Liebe Forengemeinde,
heute habe ich zwei etwas kompliziertere Fragen und hoffe, jemand weiß Bescheid…
Angenommen, Person A gerät in eine Privatinsolvenz, sein Insolvenzverwalter B wickelt diese ab. Aus unbekanntem Grund wird eine Restschuldbefreiung nicht beantragt. Die Insolvenz wird nach der vorgeschriebenen Dauer abgewickelt. So weit, so gut.
Person C erhält Kenntnis darüber, dass in dieser Insolvenz Betrug begangen wurde, Person A hat hohe selbständige Einkünfte nicht angegeben.
Meine Fragen lauten:
- Was kann Person A unter Umständen deswegen passieren, was sind die Folgen?
- Was passiert mit Insolvenzverwalter B, wenn diese Unterschlagung bekannt wird?
Ich freue mich sehr auf Eure helfenden Nachrichten…
Verständnisfrage
Moin,
Angenommen, Person A gerät in eine Privatinsolvenz, sein
Insolvenzverwalter B wickelt diese ab. Aus unbekanntem Grund
wird eine Restschuldbefreiung nicht beantragt. Die Insolvenz
wird nach der vorgeschriebenen Dauer abgewickelt.
Sorry, das verstehe ich nicht. Ich kenne das Verfahren nur so, dass der RA den Insolvenzantrag stellt und im Vorfeld die Restschulderlassung vorher geklärt werden muss, bevor das Insolvenzverfahren überhaupt vor Gericht eröffnet wird. Dann erst kommt der Insolvenzverwalter in’s Spiel.
Sprechen wir über komplett verschiedene Dinge?
Beste Grüße
Aquilegia A.
Liebe® Aquilegia Alpina,
Wir sprechen sicher über das Gleiche. Warum genau am Ende der Insolvenz keine Restschuldbefreiung ausgesprochen wurde, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass sie AM ENDE der Insolvenz nicht verwehrt wurde, aber eben auch nicht erteilt.
Hilft das ein wenig weiter?
Hallo,
zunächst in aller Kürze ein paar Sachen zum Verfahren:
Die Restschuldbefreiung setzt den Antrag des Schuldners voraus, 287 I InsO. Die RSB wird auch nicht am Ende des Insolvenzverfahrens erteilt, sondern am Ende der Wohlverhalrensphase - soweit sich das Insolvenzverfahren nicht 6 Jahre in die Länge zieht.
Was soll die Frage was die Insolvenzverwalter passiert? Ich gehe mal davon aus, dass der Insolvenzverwalter keine Kenntnis hatte von der Verschleierung des Einkommens durch den Schuldner?!
ml.
Hallo mileslucis,
es ist richtig, der Insolvenzverwalter wusste sicher nichts davon. Und jetzt kommts… Es ist zu vermuten, dass Schuldner A wieder eine Insolvenz vorbereitet-mit diesem Verwalter. Dem Verwalter liegen nun aber die eindeutigen Beweise des Betruges vor. Was passiert in diesem Fall, also wenn er die Insolvenz tatsächlich wieder abwickelt, mit ihm selbst?
Viel mehr interessiert mich allerdings, was mit Schuldner A passiert, falls so etwas (Insolvenzbetrug) auffliegt. Und passiert ihm überhaupt etwas, wenn die Insolvenz 4 Jahre zurückliegt?
Hallo mileslucis,
es ist richtig, der Insolvenzverwalter wusste sicher nichts
davon. Und jetzt kommts… Es ist zu vermuten, dass Schuldner
A wieder eine Insolvenz vorbereitet-mit diesem Verwalter. Dem
Verwalter liegen nun aber die eindeutigen Beweise des Betruges
vor. Was passiert in diesem Fall, also wenn er die Insolvenz
tatsächlich wieder abwickelt, mit ihm selbst?
Hallo,
sollte der Inso-Verwalter von Straftaten Kenntnis haben, ist dieser verpfichtet, dies zur Anzeige zu bringen und würde für den Schuldner das Verfahren nicht weiter betreiben, denn der Inso-Verwalter haftet den Gläubigern gegenüber.
Würde der Inso-Verwalter in Kenntnis von Straftaten Dritter das Inso weiter betreiben, würde ich den Gläubigern gegenüber schadensersatzpflichtig und zudem droht nach einem Strafverfahren ein Berufsverbot bzw. Ausschluß aus der Kammer.
Schönen Tag noch.
Viel mehr interessiert mich allerdings, was mit Schuldner A
passiert, falls so etwas (Insolvenzbetrug) auffliegt. Und
passiert ihm überhaupt etwas, wenn die Insolvenz 4 Jahre
zurückliegt?
Herzlichen Dank für die freundliche und ausführliche Antwort. Leider ist das Verfahren ja schon seit knapp 4 Jahren beendet und erst jetzt tauchten die Beweise auf, die dem Insolvenzverwalter weitergeleitet wurden… Dieser Anwalt bereitet gerade Schuldner As zweite Insolvenz vor…