Hallo,
mal angenommen, jemand ist total überschuldet und muss in die Insolvenz. Jetzt ist es doch - glaube ich so - dass dieser Jemand in der Zeit der Insolvenz alles tun muss, um z.B. Arbeit zu finden und somit seine Verbindlichkeiten wenigstens ansatzweise zu tilgen. Dafür hat er ja auch einen Insolvenzverwalter an seiner Seite, der ihm hilft, alles auf die Reihe zu kriegen.
Dieser Jemand ist schon über 50, seine Pleite beruht auf einer Selbständigkeit. Nach der Pleite hangelt er sich mit irgendwelchen Gelegenheitsjobs durch, fährt nebenbei Taxi (offiziell auf 400,-Euro-Basis), verkauft für eine nahmhafte Firma Staubsauger u.Ä.
Jetzt verliert er den Führerschein für einige Wochen, heuert bei einer nahmhaften Fastfood-Kette an und wird dort genommen, hat also - wenn er sich nicht ganz doof anstellt - wieder einen festen Job mit regelmäßigem Einkommen.
Wäre es jetzt nicht so, dass er jeden Monat seine Einkommensbescheide an den Insolvenzverwalter einreicht, dieser das pfändbare Einkommen (über 990,- Euro netto, jedenfalls so annähernd)einzieht und auf treuhänderisch verwaltet und dann an die Gläubiger bezahlt? Mittels Lohnpfändung ist sowas ja auch recht unkompliziert für den Schuldner machbar.
Oder ist es möglich, dass der Schuldner seinerseits jeden Monat auf seine Abrechnung und dann in die Pfändungstabelle guckt und den pfändbaren Teil überweist an den Treuhänder?
Wären dann nicht Tür und Tor geöffnet für den Schuldner, einfach nur 3,40 Euro zu zahlen und den Rest des Geldes in die eigene Tasche zu stecken?
Danke für Eure Antworten!
Micha
Hallo,
Hallo,
mal angenommen, jemand ist total überschuldet und muss in die
Insolvenz. Jetzt ist es doch - glaube ich so - dass dieser
Jemand in der Zeit der Insolvenz alles tun muss, um z.B.
Arbeit zu finden und somit seine Verbindlichkeiten wenigstens
ansatzweise zu tilgen. Dafür hat er ja auch einen
Insolvenzverwalter an seiner Seite, der ihm hilft, alles auf
die Reihe zu kriegen.
Nee, der Inso-Verwalter hilft nicht bei Stellensuche oder ähnliches. Das muss der Schuldner alles selber machen.
Der Inso-Verwalter ist genau das, was der Name aussagt: ein VERWALTER, kein Berater oder sonstiges.
Kurz gesagt, die meisten Schuldner haben bis zum nächsten Gerichtstermin den Inso-Verwalter nicht mal zu Gesicht bekommen bzw. kennen gelernt - außer auf den Stückchen Papier, was regelmäßig ins Haus flattert.
Dieser Jemand ist schon über 50, seine Pleite beruht auf
einer Selbständigkeit. Nach der Pleite hangelt er sich mit
irgendwelchen Gelegenheitsjobs durch, fährt nebenbei Taxi
(offiziell auf 400,-Euro-Basis), verkauft für eine nahmhafte
Firma Staubsauger u.Ä.
Jetzt verliert er den Führerschein für einige Wochen, heuert
bei einer nahmhaften Fastfood-Kette an und wird dort genommen,
hat also - wenn er sich nicht ganz doof anstellt - wieder
einen festen Job mit regelmäßigem Einkommen.
Wäre es jetzt nicht so, dass er jeden Monat seine
Einkommensbescheide an den Insolvenzverwalter einreicht,
dieser das pfändbare Einkommen (über 990,- Euro netto,
jedenfalls so annähernd)einzieht und auf treuhänderisch
verwaltet und dann an die Gläubiger bezahlt? Mittels
Lohnpfändung ist sowas ja auch recht unkompliziert für den
Schuldner machbar.
Der Schuldner muss eine Kopie des Arbeitsvertrages umgehend nach Unterschrift dem Inso-Verwalter übergeben.
Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:
a) der Inso-Verwalter schickt dem Arbeitgeber eine Lohn-Pfändung und alles wird korrekt in der Lohnabteilung abgerechnet und überwiesen. Der Schuldner hat nichts weiter damit zu tun.
b) Der Schuldner weiß um die Gefahr bei Lohnpfändungen (z.B. schneller Arbeitsverlust, Gebührenzahlungen bei AG) und vereinbart mit dem Inso-Verwalter, dass man den pfändbaren Teil gemäß aktuell gültiger Pfändungstabelle (dabei sind selbstverständlich ALLE Einnahmen zu berücksichtigen) unmittelbar nach Erhalt der Gehaltszahlung selber überweist. In diesem Fall sind dem Inso-Verwalter spätestens alle 3 Monate die kompletten Lohnabrechnungen zwecks Prüfung vorzulegen.
Sollte bei einer dieser Prüfungen herauskommen, dass der Schuldner zuwenig bezahlt hat, wird es Ärger geben.
Je nach Härtefall kann es sogar zum Verlust der Restschuldbefreiung kommen oder sogar zum Abbruch des Verfahrens (ohne Möglichkeit ein neues zu eröffnen!).
Gruss