Privatinsolvenz: nicht angegebene Forderung

Hallo,

mein fiktiver Sachverhalt:

Maxi beantragt Privatinsolvenz, das Verfahren wird mit Beschluß des Amtsgerichts am 10.12.2010 eröffnet.
Schornsteinfeger S hat am 03.11.2010 gekehrt und am 12.11.2010 die Rechnung an Maxi geschickt.
Maxi hat wahrscheinlich zu diesem Zeitpunkt das Vorverfahren durchlaufen, setzt aber Schornsteinfeger S nie in Kenntnis vom geplanten und dann eröffneten Verfahren, von dem Schornsteinfeger S erst durch Dritte im März 2011 erfährt.
Schornsteinfeger S schickt daraufhin eine Rechnungskopie an den Insolvenzverwalter, von dem er nie wieder hört…

Gehört jetzt die Rechnung von Schornsteinfeger S noch zum Insolvenzverfahren oder ist die Forderung als Neuschulden ausserhalb der Restschuldbefreiung?

Grüße
miamei

Hallo!

Forderungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden und nicht Folge einer unerlaubten Handlung waren, sind Forderungen gegen die Insolvenzmasse und werden unter die Restschuldbefreiung fallen (sofern nicht der höchst seltene Fall eintritt, dass alle Forderungen während der Wohlverhaltensphase bezahlt werden).

Es spielt keine Rolle, ob die Forderung bei Anmeldung der Insolvenz oder Verfahrenseröffnung aufgelistet oder überhaupt bekannt war. Es ist vielmehr der Normalfall, dass in einem Verfahren mit vielen Gläubigern schon mal der eine oder andere vergessen wird. Der Gläubiger kann seine Forderung selbst anmelden, schließlich wird die Verfahrenseröffnung ja auch veröffentlicht.

Gruß
Wolfgang

Danke Wolfgang für die super Antwort!

Grüße
miamei