Privatinsolvenz - neuer Partner

Guten Abend,
mal wieder eine Fragestellung, die beim gestrigen Bier-Abend unter Freunden auftauchte… natürlich rein fiktiv…

Susi Solo ist in Privatinsolvenz, bekommt EMi-Rente und zwar so gering, dass sie unter dem Freibetrag bleibt und nichts abführen muss…
Nun lernt sie Willi Wohlhabend kennen und lieben…die beiden ziehen zusammen…und nach 2 Jahren heiraten sie…

Willi hat ja nun rein gar nichts mit Susis Schulden zu tun, wohl aber zahlt er natürlich eine Menge der Kosten, wohlhabend wie er ist…
Würde jetzt ein Teil des Einkommens von Willi zur Susi hinzugerechnet, sodass sie über den Freibetrag kommt und fortan entsprechend abführen muss? Werden beide Einkommen, also Rente von Susi und Einkommen von Willi zusammengerechnet??? Wäre letzteres der Fall, würde eine Vereinbarung über Gütertrennung und Verzicht auf Zugewinngemeinschaft helfen, dass Susi nicht über den Freibetrag kommt?

Gruß
MG

Guten Abend!

Würde jetzt ein Teil des Einkommens von Willi zur Susi
hinzugerechnet, sodass sie über den Freibetrag kommt und
fortan entsprechend abführen muss?

Nein. Susi lebt in Willis Haus mit Park und Pool, lässt sich von Willis Chauffeur Montag in der Montagskarosse zum Friseur und Dienstag in der Dienstagskarosse zum Masseur kutschieren. Sollte Willi aber innerhalb Susis Wohlverhaltensphase das Zeitliche segnen und Susi erbt Willis Haus mit Park, Pool und Karossen, kann Susis Insolvenzverwalter/Treuhänder auf die Hälfte des Erbes bis zur Höhe der von der Insolvenz erfassten Verbindlichkeiten zuzüglich Verfahrenskosten zugreifen.

Gruß
Wolfgang

Guten Abend!

Würde jetzt ein Teil des Einkommens von Willi zur Susi
hinzugerechnet, sodass sie über den Freibetrag kommt und
fortan entsprechend abführen muss?

Nein. Susi lebt in Willis Haus mit Park und Pool, lässt sich
von Willis Chauffeur Montag in der Montagskarosse zum Friseur
und Dienstag in der Dienstagskarosse zum Masseur kutschieren.
Sollte Willi aber innerhalb Susis Wohlverhaltensphase das
Zeitliche segnen und Susi erbt Willis Haus mit Park, Pool und
Karossen, kann Susis Insolvenzverwalter/Treuhänder auf die
Hälfte des Erbes bis zur Höhe der von der Insolvenz erfassten
Verbindlichkeiten zuzüglich Verfahrenskosten zugreifen.

Wird denn nicht andersrum „ein Schuh draus“? Anstatt dass sie ein höheres Einkommen hat, könnte man eventuell ihren Selbstbehalt verringern, da sie ja z.B. keine Mietkosten hat?!

Und warum hat der Insolvenzverwalter nur Zugriff auf die Hälfte von Susis Erbe?

LG
Der Kater

Moin,

Würde jetzt ein Teil des Einkommens von Willi zur Susi
hinzugerechnet, sodass sie über den Freibetrag kommt und
fortan entsprechend abführen muss?

Nein, aber: Wahrscheinlich sind aber die Kosten des Insolvenzverfahrens gestundet (§§ 4a-4d InsO), und bei der Frage, ob für weitere Verfahrensbabschnitte gestundet wird bzw. zurückgezahlt werden muss, wird das Einkommenn eines Ehegatten berücksichtigt.

…kann Susis Insolvenzverwalter/Treuhänder auf die
Hälfte des Erbes bis zur Höhe der von der Insolvenz erfassten
Verbindlichkeiten zuzüglich Verfahrenskosten zugreifen.

Weil ich diese Diskussion manchmal führen muss, möchte ich diese Aussage nicht so stehen lassen. Um die Hälfte geht es nur , wenn das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben wurde und die Wohlverhaltensphase läuft (§ 295 InsO). Im eröffnete Insolvenzverfahren ist solches Vermögen voll pfändbar.

Gruß,
Oskar

Hallo!

Wahrscheinlich sind aber die Kosten des
Insolvenzverfahrens gestundet (§§ 4a-4d InsO), und bei der
Frage, ob für weitere Verfahrensbabschnitte gestundet wird
bzw. zurückgezahlt werden muss, wird das Einkommenn eines
Ehegatten berücksichtigt.

Wobei das kein Anlass zur Sorge ist. Die Verfahrenskosten muss Susi ohnehin irgendwann bezahlen (die Stundung läuft i. d. R. während der Wohlverhaltensphase und auf Antrag noch 4 weitere Jahre), aber dabei geht es bei Privatinsolvenzen zumeist nur um die Größenordnung von ein paar Hundertern, eher selten mehr als 1.000 €.

…kann Susis Insolvenzverwalter/Treuhänder auf die
Hälfte des Erbes bis zur Höhe der von der Insolvenz erfassten
Verbindlichkeiten zuzüglich Verfahrenskosten zugreifen.

Weil ich diese Diskussion manchmal führen muss, möchte ich
diese Aussage nicht so stehen lassen. Um die Hälfte geht es
nur , wenn das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben wurde und
die Wohlverhaltensphase läuft (§ 295 InsO).

Ich schrieb: „…während der Wohlverhaltensphase das Zeitliche segnet…“.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Wird denn nicht andersrum „ein Schuh draus“? Anstatt dass sie
ein höheres Einkommen hat, könnte man eventuell ihren
Selbstbehalt verringern, da sie ja z.B. keine Mietkosten hat?!

Der Pfändungsfreibetrag ist unabhängig von der Höhe der Miete und ändert sich auch nicht, wenn gar keine Miete zu zahlen ist.

Und warum hat der Insolvenzverwalter nur Zugriff auf die
Hälfte von Susis Erbe?

Weil eine Regelung mit uneingeschränktem Zugriff auf das Erbe dazu führte, dass der Insolvenzverwalter bzw. Gläubiger gar nichts mehr bekämen, denn ein Erbe muss eine Erbschaft nicht annehmen.

Gruß
Wolfgang

Moin,

aber dabei geht es bei Privatinsolvenzen zumeist nur
um die Größenordnung von ein paar Hundertern, eher selten mehr
als 1.000 €.

Für Insolvenzverfahren + Wohlverhaltensphase sind es je nach Gläubigerzahl 1.500 - 2.000 Euro. Aber natürlich, wenn der Ehemann vermögend ist, macht das den Kohl nicht fett.

Ich schrieb: „…während der Wohlverhaltensphase das Zeitliche
segnet…“.

Warum diese Fokussierung auf einen Verfahrensabschnitt? Das versteht doch kein Mensch, wenn er nicht etwas Inso-Kenntnisse hat. Und hinterher stehen sie dann bei mir und sagen „50:50“, jaja und dann entgegne ich: „Der Wolfgang ist schuld!“ :smile:

Gruß,
Oskar