von einem Rechtsanwalt begleitet werden, nicht, dass die Aktion nach hinten los geht und das Familiensilber dann weg ist…

Erst dann ist für mich die Privatinsolvenz wirklich eine Idee…

Grüße
Jürgen

Je nach Gläubiger kann ein Vergleich sinnvoller und schneller
gehen.

??? versteh ich nicht, weil ein aussergerichtlicher Schuldenvergleich doch sowieso als Vorstufe der Privatinsolvenz nachgewiesen werden muss.
Ich wuerde mich daher gleich an einen RA - am besten aus einem Verbraucherinsolvenzbuero wenden.

PS. Nicht jeder hat Familie / Freunde, die einem mal auf die schnelle mit 50.000 EUR „weiterhelfen“. Und von der Bank wirds wohl nichts geben, wenn der GV schon da ist…

Hallo!

Je nach Gläubiger kann ein Vergleich sinnvoller und schneller
gehen.

??? versteh ich nicht, weil ein aussergerichtlicher
Schuldenvergleich doch sowieso als Vorstufe der
Privatinsolvenz nachgewiesen werden muss.

Das ist richtig. Trotzdem sollte der nicht zu unbeholfene Schuldner (unbedingt selbst schlau machen, es geht um die Existenz und um Jahre!) versuchen, so weit irgend möglich den Ablauf der Dinge in der Hand zu behalten. Es kann sein, daß sich per Vergleich eine weitgehende Entschuldung ergibt. Ein Vergleich kann aber auch derart risikobehaftet sein, daß man Verhandlungen lieber scheitern läßt und die Inso wählt. Das hängt vom Einzelfall ab, von Art und Anzahl der Gläubiger, von den Einkünften des Schuldners und davon, was alles im Fall einer Insolvenz verloren geht.

Vergleichsgespräche werden i. a. ungemein erleichtert, wenn der Schuldner sofort den Betrag für eine noch so bescheidene Quote (es gibt Fälle im einstelligen Prozentbereich) auf den Tisch des Hauses legen kann und bereits ein formloses Schreiben parat hat, wonach mit Zahlung des Betrages die gesamte Forderung einschließlich aller Kosten der Rechtsverfolgung abgegolten ist.

Gruß
Wolfgang

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ok danke - da hast du recht!

Liebe Experten,

Danke für die hilfreichen Gedankenanstöße.

Freundliche Grüße
Boris