Meine Überschrift ist möglicherweise etwas krumm, aber in Unkenntnis der Sachlage fällt mir nix passenderes ein. Meine Anfrage richtet sich auf folgende Situation:
Eheleute haben zur Alterssicherung eine Wohnung gekauft, die später wegen der nicht wie erhofft eingetroffenen Einnahmen weit unter Kaufpreis verkauft werden musste, die restliche Finanzierung bleibt als erheblicher Schuldenberg. Zwischenzweitlich sind die zwei geschieden, die Wohnung wurde damals nicht mit in die Scheidungsmasse einbezogen, so dass beide als Kreditnehmer im Vertrag stehen.
Seit einiger Zeit wurde nun bei einem der beide Partner Gehalt gepfändet, weil der andere seine Raten nicht bezahlt hat und aus seiner Selbstständigkeit wohl nichts zu holen war für die Bank. Dazu kommt, dass jetzt auch Privatinsolvenz angemeldet wurde.
Wie kann oder sollte sich der noch zahlende Partner, der trotz guten Willens unmöglich die gesamten Schulden abbezahlen kann, nun verhalten? Hat er aus dem gemeinsamen Kredit selbst Ansprüche an den zahlungsunfähigen Partner (der übrigens auch noch Unterhalt erhält)? Gibt es Möglichkeiten in solchen Fällen mit der Bank zu verhandeln, bzw. wie sollte man sich dabei verhalten? chuldenberatung wurde schon versucht, aber außer so Tipps wie ‚Handy abmelden‘ oder 'Versicherungen günstiger abschließen" hat das keinen Effekt gehabt.
Die Situation betrifft mich nicht selbst, ein Bekannter hat mir davon erzählt und ist ziemlich überfordert und scheint mir auch sonst etwas depressiv zu sein und schwankt mittlerweile zwischen alles aufgeben und irgendwelchen dubiosen Umschuldungsideen.
Ich würde ihm gerne helfen die Sache wenigstens nüchtern zu sehen, weiß aber viel zu wenig von diesen Dingen. Ich wäre deshalb auch schon dankbar, wenn mir hier jemand kleine Hinweise geben kann oder vielleicht einen Link, wo man sich schlau machen kann. Geht man mit solchen Problemen zu einem Anwalt oder wer berät da noch?
Seit einiger Zeit wurde nun bei einem der beide Partner Gehalt
gepfändet, weil der andere seine Raten nicht bezahlt hat und
aus seiner Selbstständigkeit wohl nichts zu holen war für die
Bank. Dazu kommt, dass jetzt auch Privatinsolvenz angemeldet
wurde.
Wie kann oder sollte sich der noch zahlende Partner, der trotz
guten Willens unmöglich die gesamten Schulden abbezahlen kann,
nun verhalten?
Im schlimmsten Fall sieht die Situation für den noch zahlungsfähigen Partner wie folgt aus: Er haftet gesamtschuldnerisch für alles. Der insolvente Partner darf für irgendwelche Verpflichtungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, gar nicht mehr zahlen. Selbst wenn er dazu in der Lage wäre, dürfte er keine Zahlungen leisten.
In solcher Konstellation dauert es vorhersehbar nicht lange, bis der bisher noch zahlungsfähige Partner ebenfalls zahlungsunfähig wird und Insolvenz anmelden muß. Der noch zahlungsfähige Partner sollte sich deshalb schleunigst mit der Gläubigerbank in Verbindung setzen und Tacheles reden. Dabei muß der Bank sehr deutlich gemacht werden, daß man sich entweder einigt oder daß andernfalls umgehend ebenfalls Insolvenz beantragt wird, so daß die Bank vermutlich gar nichts mehr bekommt. Keine Sorge - Banken kennen das, man muß sie nur deutlich darauf hinweisen, daß das Ende der Fahnenstange erreicht ist.
Die mit der Bank zu treffende Einigung muß so aussehen, daß die Bank auf die Hälfte ihrer Forderung verzichtet und der Schuldner nach Höhe und Dauer der Zahlung so gestellt wird, wie vor der Insolvenz des Partners. Wenn der Bank glaubhaft gemacht werden kann, daß andernfalls Insolvenz angemeldet wird, ist das Eingehen auf den Vorschlag für die Bank der günstigste Weg.
Die Situation betrifft mich nicht selbst, ein Bekannter hat
mir davon erzählt und ist ziemlich überfordert und scheint mir
auch sonst etwas depressiv zu sein
Solche Verhandlungen sind für geübte Leute leidenschaftslose Routine, aber in aller Regel nicht für den betroffenen Schuldner. Der Schuldner sollte sich deshalb an einen in solchen Dingen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, damit dieser die Verhandlung mit der Bank übernimmt.