Privatinsolvenz /Überschuldung /Einkommensgrenzen

Der Fall ist folgender: Ein Ehepaar - der Mann hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Seitdem habe sie Ruhe vor ihren Gläubigern. Jetzt liegen folgende Einkommensverhältnisse vor: Mann hat € 1.100,- Rente und einen € 400,- Job. Frau geht jetzt in Rente mit ca. € 450,- und auch noch einen weiteren € 400,- Job.
Die beiden sagen, dass alles trotz Pfändungsfreigrenze unpfändbar seien, € 400,- Jobs seien prinzipiell nicht pfändbar, dass sei ihnen auf einer Schuldnerberatung gesagt worden. Für mich unverständlich, aber zusätzlich zu dem Sachverhalt stellt sich die Frage, ob bzw. wie die Gläubiger von diesen Einkommensverhältnissen erfahren können ? - Wer kann helfen ??

Da fragt man sich, ob diese 400€-Jobs der beiden so legal sind. Man möchte niemandem etwas unterstellen aber das war mein erster Gedanke.

Generell zählt das Gesamteinkommen und dieses übersteigt die Pfändungsgrenze. Alles was drüber ist kann gepfändet werden. Nur wenn es nichts zu pfänden gibt, dann werden sie wahrscheinlich eine EV abgeben müssen und da müssen sie ja alles an Einkommen angeben.

Hallo,

als Ergänzung zu dem vorhergesagten: Hat eine Person, welcher der Schuldner zum Unterhalt verpflichtet ist, eigenes Einkommen, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Einkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt.

Sollte der Schuldner in dem Beispiel der Mann sein, kann er sich bei der Feststellung der pfändbaren Beträge nicht darauf berufen, seiner Frau Unterhalt leisten zu müssen und damit höhere Pfändungsfreigrenzen erlangen. Da die Ehefrau eigenes Einkommen hat, könnte dies berücksichtigt werden.

Sollten die Renten der Beiden aber Unfallrenten oder aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung ( früher als Berufs-oder Erwerbsunfähigkeitsrenten bezeichnet ) sind die allerdings in der Tat nur bedingt pfändbar