Hallo,
darf eine Person, die Privatinsolvenz laufen hat, sich ein geschenktes Auto auf den eigenen Namen anmelden ohne das dieses ev. gepfändet wird? Oder ist es doch sinnvoller das Auto auf einen Fremdnamen zuzulassen, welches sich aber schwierig gestaltet?!
Vielen Dank
Hallo,
entscheidend ist, ob das Fahrzeug verwertbar für den Insolvenzverwalter ist.
Hat der in Insolvenz befindliche schon 2 Autos und bekommt jetzt noch ein 3. dazu, dann ist das pfändbar.
Handelt es sich bei dem geschenkten Wagen um einen Ferarri, dann kanns eine Austauschpfändung (Ferrari weg - Lupo da) geben.
Handelt es sich um ein handelsübliches den Bedürfnissen des Schuldners entsprechendes Fahrzeug sollte nichts passieren.
Gruß
Lawrence