Privatinsolvenz,mussTochter Einkünfte offen legen?

Hallo,
mein Vater befindet sich in einem Privatinsolvenzverfahren.
Da ich zur Zeit noch am Studieren bin hat mein Vater angeben das er mir monatlich Unterhalt zahlen muss.
In wie weit muss ich dem Insolvenzverwalter auskünfte über mein Einkommen geben?
Ich bekomme Bafög, Kindergeld und gehe unregelmäßig auf 400 Euro Basis arbeiten.
Bin ich verpflichtet anzugeben das ich arbeite? Ich habe angst davor das sich der Insolvenzverwalter an meinen Arbeitgeber wendet.

Vielen Dank schon mal im vorraus!!

Hallo,

selbstverständlich bist Du ausschließlich Deinem Vater gegenüber auskunftspflichtig und nicht gegenüber dem Insolvenzverwalter!

Dein Vater reicht ausschließlich die Angaben weiter, die er von Dir bekommt. Und das sind, dass Du in der Erstausbildung bist, er Dich also voll unterhalten muss. PUNKT ENDE AUS!

LG

Hallo
also wenn Sie keine Verpflichtung wie Bürgschaft oder mit Kredit-Antragsteller oder so sind, haben Sie mit der Inso ihres Vaters nichts zu tun. Folglich auch keine Offenlegung des Einkommens. Also keine Auskünfte.
MfG
Lucy

Also ich habe schon eine Ausbildung abgeschlossen, danach 2 Jahre gearbeitet und bin jetzt am Studieren. Ich wohne auch nicht mehr zu hause. Bekomme auch den vollen Bafögsatz und laut Bafög muss mein Vater mir nichts dazu geben weil er zu wenig verdient hat. Gilt das dann auch?
Mein Vater will somit ja nachweißen das er mir noch Unterhalt zahlen muss weil ich sonst zu wenig zum leben habe.
Und die wollen jetzt wissen ob ich in ,wahrheit´´ nicht noch ein hohes Vermögen habe und ich mich somit ganz selbst Versorgen könnte. Das habe ich aber nicht und ich verdiene nur soviel dazu wie ich laut Bafög oder Kindergeld dazu verdienen dürfte.
Dann kann mir doch nichts passieren wenn ich das einfach nicht angebe, oder?

Hallo Aisley,

hier geht es darum, ob Ihr Vater einen Freibetrag (nach der Pfändungstabelle) für Sie erhalten kann, wenn er Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig ist.

Wahrheitsgemäße Angaben sollten schon gemacht werden!!!

Gruss
Knauffi

Das ist natürich ein völlig anderer Sachverhalt! Wenn das raus kommt, riskiert der Vater die Restschuldbefreiung. Er ist vielleicht gar nicht mehr unterhaltspflichtig. Das will der Insolvenzverwalter nun herausfinden. Und dafür benötigt er sämtliche Unterlagen, die auch vollständig vorzulegen sind - von Deinem Vater. Nur der ist auskunftspflichtig, nicht Du. Wichtig wäre zu wissen, wie alt Du bist und ob Dein Studium im direkten Zusammenhang mit der absolvierten Ausbildung steht.

LG

Also ich bin 24 Jahre und meine Ausbildung hat rein gar nichts mit meinem Studium zu tun.
Danke für die Auskunft!
LG

Dann ist der Vater auch nicht mehr Unterhaltspflichtig, sondern ihre Privatangelegenheit, wie sich sich finanzieren. Der IV wird darauf aus sein, etwaige Unterhaltsbeträge nicht anzuerkennen.

LG

Oh man schwierig, würde ich mir einen Anwalt nehmen, bekommst Du ja auf Schein. Aer eigentlich dürfte Dein Papa ja garnicht Unterhalt kann Dich zahlen - er ist in Insolvenz, dieses müsstest Du den Bafög Amt angeben.Dir stehtv Bafög zu… (:mein Vater befindet sich in einem Privatinsolvenzverfahren.

Da ich zur Zeit noch am Studieren bin hat mein Vater angeben
das er mir monatlich Unterhalt zahlen muss.
In wie weit muss ich dem Insolvenzverwalter auskünfte über
mein Einkommen geben?
Ich bekomme Bafög, Kindergeld und gehe unregelmäßig auf 400
Euro Basis arbeiten.
Bin ich verpflichtet anzugeben das ich arbeite? Ich habe angst
davor das sich der Insolvenzverwalter an meinen Arbeitgeber
wendet.

Vielen Dank schon mal im vorraus!!

Eigentlich geht das Kindergeld an den Erziehungsberechtigeten. Bin mir aber nicht sicher, ob es für Studierende es andere Regeln gibt.
Der Insolvenzverwalter muss prüfen, ob die Unterhaltversflichtung Ihres Vaters Ihnen gegenüber noch besteht. In diesem Rahmen hat er auch Ihre Einkommenssituation zu überprüfen. Auskünfte müssen Sie natürlich Wahrheitsgemäß abgeben.
Wenn Sie einen 400 Euro Job haben, erhalten Sie ja auch eine Gehaltabrechnung. Dieses reicht als Beleg. Der Verwalter wird sich dann nciht an Ihren Arbeitgeber wenden. Dieser darf dazu auch gar ncihts sagen, weil es sic ja um Ihr Arbeitsverhältnis handelt.

Es kann passieren, dass der Insolvenzverwalter prüft, ob der Unterhalt berechtigt ist. Das musst Du dann auch nachweisen, sonst wird der Unterhalt gestrichen.

Gruß
M.