Privatinsolvenz, Teilzeit, 400 Euro Job, Fahrkarte

Hallo,

ich habe folgende frage!

Ich befinde mich seit 4,5 Jahren in Privatinsolvenz, arbeite auf Teilzeit und verdiene ca. 824 Euro netto.

Da es sich ja nun um einen Pfändungsfreien Betrag handelt, würde mich mal interessieren, wie es sich mit einem Fahrtkosten bzw. Fahrkartenzuschuss von ca. 160 Euro im Monat vom Arbeitgeber verhält.?

Ist dieser Betrag pfändbar?

Da ich in Kürze vor habe, mir noch einen Nebenjob zuzulegen, wäre es halt enorm wichtig für mich zu wissen ob dieser o.g. Zuschuss mit auf mein Nettogehalt gerechnet wird oder nicht. Sollte es der Fall sein, würde eine Nebentätigkeit für mich natürlich nicht mehr in Frage kommen.

Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen.

Danke und beste Grüße,
Lessrain

Normalerweise steht der Fahrtkostenzuschuss auf der
Gehaltsabrechnung, wird dann als Sachbezug abgezogen.
Das Nettogehalt gilt dann als Einkommen.
Das Aushilfsgehalt kommt dann noch obendrauf

Hallo Lessrain,

kurz und schmerzlos:
Fahrtkostenzuschüsse sind Arbeitseinkommen und somit pfändbar.
Dir ist aber sicher bekannt, dass ab 1.7.2011 die Pfändungsfreigrenzen erhöht werden.

Gruss
Knauffi

Hallo Knauffi,

ja, ist mir bekannt wenn ich mich nicht irre sind es dann 1.028.89 €

Danke für die Antwort und beste Grüße,
Lessrain

Stimmt!
Gruss
Knauffi

Hallo,

da kann ich Dir leider keine verbindliche Auskunft geben. Mein Bauchgefühl sagt aber, dass die vom Arbeitgeber freiwillig gezahlten Aufwendungen mit zum Lohn gelten und entsprechend ab der Pfändungsfreigrenze vom IV/TH einbehalten werden.

Die Pfändungsfreigrenze wird sich gem. Pfändungstabelle 2011 ab 1.7. auf 1.028,89 € erhöhen.

Ein gutes Forum ist auch http://www.forum-schuldnerberatung.de/
Dort wirst Du sicher entweder nach vorhandenen Antworten entsprechend Deiner Fragestellung fündig.

LG

Hallo,

ich kenne die korrekte Antwort nicht. Aber frag mal hier: www.pleite-was-nun.de

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LG
Maria