Hallo,
stehe kurz vor der Privatinsolvenz. Also einen Titel haben sie bei mir schon eingeklagt. Beziehe derzeit Harz IV und bekomme ab Oktober eine kleine Rente von 500€. Die ist befristet auf 2 Jahre. Jetzt habe ich jedoch eine Eigentumswohnung (60qm) geerbt die ich selbst bewohne. Die Wohnung ist abbezahlt. Zählt die Wohnung als Schonvermögen, oder kann Sie mir weggenommen werden?
Hallo mr,
…kann Dir niemand wegnehmen, solange Du sie selber bewohnst!!
Gruss
Knauffi
Hallo,
Danke für die schnelle Antwort. Hat mich erstmal beruhigt. Auf welche Grundlage kann ich mich berufen. Handelt es sich dabei um Schonvermögen? Gehe demnächst zum Schuldenberater und will natürlich darauf achten das die Privatinsolvenz richtig ausgeführt wird.
…kläre bitte die Details mit Deinem Schuldnerberater.
Gruss
Knauffi
Hallo mr101173,
Also ich bin kein Experte in den thema, aber ich würde sagen wenn du in eine Insolvenz gehst… werden deine gesamten pfändbaren Vermögenswerte in die in die Insolvenz masse fließen. Somit wird dir bestimmt nahe gelegt… dich nach einer Mietwohnung imzuschauen und in eine solche zu ziehen. Deine Eigentumswohnung wird dann verkauft oder versteigert. Ich würde mir an deiner stelle überlegen ob es nicht besser wäre die Wohnung jetzt zu verkaufen deine Schulden damit zu tilgenund auf ein insolvInsolvenz Verfahren zu verzichten…
Viel Glück
Laurii
Toll,
jetzt hab ich zwei unterschiedliche Aussagen. Bin jetzt wieder so weit wie vorher.
Grundsätzlich ist die Wohnung ja zu vermarkten. Wenn besondere Gründe vorliegen
( Schwerbehindert etc) kann u.U. davon abgesehen werden.
Entscheidet ist auch, wie groß die Wohnung ist. ( Beispiel: 120 qm, 1 Personen Haushalt. Dann liegt kein besonderre Grund vor, dass die Wohnung bei Ihnen bleibt. Ziel der Privatinsolvenz ist ja auch, die Gläubiger nach Leistungsfähigkeit des Schuldners zu befriedigen. Auch die Lage ist zu berücksichtigen. Wenn Sie in einer Großstadt leben( z.B. München) und die Wohnung liegt in einen Viertel mit hohen Immobilienwerten, so ist davon auszugehen, dass das Gericht auf eine Vermarktung besteht. Wohnen Sie aber in der Uckermark, wo es kaum möglich ist, einen Preis für die Wohnung zu erzielen, so wird Sie bei Ihnen bleiben.