Privatinsolvenz und Auswandern

Huhu,

vielleicht kann mir hier jemand schonmal eine Vorabinfo geben, eh ich bei meinem Treuhänder die Pferde scheu mache :wink:

Wie würde das mit dem laufenden Privatinsolvenzverfahren (Status: Antrag auf Eröffnung) aussehen, wenn man - z.B. nach Südamerika - auswandert??

Lieben Gruß
Silvia

Huhu,

vielleicht kann mir hier jemand schonmal eine Vorabinfo geben,
eh ich bei meinem Treuhänder die Pferde scheu mache :wink:

Wie würde das mit dem laufenden Privatinsolvenzverfahren
(Status: Antrag auf Eröffnung) aussehen, wenn man - z.B. nach
Südamerika - auswandert??

Hi Silvia,

mit dem Kauf des Tickets würdest du bei einer Privatinsolvenz den Gläubigern pfändbares Kapital entziehen. Das ist strafbar.

Warte doch einfach die Eröffnung ab, lege einen O-eid ab und dann fliegste weg. Oder ist das so dringend dort in die Bürgerkriegssituationen zu geraten?

gruss

Warte doch einfach die Eröffnung ab, lege einen O-eid ab und
dann fliegste weg.

hi local,
nur interessehalber: wer zahlt das ticket und weitere
wanderungskosten?
ich scheine zu blöd zu sein für diese welt.

gruß,
frank

Hallo Frank,

nur interessehalber: wer zahlt das ticket und weitere
wanderungskosten?
ich scheine zu blöd zu sein für diese welt.

Selbstverständlich DU !!!
Oder glaubst Du etwa, die Sozialgemeinschaft sollte für Deinen Spleen aufkommen ?
Und glaube ja nicht, dass ich es besonders witzig finde, wenn Du dann im Ausland noch Sozialhilfe beziehen willst !!! (Ohne selbstverständlich nach Deutschland zurückzukommen).

Grüsse

Sven

*kopfschüttelnd über diese Dreistigkeit*

sorry, aber du hast keine Ahnung
Hallihallo

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man besser keine Antwort geben.

Also, Südafrika könnte dahingehend kompliziert werden, alsdass dein Insolvenzverwalter keine Kontrollmöglichkeit hat. Allerdings ist dieses Problem hauptsächlich dann, wenn du deinen Hauptwohnsitz dorthin verlegst.
Weiterhin ist es sehr problematisch, wenn du hier in Deutschland eine Arbeitsstelle aufgibst ohne dort eine neue zu haben. Dann würdest du deiner Pflicht zum Abtragen der Schulden nicht nachkommen.

Auf jeden Fall solltest du die Eröffnung des Verfahrens abwarten.

Kein Problem (bzw. ein geringeres) ist es, wenn du für einen deutschen Arbeitgeber in Südamerika arbeiten würdest.

@Local: was ein Schuldner mit seinem pfändungsfreien Betrag anstellt, ist ihm überlassen. Davon darf er sich auch ein Ticket kaufen. Erst wenn er anfängt, Kapital zu bilden, kann es ihm wieder weggenommen werden. Allerdings gibt es hier festgelegte Grenzen.

Was hat denn bitte schön der O-Eid mit der Eröffnung des Verfahrens zu tun? Wenn du in der Insolvenz bist, auch schon während der Antragsphase, genießt du Schutz. D.h. kein Gerichtsvollzieher kommt zu dir und pfändet. Oder lässt dich die EV abgeben.

Und warum jemand irgendwo hin will, ist wohl seine Sache oder?
Nicht jeder Insolvente ist ein Sozialbetrüger. Er kann genauso arbeiten gehen wie du und ich. Leider hast du, wenn man sich deine andere Postings anschaut, wohl eine andere Meinung.

Trotzdem finde ich deine Postings, von denen du ja reichlich machst, interessant. Allerdings solltest du bei einem solchem heiklen Thema erstmal recherieren, wenn du dir nicht sicher bist.

Gruß Marco

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1 Like

Hallihallo

Die Antwort von Sven an dich ist falsch. Jeder kann im Rahmen seiner Pfändungsfreigrenze über das ihm zustehende Geld verfügen und z.B. auch Flugtickets kaufen.

gruß Marco

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schaue meine Antwort zwei Postings drunter owt.

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Hallo,

Du schreibst von Deinem „Treuhänder“. Wieso ist ein Treuhänder im Spiel, wenn sich Dein Insolvenzverfahren erst im Antragsstadium befindet?
Es gibt grundsätzlich keine Bedenken, wenn der Insolvenzschuldner seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Wichtig ist nur, dass eine Korrespondenz möglich ist, so dass Du alle notwendigen Anschreiben erhältst und auch beantwortest. Du gehst im Laufe des Insolvenzverfahrens Verpflichtungen ein, insbesondere wenn es um die Restschuldbefreiung geht. Wenn Du diese Verpflichtungen einhältst, wird auch kein Insolvenzrichter etwas dagegen haben, wenn Du ins Ausland gehst.

Gruß,
Francesco

Danke! und @marco @francesco
Hi,

Also, Sozialbetrug wollt ich eigentlich nicht begehen, hatte schon vor, da dann zu arbeiten :wink: Unterstützung würde in der ersten Zeit von Freunden und Bekannten kommen.

Es wäre übrigens nicht Süd-afrika, sondern Süd-Amerika:wink: und nicht jedes Land hat da so seine Unruhen :smiley::smiley:

@marco

dankeschön für die Antwort! :smile: Und daß man sich im Rahmen der Freigrenze Geld ersparen kann für wasauchimmer - das glaubte ich schon zu wissen, insofern hab ich da eine Antwort nicht so ganz ernstgenommen :wink:

Genau wie das mit dem O-Eid. Irgendwie hab ich die EV ja schonmal abgelegt :wink: :smiley:

Danke, daß Du das nochmal richtiggestellt hast!

@francesco

der zuständige RA ist auch der Treuhänder dann. Sprich, für mich sind das derzeit ein und die gleiche Person, daher vielleicht :wink:

Lieben Gruß
Silvia

Und glaube ja nicht, dass ich es besonders witzig finde, wenn
Du dann im Ausland noch Sozialhilfe beziehen willst !!!

ach sven,
ist dir entgangen, daß meine anfrage „interessehalber“ gestellt war?

*kopfschüttelnd über diese Dreistigkeit*

kannst aufhören, falls du nicht zum hospitalismus neigst.
ich bleibe hier und finanziere deine rente, ok?

grüßlein,
f.

Hallihallo ebenfalls,

Die Antwort von Sven an dich ist falsch. Jeder kann im Rahmen
seiner Pfändungsfreigrenze über das ihm zustehende Geld
verfügen und z.B. auch Flugtickets kaufen.

Leider nicht ganz. Bei der Privatinsolvenz mußt Du nachweisen, dass Du alles tust, um die Schulden zu minimieren. Soweit ich weiss, ist auch das Führen eines Haushaltsbuchs pflicht.

Nur dann werden Dir nach 7 Jahren die Restschulden erlassen.

Grüsse

Sven

Hallihallo

nunja, Restschuldbefreiung hat nur indirekt was mit der Insolvenz zu tun. Selbstverständlich ist für die meisten die Restschuldbefreiung das Ziel, allerdings nicht immer primär.

Das Führen eines Haushaltsbuches ist keine Pflicht. Mir ist auch kein Fall bekannt (und ich habe 4 Leute gefragt), das ein Insolvenzverwalter nach dem privaten Vermögen nach Insoleröffnung gefragt hat. Die Insoverwalter werden ja vom Gericht bestellt. Damit erhalten die nur einen Appel und nen Ei für Ihre Arbeit was zu vermuten lässt, das die sich nicht so arg reinknien. Mir ist ein Insoverwalter bekannt, der ausser dem ersten Termin keine weiteren persönlichen Termine vergibt.

gruß Marco

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