Privatinsolvenz Pfändung und Auflagen

Hallo zusammen,

leider finde ich unter google.de nicht auf alles Antworten daher würde ich gerne hier fragen:

Mal angenommen:

Eine Familie mit zwei Kindern hat leider im laufe der letzten Jahre insgesamt 36000.- Euro Schulden bei 9 Gläubigern angesammelt. Der Mann verdient 1250.- Euro Netto + der 400.- Euro Job seiner Frau (plus Kindergeld, Landeserziehungsgeld + Wohngeld). Es bleibt nach Abzug der Fixkosten (Miete, Strom, Auto) einfach kaum Geöd um Schulden abzahlen zu können. Daher erwägt die Familie jetzt den Schritt in die Privatinsolvenz. Momentan sieht es so aus das Sie insgesamt im Monat ca. 300.- Euro an Schulden begleichen. Was beudeuten würde das Sie frühestens in 10 Jahren Schuldenfrei sind - sofern die Zinsen und Zinsenzinsen Sie nicht umgebracht haben. Die Familie könnte auch seit einiger Zeit im Gespräch mit einer Schuldnerberatung sein. Es sieht aber leider so aus das dass Geld kaum reicht um den Monat zu überstehen.

Finanzielle Reichtümer besitzt diese Familie nicht.
Materielle Güter teilweise aber schon. Und da ist auch schon meine erste Frage:

  • Die Familie besitzt einen 4 Jahre alten 42 Zoll Plasma Fernseher (wird der gepfändet ja/nein??

  • Der Ehemann arbeite in der IT Branche und benötige/besitzt daher privat einen billigen Office PC + Drucker und zusätzlich einen Leistungsstarken Tower PC inkl. 24 Zoll Monitor (alter ca. 2 Jahre). Wird der gepfändet??

Was mich auch noch brennend interessiert und ich aber beim Onkel Google wenig bis nichts finde.

  • Was hat es mit der Wohlverhaltensperiode auf sich?

  • Welche Auflagen kann der Treuhänder dem Schuldner stellen?

  • ist man nach 6 Jahre auf jeden Fall Schuldenfrei oder wie ist das zu verstehen?

Ich hoffe ihr könnt mir/uns bei diesen Fragen irgendwie weiter helfen.

LG euer werhatantworten :smile:

Hallo…

ich bin kein Experte, aber ich habe mal für sie im Internet geschaut und nach einem Klick hatte ich alle Infoprmationen :smile:

Verfahrensablauf, Wohlverhaltensphase, Schuldenbefreiung etc etc… steht alles schön bei Wikipedia…

Hallo !

In aller Regel wird der Fernseher nicht gepfändet,der private PC auch nicht.
Allenfalls wäre beim Fernseher eine Austauschpfändung möglich,hochwertiges Neugerät wird gegen ein Gebrauchtgerät getauscht.
Das mach nur Sinn,wenn man bei einer Versteigerung für das Gerät einen Erlös erzielen könnte,der die Kosten dafür rechtfertigt und nicht auffrisst. Sinn für die Gläubiger ist es ja,einen Geldbetrag zur Schuldentilgung zu erzielen.
4 Jahre altes Gerät bedeutet für den GVZ fast immer,Kosten der Versteigerung(Transport,Lagerung usw.)sind höher wie der zu erwartende Erlös. Der Wertverfall bei technischen Geräten ist hier enorm.

Die Wohlverhaltensphase bedeutet KEINE neuen Schulden,also kann man auch nichts mehr auf Kredit kaufen. Auch Bestellungen sind kritisch,wenn man die nicht bezahlen kann !
Man kann aus dem Insolvenzverfahren fallen,macht sich möglicherweise sogar strafbar.

Ja, nach Durchstehen des Insolvenzverfahrens ist man alle Schulden los und hat keine Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern mehr.
Man kann also völlig neu starten,hoffentlich mit mehr finanzieller Umsicht über Ausgaben und Einnahmen.

MfG
duck313