Hallo,
ich habe folgende frage!
Ich befinde mich seit 4,5 Jahren in Privatinsolvenz, arbeite auf Teilzeit und verdiene ca. 824 Euro netto.
Da es sich ja nun um einen Pfändungsfreien Betrag handelt, würde mich mal interessieren, wie es sich mit einem Fahrtkosten bzw. Fahrkartenzuschuss von ca. 160 Euro im Monat vom Arbeitgeber verhält.?
Ist dieser Betrag pfändbar?
Da ich in Kürze vor habe, mir noch einen Nebenjob zuzulegen, wäre es halt enorm wichtig für mich zu wissen ob dieser o.g. Zuschuss mit auf mein Nettogehalt gerechnet wird oder nicht. Sollte es der Fall sein, würde eine Nebentätigkeit für mich natürlich nicht mehr in Frage kommen.
Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen.
Danke und beste Grüße,
Lessrain