ich befinde mich zur zeit in der wohlverhaltensperiode und auch in elternzeit. kann mir deswegen die restschuld versagt werden.bei man muss ja um einen job bemühen, aber wie ist es in der elternzeit. habe meinen treuhänder geschrieben das ich 2 jahre in elternzeit gehe´und mein einkommen das elterngeld ist. ( mindestbetrag 300 euro).
Hallo,
sorry hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Lg
Hallo yiyvi,
ich denke, dass Du dir hier keine großen Sorgen machen dürftest.
Ich nehme an, Du hast das Kind erst in letzter Zeit bekommen? Elternzeit = Erziehungszeit ? quasi Babyjahre. Okay.
Bist Du allein erziehend ? oder lebst Du mit einem Partner zusammen ? Verheiratet, ja/nein ? Alleiniges Einkommen (dein Elterngeld/300,- Euro); wenn man verheiratet ist oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, wird meines Erachtens Familieneinkommen berechnet. Hiernach richtet sich der Pfändungssatz. Okay.
Du mußt dich doch jetzt nicht um Arbeit, einen Job bemühen, wenn Du Erziehungszeit genießt. Und die Restschuldbefreiung darf dir da nicht versagt werden.
In der Wohlverhaltensphase ist man im Prinzip die gesamte Inso-Verfahrenszeit über.
Gehe aber vielleicht zu deinem zuständigen Amtsgericht, zu einem Rechtspfleger. Die Leute sind sehr nett und helfen dir bei allen Fragen, stehen dir zur Seite. Der Treuhänder ist NUR ! für die Gläubiger zuständig. Denke daran.
Ich hoffe, dass ich dir ein wenig deine Angst nehmen konnte.
Lieben Gruß
von mir an dich