sorry, aber du hast keine Ahnung
Hallihallo
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man besser keine Antwort geben.
Also, Südafrika könnte dahingehend kompliziert werden, alsdass dein Insolvenzverwalter keine Kontrollmöglichkeit hat. Allerdings ist dieses Problem hauptsächlich dann, wenn du deinen Hauptwohnsitz dorthin verlegst.
Weiterhin ist es sehr problematisch, wenn du hier in Deutschland eine Arbeitsstelle aufgibst ohne dort eine neue zu haben. Dann würdest du deiner Pflicht zum Abtragen der Schulden nicht nachkommen.
Auf jeden Fall solltest du die Eröffnung des Verfahrens abwarten.
Kein Problem (bzw. ein geringeres) ist es, wenn du für einen deutschen Arbeitgeber in Südamerika arbeiten würdest.
@Local: was ein Schuldner mit seinem pfändungsfreien Betrag anstellt, ist ihm überlassen. Davon darf er sich auch ein Ticket kaufen. Erst wenn er anfängt, Kapital zu bilden, kann es ihm wieder weggenommen werden. Allerdings gibt es hier festgelegte Grenzen.
Was hat denn bitte schön der O-Eid mit der Eröffnung des Verfahrens zu tun? Wenn du in der Insolvenz bist, auch schon während der Antragsphase, genießt du Schutz. D.h. kein Gerichtsvollzieher kommt zu dir und pfändet. Oder lässt dich die EV abgeben.
Und warum jemand irgendwo hin will, ist wohl seine Sache oder?
Nicht jeder Insolvente ist ein Sozialbetrüger. Er kann genauso arbeiten gehen wie du und ich. Leider hast du, wenn man sich deine andere Postings anschaut, wohl eine andere Meinung.
Trotzdem finde ich deine Postings, von denen du ja reichlich machst, interessant. Allerdings solltest du bei einem solchem heiklen Thema erstmal recherieren, wenn du dir nicht sicher bist.
Gruß Marco
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