Privatinsolvenz Pfändung und Auflagen

Hallo zusammen,

bevor ich mich an einen Anwalt wende bzw. näher das ganze mit unserer Schuldnerberatung bespreche wollte ich die Fragen die mir Google nicht beantwortet hier vortragen. Ich hoffe ihr könnt mir/uns helfen.

Wir sind eine Familie mit zwei Kindern und haben leider im laufe der letzten Jahre insgesamt 36000.- Euro Schulden bei 9 Gläubigern angesammelt. Da ich 1250.- Euro Netto + der 400.- Euro Job meiner Frau (plus Kindergeld, Landeserziehungsgeld + Wohngeld) einfach kaum Schulden abzahlen können (es bleibt kaum Geld damit wir um die Runden kommen) erwägen wir jetzt den Schritt in die Privatinsolvenz. Momentan sieht es so aus das wir insgesamt im Monat ca. 300.- Euro an Schulden begleichen. Was beudeuten würde das wir frühestens in 10 Jahren Schuldenfrei sind - sofern uns die Zinsen und Zinsenzinsen nicht umgebracht haben. Wir sind da auch seit einiger Zeit gut im Gespräch mit einer Schuldnerberatung. Es sieht aber leider so aus das dass Geld kaum reicht um den Monat zu überstehen.

Finanzielle Reichtümer besitzen wir nicht.
Materielle Güter teilweise aber schon. Und da ist auch schon meine erste Frage:

  • Wir besitzen einen 4 Jahre alten 42 Zoll Plasma Fernseher (wird der gepfändet ja/nein??

  • Ich arbeite in der IT Branche und benötige/besitze daher privat einen billigen Office PC + Drucker und zusätzlich einen Leistungsstarken Tower PC inkl. 24 Zoll Monitor (alter ca. 2 Jahre). Wird der gefpändet??

Was mich auch noch brennend interessiert und ich aber beim Onkel Google wenig bis nichts finde.

  • Was hat es mit der Wohlverhaltensperiode auf sich?

  • Welche Auflagen kann der Treuhänder dem Schuldner stellen?

  • ist man nach 6 Jahre auf jeden Fall Schuldenfrei oda wie ist das zu verstehen?

Ich hoffe ihr könnt mir/uns bei diesen Fragen irgendwie weiter helfen.

LG euer werhatantworten :smile:

Hallo!

Mutig!, dass Ihr Euch den Schulden stellen wollt und ein erster guter Schritt in eine richtige Richtung!!! Jetzt nur nicht aufgeben, sondern weiter machen :smile:
Ich versuche, so gut es geht, zu helfen.

Um ein Insolvenzverfahren einzuleiten, kann einem eine Öffentliche Einrichtung (wie z. B. die Diakonie oder Caritas mit „Schuldnerberatungsstellen“) helfen. Diese Leistung ist kostenfrei. Auch Anwälte sind behilflich, die aber natürlich ein Honorar bekommen, es sei denn, man wird über eine „Schuldnerberatung“ vermittelt, die gerade keine Zeit-Ressourcen hat! Das sollte man SOFORT tun, denn: es gibt Wartezeiten und man hat vorher verschiedene Termine zu durchlaufen.

Ihr könnt natürlich versuchen, ein „außergerichtliches Einigungsverfahren“ hinzubekommen. Dazu muss jeder Schuldner angeschrieben bzw. aufgesucht werden. Ohne ein Bar-Angebot (z. B. Kredit = 10.000 € Gebot 4.000 €) wird ein Gläubiger diesem Einigungsversuch nicht zustimmen.

Im Verfahren über eine Schuldnerberatungsstelle gehört auch dazu, alle Gläubiger bezüglich eines außergerichtlichen Einigungsversuches anzuschreiben. Wenn der erste ablehnt, stellt die Beratungsstelle eine Bescheinigung aus. Damit kann der Insolven-Antrag (Verbraucherinsolvenz) beim zuständigen Amts-/Insolvenzgericht eingereicht werden (auch bei diesem Antrag ist die Schuldnerberatung behilflich!)

Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, wird ein Insolvenzverwalter bestellt. Ein 4 Jahre alter LCD-Fernseher wird nicht gepfändet werden; ebenfalls nicht Deine Standard-Pc-Ausrüstung, da deren Verkauf keine lukrative Einnahmequelle ist. Wenn nur Du in die Insolvenz gehst, gehört der Computer halt Deiner Frau, oder Deinen Kindern!!!

Die Wohlverhaltensperiode beginnt mit Eröffnung des Verfahrens und beinhaltet die Abtretung von 72 Monaten (= 6 Jahren). In dieser Zeit hat man alle zumutbaren Tätigkeiten anzunehmen, sämtliche Änderunge, Ergänzungen zum Einkommen unverzüglich mitzuteilen, ebenfalls Anschriftsänderngen und Änderungen in der Vermögens-/Familiensituation!

Am Schluss steht die heiß begeherte „Restschuldbefreiung“. Die erlangt man, wenn man den Obliegenheiten (w. v.) nachgekommen ist, alle Angaben offen und ehrliche geleistet hat, und so weit möglich, pfändbare Beiträge abgetreten hat. Durch richterlichen Beschluss, werden einem nach Ablauf der 72 Monate die restlichen Schulden erlassen! Lediglich auf Antrag eines Gläubigers, dass die Schulden aus unerlaubter Handlung oder einer Straftat entstanden sind, kann zu den bereits genannten Gründen, zu einer Versagung führen! Meine hp gibt viele interessante Infos dazu: www.verlandeferber.repage1.de Hierüber kann auch gern noch einmal Kontakt hergestellt werden. Aus eigener Erfahrung helfe ich sehr gern! Natürlich vertraulich, verschwiegen und ohne irgendwelche Angaben oder Daten weiter zu geben!

Ich hoffe, ich konnte ein erstes Licht ins Dunkle bringen :wink:

Alles, alles Gute!
Lieben Gruß

Hallo,
fangen wir mal „oben“ an:
Die von Dir genannten Sachen sind aus meiner Sicht keine „materiellen Dinge“.
Wenn Dich der Gerichtsvollzieher schon einmal „besucht“ hat, hätte er den Fernseher und den Power-PC bestimmt nicht gepfändet.
Ein 4 Jahre alter Plasma-F. bringt kein Geld in die Kasse, zumal Du ja wiederum einen „kleineren“ kaufen müsstest, der Dir und Deiner Familie ja zusteht.
Den Power-PC benötigst Du, um in Deinem Beruf ordentlich arbeiten zu können (klingt blöd, iss aber so).
Die Wohlverhaltenperiode (WVP) dauert 6 Jahre. Wie das Wort schon sagt, solltest Du Dich während dieser Zeit „Wohl verhalten“ also z.B. keine neue Schulden machen.
Während der WVP besteht Vollstreckungsverbot (keine Mahnbescheide, Böse Briefe von irgenwelchen gierigen Anwälten geschweige denn besuche vom GV).
Die Frist beginnt bereits mit dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung, wird also in manchen Fällen zugunsten des Schuldners auf diesen Tag „zurückverlegt“.
Während der WVP hast Du auch Verplichtungen zu erfüllen, z.B.
-Ausübung einer angemessen Erwerbstätigkeit
-Herausgabe der Hälfte einer Erbschaft;Lottogewinnn oder Schenkung
-Anzeigen eines Wohnsitz-oder Arbeitsstellenwechsels.

Aufgaben des vom Gericht bestellten Treuhänders sind z.B.
-Unterrichtung des Arbeitgebers des Schuldners über die Abtretung
-Einziehung der abgetretenen Beträge (bei Deinem Einkommen NULL!!
-einmal jährlich Verteilung an die Gläubiger
-Überwachung der Obliegenheiten (Verpflichtungen) des Schuldners bei entsprechendem Antrag der Gläubigerversammlung.
Ansonsten muss sich der Treuhänder an die Insolvenzordnung halten, kann also keine „Neuen Aufgaben“ erfinden!!.
Es ist richtig, dass Du in 6 Jahren dann schuldenfrei bist. Das bedeutet aber nicht, dass bereits zu diesem Zeitpunkt Deine SCHUFA wieder astrein ist!!
Also ran an die Schuldnerberatung. Ihr wollt doch wieder ruhig schlafen, oder??

gruss
Knauffi

Hallo,
also ich befinde mich in einer Privatinso. und kann ihre Ängste verstehen und ich hoffe ich kann Ihnen helfen.
Der Fernseher wird nicht gepfändet weil der zeitwert überschritten ist und er „nicht mehr viel einbringt“.
Da Sie den PC beruflich brauchen, wird er ebenfalls nicht gepfändet. Ausserdem sind diese beiden keine Luxusgüter sondern gehören zum tgl. Bedarf.
In einer Wohlverhaltensperiode, darf man keine neuen Schulden machen, bzw. es darf kein Mahnbescheid eines Gerichtes zu Ihnen gesendet werden und sie müssen dem Inso. Anwalt immer Rechenschaft ablegen, z.b. neuen Mietvertrag Arbeitsvertrag einreichen. Diese endet nach 6 Jahren und bei „guter Führung“ werden die Schulden entlassen.
Die Auflagen sind eigentlich nicht viel. Sie müssen arbeiten oder die Ihnen angebotene Arbeit nicht abscglagen, der Rest ist von Anwalt zu Anwalt unterschiedlich,
Ja man ist nach 6 Jahren Schuldenfrei, allerdings steht man für eine gewisse Zeit noch in der Schufa bevor diese einen löscht, bzw. die Schulden.

So ich hoffe geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

viele Fragen, und ich vesuche mich mal:

Ob der Fernseher gepfändet wird, liegt am Treuhänder.
Würde sagen Ja, den kann man vekaufen. Und da gibt es noch was für.
Bei dem Rechner ist das so eine Sache. wenn Sie angestellt sind, ist es eigentlich Aufgabe Ihres Arbeitgebers, Ihnen Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen. Auch hier gibt es keine eindeutige Aussage: manche sind sehr kleinig (die pfänden auch 17 jährige Autos mit 2 Monaten TÜV), andere sind sachlichen Argumenten( hier Ihre Arbeit) zugänglich.
Der Schuldner hat sich nach dem Insolvenzverfahren zu bemühen, nach seinen Möglichkeiten die Schuld abzutragen.
Abführungen an den Treuhänder der Pfändungstabelle.
Nach 6 Jahren beurteilt das Amtsgericht ( Ende der Wohlverhaltensphase) nach Aktenlage und beschließt die Restschuldbefreiung. Das passiet nicht automatisch;
man muss aber auch kein Antrag dafür stellen.

Hallo,

alle Deine Fragen bekommst Du in dem Forum „Pleite-was-nun“ kostenlos beantworten.

LG
Maria