Hallo,
Man stelle sich vor es gäbe eine Frau mit Häuschen (Schuldenfrei, in Umbau) und festem Job, die einen Freund hätte der aus seiner Ehe (in Scheidung) Schulden hätte und dem eine Privatinsolvenz nahegelegt worden sei, auch aufgrund von Unterhaltsansprüchen.
Was gäbe es für so eine Frau denn zu beachten?
Vielleicht hätte sie dem Mann auch etwas Geld geliehen, bevor sie wusste wie es finanziell durch seine Scheidung aussieht (wäre dem Mann auch nicht klar gewesen, da er dachte nur die Hälfte der Schulden stemmen zu müssen)…
Überall würde von bestimmten Dingen gemunkelt die man beachten müsse, aber die Frau wüsste einfach nichts konkretes.
Vielleicht kann mir jemand in irgendwelcher Form mal sagen was er dieser Fiktiven Frau raten könnte?
Gruss
M.
Hallo,
also die Insolvenzmasse des Schuldners besteht aus dem gesamten Vermögen, das dem Schuldner im Zeitpunkt der Eröffnung gehört und das er während des Verfahrens erlangt.
Allenfalls beim Gesamtgut einer ehelichen Gütergemeinschaft gibt es Ausnahmen ( wenn der verwaltende Ehegatte in Insolvenz geht )… aber ansonsten fällt mir im Moment nichts ein, was die Lebenspartnerin bei einer Insolvenz Ihres Freundes beachten müsste.
Gibt es ggf. Streit bei Gegenständen, die der Lebenspartner aus dem ehemaligen Haushalt mitgebracht hat ( und dann zurückgeben oder verwerten muss ) oder wird z.B. unterstellt, dass bestimmte wertvolle Gegenstände ( die er z.B. mit der neuen Freundin zusammen angeschafft hat ) der Insolvenzmasse vorenthalten werden, könnte es natürlich doch noch ärgerlich werden.
Grundsätzlich gilt aber: Normaler Hausrat gehört nicht zur Insolvenzmasse
Zudem gibt es ggf. bei pfändbaren Einkommen oder Arbeitslosengeld II Einschränkungen, wenn z.B. der Schulder keine Miete im Haus der neuen Lebenspartnerin zahlt und von dieser unterhalten wird etc. Aber das ist dann keine Frage mehr der Insolvenz.