Ich habe vor einigen Jahren Privatinsolvenz beantragt und bin jetzt in der sog. Wohlverhaltensphase. Die dauert noch voraussichtlich bis 2011 an.
Ich habe aber Probleme mit der Treuhänderin (eine Rechtsanwältin) In den Vergangen Jahren bekam ich weder eine Rechnung noch sonst. Nachricht von ihr. 2008 mußte ich darum betteln wenigstens einen geringen Betrag abzuzahlen, d.H. 20 Euro , um die nacher fälligen Gebühren etwas abzufangen. Heute habe ich plötzlich einen Brief das ich monatlich seit 2008 mein Einkommen vorlegen sollte und gleich die Drohung das mir die Restschuld befreiung nicht gewärt wird, weil sie mich anzeigen wird. Ich habe erst vor vier wochen in der Kanzlei angerufen. Wollte einen Termin und die Dame selber sprechen. Das ist mir aber verwehrt worden. Wie übrigens in den letzten Jahren auch. Angeblich sei die Treuhänderin nicht zuständig wenn ich Probleme mit der Zahlung habe.
Nun Frage ich Für was ist die Treuhänderin überhaupt zuständig?
Angeblich nicht für den Schuldner als Ansprechpartner?
Hallo!
Die Treuhänderin verwaltet nur das Geld was Sie bekommt. !!!Mehr nicht! Um alles Andere musst Du Dich selbst kümmern. Was hast Du denn bezahlt, in den letzten Jahren? Deine Rechtsanwaltskosten kannst Du auf Antrag in Raten zahlen. Für das Gericht muss am Ende nachvollziehbar sein, was Du bezahlt hast und ob Dies dem entspricht was Du als Angestellter hättest abführen müssen. (unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen). Alles soll glaubhaft sein. Also, ein bisschen Buchhaltung bleibt Dir nicht erspart. Lese mal Deine Obliegenheiten.
Gruß aus Franken
Guten Morgen,
und: o weia. Da bist Du ja an ein wahres Prachtexemplar von Oberzicke geraten …
Mit so etwas musste ich mich auch rumschlagen 
Mit dem letzten Satz hat die gute Dame recht; sieht m. E. die Sache doch zu lex.!! Die Insolvenzverwalterin später Treuhänderin hat umfangreiche Pflichten zu erfüllen; stellt in erster Linie aber die Vertretung der GLÄUBIGER dar. Sie hat aber im laufenden Verfahren sämtliche Vermögenswerte einzuziehen und laufendes Einkommen zu prüfen und den Pfändungsbetrag festzustellen. Im Gegenzug hat der Schuldner die Pflicht, sämtliche Veränderungen unverzüglich anzugeben!
Sollte zum Zeitpunkt des Insolvenzverfahrens noch nicht genügend Einkommen vorhanden gewesen sein, so dass keine abtretbaren Beträge zu überweisen waren, ist auch nichts weiter zu veranlassen. Ändert sich das Einkommen derart, dass man den Pfändungsfreibetrag erreicht, ist dies sofort dem IV/der Treuhändering anzuzeigen. Besser noch, man fragt gleich, wie hoch der Abtretungsbetrag ist und wie man zu überweisen hat. (Selbst das hat meine Oberzicke seinerzeit verpennt …) Sollte der IV/Treuhänder hierauf nicht reagieren, kann Dir später nicht die „Schuld in die Schuhe geschoben“ werden. Eingehende Informationen findest Du auch über meine HP www.verlandeferber.reapge1.de
Gern stehe ich dort auch für weitere Informationen zur Verfügung.
Keine Angst; es wird natürlich gern mit „Versagung der Restschuldbefreiung“ gedroht - aber noch ist das Kind nicht in den Brunnen gefallen! Kopf hoch!
Alles Gute!
LG
Hallo.
Ich kann nur soviel sagen: Bei mir ist es so, dass ich Monat meine Gehaltsabrechnung an den Insolvenzverwalter (IV) faxe. Da mein Gehalt unterhalb der Pfandungsgrenze liegt, lohnt sich sozusagen keine monatliche Überweisung. In den letzten Jahren hatte ich lediglich einmal einen kleinen Betrag überwiesen, nachdem er mich angeschrieben hatte. Ansonsten hatte ich z.B. bei Weihnachts- oder Urlaubsgeld immer nachgefragt, aber es hieß immer, das sei in Ordnung.
Kurzum: Es liegt ja schon im Namen „Insolvenzverwalter“ - er verwaltet Deine Insolvenz. Ganz plump gesagt, es macht ja wenig Sinn, wenn Menschen, welche vorher ihre finanziellen Dinge nicht regeln können, dieses auch noch während der Insolvenz machen sollten. Ich kann Dir allerdings keinen guten Ratschlag geben, außer mit Deinem IV mal Klartext zu reden. Wenn das keine Verbesserung bringt würde ich mich ggf. auch einfach mal an das Amtsgericht (AG) wenden. Schließlich ist der IV ja vom AG beauftragt.
Viel Erfolg.
hallo,
da scheint ja einiges im argen zu liegen.
grundsätzlich hat die insolvenzverwalterin sehr umfangreiche rechte. und muß für ihren mandanten natürlich auch erreichbar sein.
nach der schilderung scheint eine sinnvolle zusammenarbeit mit der insolvenzverwalterin nich möglich zu sein.
ich würde raten, beim amtsgericht die situation zu schildern und einen antrag stellen, einen anderen insolvenzverwalter einzusetzen.
mfg
johann schwenk
Hallo,
das mit dem Einkommensnachweis ist nicht falsch.
Das deine TH jetzt erst damit kommt, ist merkwürdig.
Normalerweise wird der AG angeschrieben und eine Kopie der Gehaltsabrechnung verlangt, monatlich.
Die Drohung mit der RSB ist auch immer dabei.
Ich würde mal den Sachverhalt darstellen und mich beim Insolvenzgericht beschweren.
mfg
Lucy
Erstmal sind Sie verpflichtet, der Treuhändlerin zeitnah und vollständig Ihre Einkommensnachweise zur Verfügung zu stellen. ( Kopie der Gehaltsabrechnung, ggf. Wohngeldbescheide, etc.)
Sofern Sie dieses nicht tun, liegt eine Verletzung Ihrer Pflichten vor, die zur Versagung der Restschuldbefreiung führen kann.
Außerdem ist es immer schwierig, anzugeben, man habe versucht zu telefonieren. Ist halt nicht nachweisbar ( ggf Verbindungsnachweis des Telefonanbieters.)
Unbedingt ganz schnell der Aufforderung nachkommen.
(Und nur kopien zuschicken).
Sofern sich aus Ihrem Einkommen eine zahlungspflicht ergibt, undbedingt überweisen.
Alle Kommunikation mit der Treuhändlerin schriftlich machen.
Vor allem kleine Fälle sind vielen Treuhändlern lästig.
Zur Verpflichtung der Treuhändlerin:
diese muss dem Amtsgericht 1x jährlich eine Bericht vorlegen)
Wenn Sie keine Rechnung schicken will, ist halt deren Problem.
Sie können ja das Geld auf ein Konto zur Seite legen.
Hallo!
Bitte einen anderen Anwalt konsultieren und die Nachweise für die eigenen Bemühungen vorlegen. Eventuell Amtsgericht benachrichtigen. Klärendes Gespräch suchen.
Liebe Grüße Dirk
Hallo!
Bitte einen anderen Anwalt konsultieren und die Nachweise für
die eigenen Bemühungen vorlegen. Eventuell Amtsgericht
benachrichtigen. Klärendes Gespräch suchen.
Liebe Grüße Dirk
Danke schön,
an alle für die vielen Antworten
Grüße und noch schöne Feiertage
hallo habe heute erst deine frage gelesen.kann dir aber nichts zu sagen